Haftpflicht und H- Kennzeichen

  • Hab mein Coupe bei der Arroganz versichert.
    Die Versicherungssumme ist ganzjährig fällig,
    auch wenn das Auto nicht angemeldet ist.
    Ich zahl also immer die volle Summe,
    egal ob nun 1 Monat zugelassen oder das ganze Jahr.
    Es wird auch bei Abmeldung nichts erstattet.
    Ist das bei euch auch so?
    Seh ich irgendwie nicht ein, für irgendwas zu zahlen wo ich nix von habe. ;(

  • wasn das fürn unsinn, bei allen Versicherungen, bei denen ich bisher war, habe ich den Restbetrag zurückbekommen und nur für die Zeit bezahlt, als das Auto auch angemeldet war...


  • Ich habe mal Versicherungskaufmann gelernt. ... vor 24 Jahren. Bei normalen Verträgen (und das schließt eigentlich H-Zulassungen ein) zahlst du, wie meine Vorredner es schon richtig gesagt haben, Versicherungsprämie nur für die Zeit, in der das Fahrzeug zugelassen ist.


    Das scheint allerdings bei der Allianz und deren Oldtimerversicherungen vertraglich so geregelt zu sein wie du das beschreibst. Der Vertrag läuft das ganze Jahr. Zugelassen oder nicht. Ist aus Risikoüberlegungen nicht ganz abwegig. Wenn du ein normal zugelassenes Fahrzeug abmeldest, hast du im Rahmen der Haftpflicht noch eine eingeschränkte Ruheversicherung. Für die Kasko, die üblicherweise das teure an der Versicherung ist, nicht. Die möchte man aber als Oldtimerbesitzer dann doch lieber das ganze Jahr haben. Muss jeder für sich selbst entscheiden.


    Außerdem sagen die auf ihrer Webseite, die Versicherungsprämie berücksichtigt deine jährliche Fahrleistung. Und dann kann man argumentieren, denen ist egal, ob die deine 3000 Kilometer in einem Monat verfährst oder in 12 Monaten. So ist das fast schon gerechter als Versicherungsprämie nach Zulassungszeit zu bezahlen.

    3 Mal editiert, zuletzt von GoranAgar ()

  • Mein Lancia ist momentan eigentlich nur wegen der Kasko zugelassen. Steht ja doch nur rum mit dem Lagerschaden. Da wäre die Allianz für mich schon ganz sinnvoll gewesen, dann hätt ich den schon längst wieder abmelden können.

  • Frag mal bei der Versicherung, ob die nicht eine spezielle "Ruheversicherung" oder wie sich das nennt anbieten. Habe mal so was gehört, nur scheinen die nicht besonders wild drauf zu sein einem das zu erzählen ;)

  • Ich werd morgen die Tanta mal heimsuchen.
    Auf der Allianz- Seite stehen reichlich 80 Euro für Haftpflicht,
    bin mal auf die Erklärung gespannt,
    wieso ich das Doppelte zahlen soll.

  • Zitat

    Da wäre die Allianz für mich schon ganz sinnvoll gewesen,


    Denke mal das Dir das wenig nützt, da ja nur Haftpflicht ...

  • ich habe am Samstag vom ADAC ein Schreiben nach Abmeldung meines Granadas bekommen - dort steht, die Versicherung würde ruhen und wieder aufleben, wenn
    ich den Wagen wieder anmelde - kann ich aber ja nicht - eine Erstattung gäbe es nicht -----muss da morgen mal anrufen...

  • >>Alle Menschen haben Fehler. Ich wünschte, ich hätte auch welche ...


    Siehste, da hast Du doch mal einen.


    Wechsel bei der nächtbesten Gelegenheit den Versicherer. Das Geschäftsgebahren Deines Anbieters läßt darauf schließen das man mit Oldieversicherungen eigentlich nicht wirklich was zu tun haben möchte.



