Haftungsfrage

  • Hier ist doch gebildetes Volk anwesend...


    Ich versuche kurz und sachlich zubleiben.
    Ich habe letztes Jahr Pfingsten einen neue Lima bei meinem Teilehökerer erstanden und diese in meinen Wagen verbaut.
    Anfang diesen Jahres hat sich das gute Teil in Wohlgefallen aufgelöst und dabei auch Folgeschäden verursacht.
    Der Teilehökerer hat sämtliche Teile erhalten, auch die der Folgeschäden. Er hat diese weiter geleitet an seinen Zulieferer, bzw. den Hersteller, wie auch immer.
    Dieser lässt sich jetzt scheinbar richtig Zeit. Man sagte mir derzeit etwas von 4-6 Wochen und nicht Monaten.
    Auf telefonische Anfrage hieß es, dass die Lima wohl "aus Kulanz" übernommen würde, aber die Summe für die Folgeschäden mal gerade erst bei 10% und später bei ca. 30 % der eigentlichen Schadensumme wäre. Heisst also, mein Hökerer setzt sich derzeit mit seinem Hökerer auseinander. Das dauert!
    Aber ist das überhaupt mein Problem???
    Kennt sich da wer mit aus? Produkthaftung? Produktmängelhaftung? Irgendwie so heisst das doch meine ich.
    Im Netz werde ich nicht richtig schlau...
    Für meine Entschädigung, bzw. meinen Schaden, ist doch für mich mein Hökerer zuständig, oder?!
    Was der mit seinem Kram macht, kann doch eigentlich nicht mein Problem sein, oder?! Muss ich da wieder irgendwo was Kleingedrucktes suchen?

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  • Hab ich, aber ich möchte das vorher mal ohne Anwalt versuchen, will da ja weiter Kunde bleiben.
    Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, oder wie das heisst.
    Wäre also nur meine letzte Wahl.

  • stimmt, dein Vertragspartner ist dein Teileverticker, alles Andere braucht dich nicht zu jucken. Wichtig ist das Kleingedruckte auf dessen Rechnung und dabei vor allem auf Fristen achten! Zudem alles schriftlich und per Einschreiben. Hört sich ja nicht nach nem Bagatellschaden an. Aber natürlich ist das von Baur das sinnvollste.


    edit: kannst ja dort Kunde bleiben aber dann sollte man dich auch als solchen behandeln und nicht als Bittsteller ...

    Einmal editiert, zuletzt von Ichbins ()

  • Pfingsten bis Januar sind über 6 Monate.
    Gewährleistung Produkthaftungsgesetz.
    Du hast 2 Jahre Gewährleistung auf den Artikel. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr §476 BGB. Sprich, der Hersteller muss dir beweisen, dass der Artikel durch dich beschädigt wurde, ansonsten wird angenommen der Artikel war schon von der Herstellung fehlerhaft.
    Nach dem halben Jahr bis 2 Jahre bist du in der Beweislast, dem Hersteller zu beweisen, dass ein Produktfehler vorlag. Den Beweis kannst du in Form eines Gutachtens erbringen.


    1+1 darfst du jetzt selbst zusammen zählen. alles was du nach 6 Mon. einfach so ersetzt bekommst, dürfte dich freuen §11 ProdHaftG (500Eur SB bei Sachbeschädigung)



    Hatte der Artikel 2 Jahre Garantie, das wär was anderes! Allerdings ist dann in den Garantiebestimmungen des Herstellers geregelt, was er übernimmt. Garantie ist eine freiwillige Leistung.


    Ansprechpartner ist dein Händler, aber auch er darf nach dem Gesetz Rückgriff beim Hersteller nehmen. §478 BGB ; Art.4 RL1999/44/EG

    3 Mal editiert, zuletzt von OnkelB ()

  • Wahr spricht der Onkel.


    Grundsätzlich sollte man sowas, zusätzlich zum Telefonat, schriftlich handhaben.


    Sonst geht sowas links rein, rechts raus...


    Was um Himmels Willen ist denn da passiert ?

  • Grundsätzlich alles schriftlich machen !!
    Sonst streitest Du mit denen noch 2 Jahre

  • Die Lima hat den Geist aufgegeben, bzw. der Teufel war wohl drin.
    Wurde zu heiss....
    Direkt an der Lima 24 Volt, die Batterie noch mit 19 Volt geladen. Naja und durch die Überspannung hat es noch so ein paar Folgeschäden gegeben. Neue Autos sind auch wenn sie älter werden noch Scheisse.
    Vorerst danke für die Tipps. Mir ging es halt in erster Linie um nennenswerte Paragraphen in dem Zusammenhang.
    Werde das die Woche mal anleiern und berichten.

    Einmal editiert, zuletzt von DerDoc ()