Fahrt zum TÜV, Zulassung ?

  • Moin
    Morgen möchte ich mit meinem Granada Turnier :inlove: zum TÜV fahren und ihn direkt danach zulassen.
    Allerdings ist der Haufen nicht angemeldet und war auch noch nie auf mich bzw. meinen Vadda angemeldet.
    Tüv ist letztes jahr im oktober abgelaufen, glaube ich.
    Muss ich zwingend Kurzzeitkennzeichen holen?
    Habe mal von folgender Vorgehensweise gehört und wollte wissen ob das wirklich legal ist:
    Bei der Zulassungsstelle Sachverhalt erklären - ( "ja hallo, möchte gleich mit meiner Karre zum tüv fahren danach anmelden,... hier die Unterlagen von der Versicherung, Fahrzeugbrief...")
    Dann gewünschtes Kennzeichen erstellen lassen (optimal wäre natürlich: LIN - FG - 75 H) ... (so am Rand: Weiß jemand ob das mit LIN für Lingen wieder funktioniert? Würde mir besser gefallen als EL)
    Schilder an die Karre machen, damit zum TÜV und mit HU/AU-Bescheinigung dann wieder zur Zulassungsstelle und anmelden.
    Kann ich das so tun, oder gehts nur mit KZK?

  • Ruf doch einfach nett an bei der Zulassungsstelle.


    Sowas ist regional wohl sehr unterschiedlich.


    In Berlin machen die Elsen auf der Zulassungsstelle sowas jedenfalls nicht mit.

  • ich kenne das so, daß mann mit den alten schildern den weg zur zulassungsstelle fahren darf, oder waren es fahrten die der zulassung dienen?
    einfach mal ´ne suchmaschine nutzen.

  • Ich bin letzte Woche mit 1/2 abgelaufenem TÜV (aber zugelassen) zum TÜV gefahren. Habe dort vorher angerufen: offiziell darf man das nicht. Aber: wenn man beim TÜV einen Termin macht und dann von der Polente angehalten wird, dann rufen die beim TÜV an und lassen sich den Termin bestätigen. Dann drücken die ein Auge zu, wenn man auf direktem Weg hinfährt. Aber was im Falle eines Unfalles o.ä. ist weiß man nicht. Und ob andere Bullen in anderen Lankkreisen ebenso kulant sind, kann Dir auch keiner sagen.
    Günstiger als ein Kurzzeitkennzeichen ist sicher, sich ein Auto mit Anhängerkupplung und einen kleinen Trailer zu leihen.

  • Moin!
    LIN am Kennzeichen wird nicht gehen. Der Kreistag hat es abgelehnt die Kennungen der Altkreise Aschendorf- Hümmling (ASD) oder auch Altkreis Meppen (MEP) und Altkreis Lingen (LIN) wieder einzuführen.
    Wenn der Wagen bis heute ein LIN- Kennzeichen hatte und bis heute zugelassen war, kann es unter Umständen sein, dass man dieses mit "H" übernehmen kann...


    Gruß aus dem Nördlichen Emsland...

    Einmal editiert, zuletzt von Ghia ()

  • Es klang halt so als wenn die alten Kennzeichen nicht vorhanden sind. Und mit Edding beschriftete Bratwurstteller werden wohl nicht durchgehen.

  • hab nun mal was gefunden
    FZV §10:
    " Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."


    Hab da auch mal angerufen bei der Zulassungsstelle.
    Also ich lass mir Kennzeichen reservieren, drucken und bring die dann zu Hause an.
    Damit darf ich dann direkt zum TÜV. Wenn der Haufen nicht durchkommt muss er da stehen bleiben.
    Wenn er durchkommt kann ich zur zulassungsstelle fahren.
    Und die Versicherung muss da mitspielen.


    Klingt nach nem Drahtseilakt irgendwie.

  • Ruf die Zulassung und danach deine Versicherung an. Früher hat als Nachweis die Deckungskarte gereicht, auf dem direkten Weg zur Zulassung. Seit diesem Neumodischen EVB Krams bin ich mir da auch nicht mehr sicher. Aber die Versicherung wird dir ihres dazu schon erzählen.


    Gruß


    Edit merkt an, dass du schneller warst ...

    Einmal editiert, zuletzt von Seinfeld ()

  • Hole er doch einfach KKZ von der Versicherung bei der später versichert wird.
    Die Kosten fliessen dann in den Folgevertrag ein.
    Bleiben dann nur die Kosten für die Aluplatten und den Akt.

  • Servus,
    ich mach das seit Jahren so.


    Auto ist nicht angemeldet, soll H oder Abnahme usw. bekommen.
    Zulassungstelle mit Deckungskarte -> anmelden mit neuem Brief, Schilder drucken und dranschrauben.
    Lt. der Zulassungstelle in FO darf man damit zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren und natürlich wieder zurück- am direkten Weg.
    Gab noch nie Probleme. Danach meldest du die Karre "richtig" an.
    Auf jeden Fall günstiger als irgendwo rote Platten oder 5-Tages-Kennzeichen zu organisieren (kaufen).



    Grüße
    Sebastian

  • franz,genau das wollt ich grad sagen.die platten plus gebühr sind etwas über 30 euro hier in UN,die versicherung verrechnet die haftpflicht dafür,wenn du die kiste anmeldest und bist auf der sicheren seite.kannst sogar wieder ganz offiziell nach hause fahren,sollte die bude nicht bestehen.und wenns nur ne kleinigkeit ist und du die in den fünf tagen beheben kannst,kannste nochmal stressfrei hin.

    Einmal editiert, zuletzt von Kardankarl ()

  • So
    Hat funktioniert.
    Die gute Frau wusste aber zunächst scheinbar nicht wovon ich rede.
    Hab ihr dann von der fzv Paragraph 10 erzählt. Schnack Schnack mit Kollegen, dann hat sie mir
    die Schilder klargemacht.
    TÜV neu, mängelfrei
    Ick freu mir hart

  • Ohne plakedde von der Stadt darf man eigentlich nicht.
    Aber nun ist ja alles gut.
    Du Krimineller.

  • Der hat braune Hocker. Gefallen mir ganz gut.
    Richtig geiler Zustand. Bräuchte mal neulack.. In 4 Jahren wenn
    Ich vllt mal Kohle hab...