    So grob kann man sagen:


    Wenn man ein Auto abmeldet erlischt damit automatisch auch der Versicherungsschutz. Der Versicherungsvertrag aber kann von der Versicherungsgesellschaft als ruhend angesehen werden: ohne Versicherungsschutz allerdings. Der Versicherungsschutz für das Fahrzeug könnte auf dem Versicherungsvertrag wieder aufleben durch eine erneute Zulassung bei derselben Gesellschaft z.B.. Kündigt man hingegen bei der Abmeldung seines Fahrzeuges auch den Vertrag zum Abmeldetag bekommt man i.d.R. die nicht verbrauchten Beiträge möglicherweise schneller wieder. Ein Versuch ist es wert...


    Bei einem Saisonfahrzeug sieht das ein wenig anders aus. Hier läuft keiner zur Zulassungsstelle, es wird keine Versicherung gekündigt oder ähnliches. Für ein z.B. von April bis Oktober angemeldetes Fahrzeug besteht der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz auch genau in dieser Zeit. In der restlichen Zeit ruht der Vertrag. Das heißt aber nicht, dass das Fahrzeug unversichert wäre! Die Gefahren die von der bloßen Existenz des Fahrzeuges ausgehen könnten sind dennoch weiterhin versichert.


    Versicherungen wollen auch keine Kunden verlieren und lassen daher, wenn es nicht willentlich vom Vertragsnehmer ausdrücklich gewünscht wurde, den Vertrag erst mal ohne Versicherungsschutz und Beiträge intern weiterlaufen. Wenn dann nahcheiner gewissen Zeit festgestellt wird: oh es kommt kein neues Fahrzeug wird der Vetrag seitens der Versicherung beendet. Spätestens dann werden eigentlich auch zuviel gezahlte Beiträge erstattet. Für den Fall des stillen Auslaufens sollte man sich überlegen was man mit der erworbenen Rabattstufe macht. Die verfällt selbst jetzt nicht automatisch.


    Gruß Rainer

  • Im Normalfall bezieht sich aber die Ruheversicherung nur auf die Haftpflicht, nicht auf etwaige Kaskos, oder nicht?

  • Normalerweise wohl schon, aber ich meine mich zu erinnern dass ein Versicherungsmensch mir einmal so was wie eine Ruhekasko angeboten hat. Hat mich damals nicht groß interessiert, wollte ja fahren und nicht stehen ;)


    Man steinige mich nicht wenn's nicht stimmt, aber bei der Versicherung mal fragen was da zu machen ist kann nicht schaden.

  • War heute mit meinen Unterlagen mal da wegen Kündigung des Vertrages.
    Kann ich ja 4 Wochen vor Ablauf.
    Außerdem hat sich die Dame 2 meiner Rechnungen kopiert,
    da sie sich auch nicht erklären kann, weshalb sich die Prämie 2011 verdoppelt hat.
    Mal sehen, was dabei rauskommt.
    Ich vermute ja, dass irgendeiner im PC einen Haken zu viel oder Zuwenig gesetzt hat.


    Wenn ich online bei der Allianz die Prämienhöhe abfrage, kommen auch nur reichlich 80 Euro raus.
    Ich werd mich mal vom Ergebnis überraschen lassen.
    Bis dahin schneit es sicherlich.

  • Wenn man ein Auto abmeldet erlischt damit automatisch auch der Versicherungsschutz. Der Versicherungsvertrag aber kann von der Versicherungsgesellschaft als ruhend angesehen werden: ohne Versicherungsschutz allerdings.


    Zu grob. Die reine Abmeldung (ohne Verkauf oder Verschrottung) hat keine Beendigung des Versicherungsvertrages zur Folge. Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt aber nicht beendigt. Solange das Fahrzeug dann auf einem umfriedeten Gelände steht, existiert beitragsfrei eine Ruheversicherung. Das heißt, eine abgespeckte Haftpflicht für Schäden, die von dem nicht genutzten Fahrzeug verursacht werden.


    Kündigt man hingegen bei der Abmeldung seines Fahrzeuges auch den Vertrag zum Abmeldetag bekommt man i.d.R. die nicht verbrauchten Beiträge möglicherweise schneller wieder.


    Die reine Abmeldung (ohne Verkauf oder Verschrottung) ist kein Grund zur Kündigung oder Vertragsbeendigung. Wenn du versuchst das Fahrzeug woanders anzumelden und dir die Prozente aus dem alten Vertrag zu übertragen, macht dein alter Versicherer ältere Rechte geltend und du musst wieder zurück. :)