Gehen tut das grundsätzlich schon. Irgendwie. Es werden ja auch Repliken gebaut, und mit einer originalen alten Fahrgestellnummer versehen, indem ein mehr oder weniger großer Teil des ursprünglichen Rahmens verwendet wird.
Wie das genau geht und unter welchen Umständen es legal ist weiß ich nicht, aber jedenfalls ist es nicht unmöglich und bringt einen auch nicht zwangsläufig in den Knast oder sonstwelche Bedrängnis, ich denke hier wurde etwas zu schnell geschossen.
Nehmen wir mal an, Dein Auto wurde bei einem Unfall beschädigt, oder Väterchen Rost hat sich darüber hergemacht. Keiner kann Dir verbieten, Teile von einem Schlachtfahrzeug für die Reparatur zu verwenden. Und so weit ich weiß, ist nirgendwo genau festgelegt, wieviel Prozent der alten Karosse maximal ausgetauscht werden dürfen, bevor man sagen kann dass es sich nicht mehr um dasselbe Fahrzeug handelt. Und ich denke, genau um diesen Punkt kreist die ganze Sache.
Vor vielen Jahren habe ich mal eine Reparatur gemacht, bei der der Teil der Karosse, auf dem die VIN stand, völlig verrottet war und ausgetauscht werden musste. Die VIN wurde dann in das neu eingeschweißte Blech eingeschlagen, und eine Werkstatt musste bestätigen, dass die Nummer zu dem Fahrzeug gehörte. Es kann sein, dass ich auch das rausgeschnittene Teil vorlegen musste, da bin ich mir nicht mehr sicher.
Das soll keine Anleitung sein, dafür weiß ich zu wenig darüber, nur eine Anregung, in welche Richtung sich weitere Erkundigungen lohnen könnten.