eBay: Schadensersatz des Höchstbietenden bei vorzeitigem Abbruch einer Auktion

  • Moin,


    finde ich ganz interessant ^^:evillaugh:


    eBay: Schadensersatz des Höchstbietenden bei vorzeitigem Abbruch einer Auktion?
    Die Auktionsplattform eBay bleibt auch im Jahr 2012 weiterhin Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. So hatte sich AG Nürtingen Mitte Januar mit der Frage zu befassen, ob sich ein eBay Verkäufer schadensersatzpflichtig macht, wenn er die angebotene Sache zwischenzeitlich veräußert hat.


    Was ist geschehen?
    Im streitgegenständlichen Fall bot ein Verkäufer im Rahmen einer Internet Auktion auf der Plattform eBay Winterreifen zum Verkauf an. Noch bevor die Auktion ablief, beendete der Verkäufer das Angebot, da er die Reifen zwischenzeitlich auf andere Weise verkaufen konnte.


    Zum dem Zeitpunkt, als der Verkäufer die Auktion beendete, hatte der Höchstbietende bereits das Mindestgebot in Höhe von 1.- Euro für die Reifen abgegeben.


    Als sich der Verkäufer weigerte, den Vertrag anzuerkennen, beschritt der Höchstbietende den Rechtsweg und verlangte Schadensersatz.


    Entscheidung des Gerichts
    Schließlich hatte sich Mitte Januar 2012 das Amtsgericht Nürtingen mit dem Rechtsstreit zu befassen und entschied (Urteil vom 16.01.2012 – Az.: 11 C 1881/11), dass auch bei vorzeitigem Ende einer eBay-Auktion ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande komme.


    Zwar kann entsprechend einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juni 2011 (Urteil vom 08.06.2011 – Az.: VIII ZR 305/10) das vorzeitige Beenden einer Auktion bei eBay ausnahmsweise zulässig sein, wenn die Sache ohne Verschulden des Verkäufers abhanden komme, z.B. wenn der Artikel gestohlen werde.


    Anders als im Fall des BGH sahen die Richter des AG Nürtingen diese Ausnahme vorliegend jedoch nicht als gegeben an, da der Verkäufer nicht unverschuldet, sondern vielmehr selbst dafür sorgte, dass er die in der Auktion angebotenen Reifen außerhalb von eBay verkaufte. Damit wurde das Angebot vielmehr unberechtigt zurückgezogen, so dass der Beklagte zum Schadensersatz verpflichtet anzusehen sei.


    Als Schadensbetrag bezifferte das Amtsgericht Nürtingen die Differenz zwischen dem objektiven Wert der Autoreifen und dem Höchstgebot. Da die Reifen einen Wert von 579 Euro hatten und der Höchstbietende lediglich 1 Euro bot, verurteilte das AG Nürtingen den Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Differenzbetrags von 578.- Euro.


    Fazit


    Der anderweitige Verkauf der im Rahmen einer Internetauktion angebotenen Ware berechtigt also nicht zum Abbruch der Auktion, sondern vielmehr kommt ein Vertrag mit dem Höchstbietenden zustande. Da der Verkäufer jedoch dann außer Stande ist, die Ware zu liefern, steht dem Höchstbietenden ein Schadensersatzanspruch zu. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt das vorzeitige Beenden einer Auktion bei eBay ausnahmsweise zulässig.


    Quelle: http://www.e-recht24.de/news/o…ktion-schadensersatz.html

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt das vorzeitige Beenden einer Auktion bei Ebay ausnahmeweise zulässig.



    hä??

  • Tja, dann sollte man halt vor'm beenden alle Gebote streichen, dann gibts auch keinen Vertrag ....

  • Oh wenn ich alles eingeklagt hätte wo die Auktion abgebrochen wurde,... ich glaub ich brauch noch ne rechtsschutzversicherung

  • Tja, dann sollte man halt vor'm beenden alle Gebote streichen, dann gibts auch keinen Vertrag ....

    DER war gut :dc:
    Auktion vorzeitig beenden geht nur mit vorherigem Gebot(e) streichen :uwe:


    Gruß
    Jürgen

  • Falsch !
    Man kann auch Angebote beenden wenn einem der bis Dato gebotene Betrag als ausreichend erscheint.

  • zu dient dann überhaupt die möglichkeit gebote zu streichen und das zu beenden
    wenn dann doch alles gültig ist?!?
    dann sollen die doch alles abschaffen.
    laut ebay ist es ohnehin nicht zulässig, artikel ausserhalb ebay zu verkaufen,
    insbedondere wenn ich da reinschreibe "behalte mir vor, aritkel ausserhalb zu verkaufen",
    da gabs gleich nen rüffel von "der webshelp"... blabla :bla:


    mir scheint der bericht oder die gerichtsentscheidung einige fragen offen zu lassen..

