• Hmpf. Gerade hat ein LKW-Fahrer meinen unauffälligen grünmetallic-Rex beim Spurwechsel übersehen. Nicht schön:


    https://www.dropbox.com/s/578x…2014-02-13%2012.55.53.jpg


    Halb so wild, aber diesmal möchte ich nichts auslassen bei der gegnerischen Versicherung. Schließlich war die Karre echt super und gerade noch WGA gemacht mit Ergebnis 4800 Euro. Also, Tipps zum weiteren Vorgehen?

  • ruf nen Gutachter deiner Wahl an, am besten einen der weiß wie schwer es ist Teile für Altschrott zu besorgen.
    Der soll dir dann nen Anwalt nennen welcher die weitere Abwicklung macht. Die wissen auch was man noch zusätzlich rausholen kann, Leihwagen etc.
    Zahlt alles die gegnerische und du musst dich um nichts kümmern

  • Hab jetzt nur was gelesen von wegen Bagatellgrenze und Gutachter muss man dann selbst zahlen wenn man drunter ist und einen einschaltet?

  • anwalt steht dir immer zu wenn die schuldfrage eindeutig ist.
    nimm einen, der weiss nen gutachter usw. usf.

  • Hab jetzt nur was gelesen von wegen Bagatellgrenze und Gutachter muss man dann selbst zahlen wenn man drunter ist und einen einschaltet?


    blödsinn, die Versicherungen schicken manchmal keinen vorbei wenn der Schaden unter 800 ist.
    aber du sollst ja auch keinen von der Versicherung kommen lassen, such dir selber einen


    und Anwalt brauchst du mit Sicherheit, ich schätze mal der LKW ist bei der kravag, die zahlen sehr sehr spät

  • Schaden ist polizeilich aufgenommen? Schuldfrage eindeutig?


    Dann Gutachter holen, der sich mit Altkarren auskennt und am besten gleich nen Anwalt an der Hand hat.
    Der macht in ner Werkstatt oder bei dir ein Gutachten. Kosten trägst du erstmal keine, das wird direkt auf die gegneriche Versicherung umgewälzt.


    Gutachten wird erstellt. eins bekommst du, eins geht direkt an den Anwalt.
    Anwalt wird sich bei dir melden und nötige information einholen um sich bei der gegnerischen Versicherung zu melden.


    Ein paar Wochen warten, dann bekommst du dein Geld. Sofern du dich nicht zur Reparatur entscheidest, wird ein gewisser Betrag abgezogen.
    Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, sollte das alles kein Problem sein.

  • Die wissen auch was man noch zusätzlich rausholen kann, Leihwagen etc.
    Zahlt alles die gegnerische und du musst dich um nichts kümmern


    Bei H-Kennzeichen gibts kein Leihwagenanspruch ...... ist kein Alltagsauto somit hat man ja noch was anderes zum fahren . Wer doch streiten will könnte sich wundern wenn die eigene Versicherung mitbekommt das tägliche Nutzung vor liegt .
    Immer Gutachter holen .... und zwar selber und nicht von der gegnerischen Versicherung . Als Geschädigter hast du das recht , selbst wenn es eine Bagatelle währe .


    Denn nur ein Gutachter kann das einschätzen .


    Und wenn keiner rauskommt , schaden extrem hoch durchgeben .... dann schicken die schnell einen .


    Bekannte hatte kleinen Schaden an ihrem Auto (Vollkasko) . Versicherung angerufen ..... sie soill von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen .
    Werkstatt machte das nicht mit der Begründung , danach kommt eh ein Gutachter weil das sowiso zu viel ist und wenn der was anderes Aufschreibt kann das in Richtung Betrug gehen.
    Wieder Versicherung angerufen , das erklärt ..... nein wir schicken keinen Raus !


    Aufgelegt ....... Wieder angerufen und Schaden fast so hoch angegeben wie der Wert des Autos .... als nicht gutachter hat man ja keine Ahnung :!: ^^


    Versicherung ...... Was :!: :!: :!: das kann nicht sein , anderer Tag was ein Gutachter da :!:


    Wie gesagt als nicht Gutachter kann man das nicht einschätzen .


    Mfg Freddy



    Achso , mein Bekannter ist Anwalt mit diesem Fachgebiet .... daher das Wissen .

