Fahrgestellnummer tauschen?

  • Gehen tut das grundsätzlich schon. Irgendwie. Es werden ja auch Repliken gebaut, und mit einer originalen alten Fahrgestellnummer versehen, indem ein mehr oder weniger großer Teil des ursprünglichen Rahmens verwendet wird.


    Wie das genau geht und unter welchen Umständen es legal ist weiß ich nicht, aber jedenfalls ist es nicht unmöglich und bringt einen auch nicht zwangsläufig in den Knast oder sonstwelche Bedrängnis, ich denke hier wurde etwas zu schnell geschossen.


    Nehmen wir mal an, Dein Auto wurde bei einem Unfall beschädigt, oder Väterchen Rost hat sich darüber hergemacht. Keiner kann Dir verbieten, Teile von einem Schlachtfahrzeug für die Reparatur zu verwenden. Und so weit ich weiß, ist nirgendwo genau festgelegt, wieviel Prozent der alten Karosse maximal ausgetauscht werden dürfen, bevor man sagen kann dass es sich nicht mehr um dasselbe Fahrzeug handelt. Und ich denke, genau um diesen Punkt kreist die ganze Sache.


    Vor vielen Jahren habe ich mal eine Reparatur gemacht, bei der der Teil der Karosse, auf dem die VIN stand, völlig verrottet war und ausgetauscht werden musste. Die VIN wurde dann in das neu eingeschweißte Blech eingeschlagen, und eine Werkstatt musste bestätigen, dass die Nummer zu dem Fahrzeug gehörte. Es kann sein, dass ich auch das rausgeschnittene Teil vorlegen musste, da bin ich mir nicht mehr sicher.


    Das soll keine Anleitung sein, dafür weiß ich zu wenig darüber, nur eine Anregung, in welche Richtung sich weitere Erkundigungen lohnen könnten.

  • "Für Abwrackautos, die bis 2014 noch nicht verschrottet wurden, ließe sich dann einfach ein neuer Brief beantragen - vor allem Youngtimer-Fans könnten dadurch günstig an Autos kommen."


    Abwrackautos die nicht verschrottet wurden, sind doch ganz einfach keine Abwrackautos, sondern ganz normal in Zahlung gegebene Autos. Zwar wurde dem Opi damals erzählt der wird kleingepresst, aber wenn irgendwer halt mehr als die Verschrottungsprämie gezahlt hat, hat derjenige den halt bekommen.


    Mal abgesehen davon kann ich mir beim besten Willen nich vorstellen, dass sich unser Vater Statt öffentlich dermaßen durch den Schlamm ziehen lassen wird, was passieren würde wenns denn so ginge. Da wird kurz vor der Möglichkeit irgend ein neuer § raus gehauen um den Weg abzubügeln. Ich meine die ganze Kiste wurde ja unter dem Deckmantel "Umwelt" aufgezogen und paar Jährchen später werden dann die Dreckschleudern die man so ausm Verkehr ziehen wollte wieder zulassungsfähig, und dann noch wesentlich günstiger wel "Youngtimer", nenenenen ... Nicht das ichs den Spekulanten gönnen würde! Aber an Weihnachtsmann glaub ich halt auch nich mehr.

  • bruno: dein ton hier ab und zu geht mir mächtig aufn sack!


    natürlich kann man einen rahmentausch machen. es gibt zig gründe dafür. was tut jemand dem die fahrgestellnummer
    weggerostet ist oder durch einen unfall beschädigt wurde? hier kann man etwas drüber lesen
    aber am besten kärst du das mit dem tüv bzw dekra ab. ob du dabei erzählen musst dass es sich um ein abwrackauto handelt kann ich nicht sagen...


    die daten beim kraftfahrbundesamt werden nach 7 jahren gelöscht.

  • Es gibt genug T1 Bullis oder Porsche ect. wo um die alte verrostete FIN aus dem Sumpfloch im Wald eine neues Auto gebaut wird. Im Ersatzteilkatalog gibt es ja auch kompl. Rohkarossen, ohne neue Fin.

