also ich würde an deiner stelle erstmal deine versicherung befragen, wie eine haftung bei der situation des offenen garagentores ist. die wissen dort am besten bescheid.
du könntest auch bei der gemeinde oder stadtverwaltung nachfragen, die erzählen dir dann gerne, was du machen darfst und was nicht.
ich habe vor 15 jahren, zum schutz meiner maschendrahtzäune, stacheldraht auf meinen grundstück an den zäunen gemacht, der ca 15 cm in mein grundstück, von den pfählen abstand.
weil ich obstbäume auf dem grundstück stehen hatte, kletterten viele blagen über den zaun, so das er einigemale so kaputt war, das ich neuen dazwischen flicken wollte.
die kosten erstattete mir niemand.
um auf dem punkt zu kommen. die gemeindeverwaltung schrieb mich an, das ich sofort den stacheldraht entfernen sollte, sonst würde die das machen, auf meine kosten.
der bürgermeister sagte zu mir, ich solle dort, auf meine kosten eine pforte einbauen, damit der zaun dann auch heile bleiben würde.
jetzt zu deiner offenen garage, passiert dort was, wirst du dafür haften müssen. alle kindern können nicht lesen, erst recht die kleinen im kindergarten.
ein gartenteich, im hinteren teil des grundstückes, mußt du auch einzäunen, damit dort nichts passieren kann, das weiss ich aus eigener erfahrung meiner kindheit.