Folgender Fall: Ein Freund hat die Heckklappe meines Audi Avant geöffnet. Die ist tonnenschwer dank defekter Dämpfer, das musste er also bemerken. Zusätzlich hatte ich ihn auch schon vorher genau darauf hingewiesen. Der Dusel lässt die Klappe trotzdem nachm Ausladen aus voller Höhe runterknallen woraufhin sich das Glas natürlich überallhin verteilt. Seine Privathaftpflicht (LVM, da bin ich auch Kunde - noch!) sagt telefonisch, dass die den Schaden übernehmen, ich soll den Wagen reparieren lassen. Ich also zur Werkstatt meines Vertrauens, machen lassen, Rechnung eingereicht. Dann will die LVM nochmal schriftlich den Schadenshergang. Also auch eingereicht. Nun kommt gerade ein Brief mit ungefährem Wortlaut "Ätschbätsch, wir zahlen nicht, weil: Heckscheiben können gar nicht splittern. Beweisen Sie uns erstmal, dass das überhaupt so passieren kann."
Naja, zu beweisen, dass Glas splittern kann, kann ja nicht so schwer sein, ich denke mal ich kaufe einfach noch einen Audi 100 Avant, bau die Dämpfer aus und lass die Klappe runterknallen. Rechnung dieses Tests geht dann natürlich auch mit an die LVM, ebenso wie das Testfahrzeug. Was die dann damit machen ist nicht mein Problem.
So, und nun im Ernst: wenn die sich anstellen, kann ich das auch. Was steht mir alles zu? Immerhin stand der Wagen relativ lange inner Werkstatt, weil die neue Scheibe nicht so leicht zu kriegen war. Ursprünglich hätte mir ja das Geld für die Reparatur gereicht, aber jetzt? LVM
Edit: Und diese Briefeschreiberei und Rennerei und Beweiserei geht mir auch auffe Nerven, dafür kann ich doch bestimmt auch noch was bekommen?