  • Generell ist, wie von Benno beschrieben, die Möglichkeit gegeben, eine ALTE Fahrgestellnummer NEU einzuschlagen. Aber eben von dem selben Auto. DAS muss der Fachbetrieb ja bestätigen und bürgt dafür mit seiner Unterschrift auf diesem Dokument. Die Prüfeinrichtungen wie TüV oder Dekra etc tragen das dann in die Papiere ein. Wenn dann irgendwann raus kommt, dass es ein "konvertiertes" Fahrzeug ist, wird der Verkäufer in Regress genommen.


    Speziell bei umetikettierten, teueren Autos wie z.B. RS2000 MK1 macht man man mal eben so aus einem 3000 Euro Auto ein 15000 Euro Wägelchen. Die Briefe und Plaketten für sowas werden zwischen 2.000 und 5.000 Euro gehandelt. Halblegal. Nur zu Sammlerzwecken natürlich!


    Ich sag nicht, dass es nicht so gemacht wird. Nur LEGAL ist das nicht.


    CheeRS

  • ich selber habe einen wagen, der mit den teilen eines schlachtfahrzeuges aufgebaut wurde. von dem schlachter habe
    ich den brief, mit allen eintragungen aus den 80ern. ich habe also einfach alles in eine bessere karosse gebaut. der aufgebaute
    könnte und soll die nummer vom schlachter bekommen. hab ich so schon mit dem prüfer der dekra besprochen. sowas geht auf jeden fall.


    leider ist mein projekt momentan etwas eingeschlafen... :michi:

  • na ja, er fragt nach einem weg sowas LEGAL zu realisieren und wird als "dumm" tituliert...


    finde ich auch sehr unangemessen. jawolf reiht sich da aber auch nahtlos mit ein. es gibt keine dummen fragen, nur dumme antworten.

  • mir scheint, einige haben die erste Frage nicht verstanden.


    er will aus einem Auto die FIN aussägen und in ein anderes wieder reinbraten.



    Was ist daran legal ???


  • Das war ja eben seine Bitte es erklärt zu bekommen. Dein Beitrag hat ihm rein gar nichts geholfen.
    Auch du weißt bestimmt nicht alles. Freust Du dich dann drüber wenn dich einer deswegen gleich beleidigt? Das scheint dir aber ja Spaß zu machen. Vor kurzem hab ich zufällig einen patzigen nichtssagenden Beitrag in einem Mercedes-Forum gelesen. Nach links geschaut - ah Bruno......


    Gruß
    Günther

  • da muß ich bruno recht geben.
    Zumal es sich ja eben nicht um zwei identische Fahrzeuge handelt.
    Ansonsten ist eine legale Übernahme in Verbindung mit TÜV bzw. Dekra unter Umständen möglich. Da wird dann die Karosse als Ersatzteil gesehen. Aber wie immer will das auch nicht jeder Prüfer absegnen.

  • er fragt, ob das legal möglich ist. diese frage hast du ja selbst zitiert bruno. ein verunfalltes auto soll wieder aufgebaut werden. mit hilfe einer spenderkarosse. das scheint generell LEGAL möglich zu sein.


    dumm wäre es, das einfach zu machen, ohne vorher zu fragen, ob es denn überhaupt machbar ist.

  • die originale FIN hat vorweg und danach ein Sternchen.


    im Falle der Reparatur wird sie von der Werkstatt neu eingeschlagen und das wird schriftlich bestätigt.


    Danach geht es zum TüV, und der schlägt vor und hinter der FIN den Stempel TP8 ein.


    @ Günther,


    bist dir sicher das ich das war ?

  • bzgl. "es gibt keine dummen fragen, nur dumme antworten. "
    doch.


    ja - der wolf reihte sich da mit ein...aber - wie geschroben "wohlwollend" !


    und dennoch - sorry - mal ehrlich: glaubt hier einer im ernst daß er auf solche fragen >öffentlich< antwort bekommt ?!


    gruß
    jürgen

  • Bei Jupp seinen Beitrag wars eigentlich beantwortet.
    Es ist legal, wenn es sich um zwei identische Fahrzeuge handelt.....i diesen Fall also nicht.
    Diskussion über " wen mag ich", finde ich immer gut. Ich mag hier niemanden....
    Yamas