  • Micha, das eine sind Äpfel, das andere Birnen ;)
    "Da oben" ging es um Äpfel :thumbup:


    Jeder der bei ebay etwas anbietet hat einen Haken bei "habe die AGB's gelesen und akzeptiert". In denen steht (sinngemäß) drin daß man
    a) im Besitz des zu verkaufenden Artikels sein muss
    b) das bei Verkauf ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kommt
    usw. ...


    Heisst alle (schrägen) Vögel die irgendeinen Schmus wie "biete auch ausserhalb an", "Zwischenverkauf vorbehalten", blabla haben halt schlicht und ergreifend Pech.


    gruß
    Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Ebay ist fast so schlimm wie fernsehen.
    Ich leg mal ne Platte auf und nerv den Rechtsanwalt von nebenan.

  • Heisst alle (schrägen) Vögel die irgendeinen Schmus wie "biete auch ausserhalb an", "Zwischenverkauf vorbehalten", blabla haben halt schlicht und ergreifend Pech.


    gegenüber ebay ja. sie haben sich dann halt gegenüber dem vertragsverhältnis zu ebay nicht richtig verhalten. jetzt kann ebay schadenerstaz fordern, weil sie die auktion abbrechen "müssen" und so nicht die provision für den höchstpreis erhalten. :irre: max. werden sie wohl die auktion abbrechen.wenn nicht, war die auktion von vornherein nicht vertragsgemäß und gültig?in dem fall kann aber der verkäufer nichts dafür und hat vielleicht durch diesen beisatz am ende noch glück gehabt :evillaugh:


    wenn man beim abbruch einer auktion den von ebay vorgeschlagenen grund "artikelzustand hat sich verschlechter" angibt, weil jemand gegen den reifenstapel gepisst hat, dann ist alles ok.... coyo


    soll heißen,solche urteile auch nicht zu pauschalisieren. man kennt den ganz genauen ablauf udn hintergründe nicht. :butchi:

  • muss man halt die Auktion mit der Begründung: "enthielt einen Fehler" beenden - irgendeinen Fehler wird man schon finden

  • :jupp::bye: Verstehe die Aufregung nicht :wonder:


    Warum kann man(n) nicht einfach ehrlich handeln !?


    Und - wenn man das nicht vorhat - es einfach lassen :?:

  • naja, weil eben nicht jeder bereit ist für 3,50 euro gute reifen abzugeben. das versteh ich ja auch. wer hat schon was zu verschenken.


    und der mist bei ebay ist eben dass die auktionen immer nur paar tage laufen und wegen der gebühren man alles für 1 euro einstellt.
    ich lösche auch meine auktionen wenn mir das zu billig wird.

  • warum ist die banane krumm...


    ich find´s total beknackt, warum nicht etwas außerhalb ebay verbimmeln, nur weil mann es dort auch angeboten hat.
    grad bei dem spassbieter- undvollpfostenalarm dort ist es doch mehr als verständlich wenn jemand seinen plunder loswerden will, er die gelegenheit nutzt und nicht drauf wartet daß irgend´n spasti den kram zwar ersteigert, dann aber doch nicht haben will weil er keine kohle hat, doof ist, ein blöder penner ist, ...
    ich verstehe jeden der seinen kram dann dem verkauft der schon mit geld vor der tür steht.

  • naja, weil eben nicht jeder bereit ist für 3,50 euro gute reifen abzugeben. das versteh ich ja auch. wer hat schon was zu verschenken.


    und der mist bei ebay ist eben dass die auktionen immer nur paar tage laufen und wegen der gebühren man alles für 1 euro einstellt.
    ich lösche auch meine auktionen wenn mir das zu billig wird.

    sorry - aber erneut leicht angesäuertes kopfschütteln...


    warum immer wieder dieses "herauswinden wollen" ?


    das problem ist eben NICHT die platte form sondern die die sie falsch nutzen (warumauchimmer). wenn einer aus geizistgeil seinen artikel als auktion ab 1 € einstellet dann muss er eben verdammt nochmal damit rechnen daß es für 1€ endet.


    wenn er das nicht bzw. verhindern will muss er eben einen entspr. startpreis wählen oder einen mindestpreis benennen - oder einen sofortkaufpreis in entspr. höhe nehmen.


    wenn ihm das alles "wegen den gebühren" nicht passt dann soll er seinen arsch und seine griffel aus ebay raushalten.


    ganz einfach.


    habe fertig.


    viele grüße - ein mit ebay zufriedener
    jürgen

  • Zitat

    wenn ihm das alles "wegen den gebühren" nicht passt dann soll er seinen arsch und seine griffel aus ebay raushalten.


    Genauso seh ich das auch.
    Nicht umsonst gibts einen Mindestpreis.
    Ich setz nur noch die Sachen für einen EU rein,
    die ich auch für den Preis dann abgeben will bzw. muss.
    Natürlich nehm ich auch gerne mehr ...


    Was das obige Urteil angeht kann der nächste Richter natürlich ganz anderer Meinung sein.
    Über die Rechtsprechung in D gibts da so einen Spruch mit einer Hure ...