Granada verkauft-ebay-kann hier jeder machen was er will? Hilfe

  • Du hast mit EINEM, nämlich dem der Dir in der E.O.A.-mail übermittelt wurde, einen rechtsgültigen Kaufvertrag.


    D.h. für dich Du musst ihm das Auto zum Auktionspreis geben; d.h. für ihn, er muss das Auto zum Auktionspreis nehmen.


    zu folgenden Konditionen:
    Einzelheiten zur Bezahlung
    Zahlungsmethode Bevorzugt / Akzeptiert
    Barzahlung bei Abholung Akzeptiert
    oder
    Überweisung Akzeptiert



    was ich (persönlich) etwas schade/blöde finde: dass du keine frist zur abnahme angegeben hattest...


    also: ab sofort alles ausschliesslich schriftlich: frist zur zahlung/abholung (5 tage) setzen incl. androhung dass du die sache ohne weiteres palaver zum anwalt gibst; wenn er diese verstreichen lässt gnade vor recht nochmal 5 tage; dann sofort zum anwalt

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • danke Jürgen für die schnelle Antwort.
    Werd ich so machen, nur ich hab natürlich keine Rechtsschutzversicherung. Wie läuft das? Käufer is das hier:



    Typen mitm Trailer aus Ungarn.

    Einmal editiert, zuletzt von Consul ()

  • so einfach isses nich..
    der käufer muss das ding nehmen,solange wie er dir nicht nachweisen kann,das du grobe mängel versteckt hast oder die beschreibung nicht zutreffend war.
    glaub es gibt auch die möglichkeit,dem zweithöchsten bieter die kiste zu seinem höchstgebot zu verkaufen und die differenz zum höchstgebot vom höchstbieter einzufordern..


    deswegen verklopp ich karren nur noch bei mobile und co..die leute kommen mit geld und es wird gedealt.oder halt nicht..dann aber kein theater.
    ebay ist fast nur noch kindergarten.

    Einmal editiert, zuletzt von Kardankarl ()

  • so einfach isses nich..
    der käufer muss das ding nehmen,solange wie er dir nicht nachweisen kann,das du grobe mängel versteckt hast oder die beschreibung nicht zutreffend war....


    Nunja...DAS hat Consul in seiner Auktion stehen:


    Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beschreibung nach meiner subjektiven Meinung erstellt wurde und nicht als rechtsgültige Beschreibung angesehen werden kann. Jeder Mensch hat bekanntlich eine andere Auffassung bei der Beurteilung von Dingen. Aus diesem Grunde empfehle ich jedem Interessenten das Teil vor Abgabe eines Gebotes zu besichtigen. Bitte eventuelle Fragen vor Gebotsabgabe stellen! Bitte bedenken Sie, daß mit Abgabe eines Gebotes und Gewinn der Auktion ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. Absolut zu beachten ist: dies ist eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB. Dies bedeutet, daß der Höchstbietende auch Käufer nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB ist und somit kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Bitte berücksichtigen Sie das, bevor Sie ein Gebot abgeben! Wie bereits erwähnt werden bei Nichtabnahme z.B. durch Spaßbieter, Fehlentschluß, Kaufreue oder Nichtzahlung 30% der Gebotssumme fällig, Nachverhandlungen und Preisreduzierungen sind ausgeschlossen. Mit Abgabe eines Gebotes gehen Sie einen rechtswirksamen Kaufvertrag ein!


    Zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe des Höchstbieters stand dies bereits ind der Auktion. Für mein Verständnis ist er damit auf der sicheren Seite. Klar - ist ärgerlich und kostet Zeit, Schreibkrams usw.



    glaub es gibt auch die möglichkeit,dem zweithöchsten bieter die kiste zu seinem höchstgebot zu verkaufen und die differenz zum höchstgebot vom höchstbieter einzufordern...

    Die Möglichkeit dem unterlegenen Bieter den Artikel anzubieten gibt es. Dazu muss er aber trotzdem VORHER eineindeutig mit seinem Vertragspartner (also dem Höchstbieter) geklärt haben - und zwar am allerbesten SCHRIFTLICH - dass der vom Vertrag zurücktritt/zurückgetreten ist. Andernfalls kann der irgendwann antraben und auf Herausgabe pochen...Scheiss-Spiel !!


    ebay ist fast nur noch kindergarten.

    das stimmt so nicht !
    ebay ist klasse !
    scheisse ist das was manche daraus/damit machen... ;(

  • na sieht doch gut aus!
    meinte das jetzt auch eher etwas verallgemeinert...
    aber da hats schon urteile gegeben noch und nöcher.meisstens hilft wirklich n brief vom anwalt an den unwilligen käufer,dass der checkt dass mans ernst meint.


    ich guck und kaufe auch noch regelmässig bei ebay und verkaufe auch sachen ab und an.
    aber nicht selten fass ich mir echt an den kopf.leute lesen keine beschreibungen,leute kaufen unüberlegt,leute stellen absolut dämliche fragen..


    bin so ziemlich von anfang an da angemeldet,je grösser das wurde,umso mehr mist passierte.


    aber das ist ja überall so.
    ich für meinen teil bin vorsichtig,schreibe ewig lange beschreibungen und die möglichst genau.


    na in diesem fall wird der verkäufer wohl gute karten haben,zu seinem recht zu kommen.

  • Den Typen hat nicht gefallen das der Granada hier und da Rostansätze und Schrammen im lack hat, so wie das bei einem 30 Jahre alten Auto was benutzt wurde der Fall ist.