  • Stimmt, die Kravag lässt sich gerne Zeit.
    Hab irgendwann da angerufen und da haben die mich wirklich gefragt ob ich den Schaden denn jetzt bezahlt bekommen möchte .... :stupid:


    Gutachter immer selbst aussuchen.
    Die gegnerischen Versicherungen bieten auch immer einen an, aber der will natürlich möglichst wenig Schaden ermitteln.


    H-Kennzeichen und Alltagsnutzung sind übrigens kein Widerspruch. Zumindest nicht von der Zulassung her. Kommt natülich immer darauf an was man mit der eigenen Versicherung ausgehandelt hat.
    Bei unseren H-Autos ist das von Seiten der Versicherung überhaupt kein Problem.
    Es wird auch kein Alltagsauto vorausgesetzt.


  • Bei unseren H-Autos ist das von Seiten der Versicherung überhaupt kein Problem.
    Es wird auch kein Alltagsauto vorausgesetzt.


    Wo lässt Du versichern wenn ich fragen darf?

    Einmal editiert, zuletzt von Bochumer ()

  • Die Itzehoher hat meinen Taunus als einziges Auto versichert. War kein Problem. Die haben zumindest damals keinen Zweitwagen verlangt.


    @ Tommy:


    Wenn du Geld haben willst: such dir nen Gutachter (den, der das Wertgutachten erstellt hat?) und nen Anwalt. Wenn einfach nur die Karre ordentlich repariert werden soll: geh zur Werkstatt deines geringsten Misstrauens, stell den Kahn auf den Hof. Unterschreib die Abtretungserklärung und vereinbare einen Abholtermnin. Die kümmern sich um den Rest.

  • Ich möchte hier nicht den Moralapostel spielen, aber diese Versicherungsausquetschen ist u.a. der Grund für steigende Versicherungsbeiträge.


    Geh einfach den normalen Weg. Die Gegnerische Versicherung anrufen und nach der Vorgehensweise fragen. I.d.R wird ein Gutachter gestellt und der berechnet den Schadenswert. die Versicherung lässt Dir die Wahl ob Du abrechnest oder das Auto reparieren lässt. Sollte mit deinem WGA passen.


    Wenn Du Denkst der Gutachter sei parteiisch, kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.


    Grüße
    Dani

  • He
    Die mir bekannten Fälle wurden immer zu Ungunsten des Geschädigten abgewickelt.
    Daher gehören Schleudertrauma zum Alltag, und die Sache selbst in die Hand genommen.
    Wenn man schon den Schaden hat, muss man nicht zum Schluss noch als Trottel dastehn und drauflegen.


    Mfp
    xl

  • danke dani!


    wir haben unseren letzten "unfall" auch sehr unkompliziert gestaltet.
    kurzen kostenvoranschlag an den versicherungsnehmer des verursacherfahrzeugs geschickt, der hat umgehend geld überwiesen, fertig.


    klar wäre da auch noch was mit lack und was weiß ich nicht was noch gegangen...
    drauf geschissen.

  • Tipp des Leidgeprüften:


    Immer darauf achten, daß der Schaden nicht über dem Wert der Karre liegt.
    Sonst ist die Reparatur "nicht tunlich", und du bekommst den Wert der Karre minus dem Wert des Unfallautos.


    Da kann die Rechnung in der Praxis etwa so aussehen :

    Scorpio mit Hagelschaden.......................................... Wert 500 EUR
    Kostenvoranschlag Türe ausdellen und lackieren .........................600 EUR
    Scorpio mit Hagelschaden und eingedrückter Tür.................... Wert 450 EUR
    Fazit: Entstandener Schaden und Angebot der Versicherung ................50 EUR

    S_MS_MS_M

    Einmal editiert, zuletzt von Oliver (_A_) ()

  • ich finde man sollte das schon ausnutzen, unsere kleckerbetragautos sind ein witz gegen jeden 3000 euro stoßstangenhautsschaden eines durchschnitts A4 etc.
    wir treiben die versicherungskosten ganz sicher nicht in die höhe, das is eher die vollkaskohausfrau im X5...

  • ach komm, wenn da´ne tür an so´nem alten kackopel ´ne kleine macke hat, da muß doch wohl niemand ´n fass aufmachen.
    fuffzich euro und´n kasten bier, dann ist die welt doch wieder rund :laugh: