Definitiv. Gelegentlich darf ich lichttechnische Gutachten erstellen, wenn die Polizei ml wieder einen LKW-Fahrer angehalten hat, der ein paar Lämpchen zuviel oder zuhoch oder zufarbig an seinem Brummi hat, und deswegen muss ich mir diese schwachsinnigen EG-Richtlinien antun, die aber die bescheuerten Lichtsysteme an den neuen PKW´s zulassen
Das erinnert mich an Zeiten als es immer ein rießen Theater war, wenn an einer Amikarre ein drittes Bremslicht monitert war. Von wegen, daß irritiert den deutschen Verkehrsteilnehmer... Wenn man dann einen Streifen Tape in der mitte drüber geklebt hatte, irretierte es plötzlich niemanden mehr, weil es dann ja zwei zusätzliche Bremsleuchten waren...
Und ab einem bestimmten Stichtag hat es dann plötzlich gar keinen mehr irritiert und es war zulässig weil plötzlich über Nacht der Euopäer ein Uptdate erhalten hatte und die dritte Bremsleuchte ihn dadurch nicht nur nicht mehr irritierte, sonder sogar noch ein Sicheriheitsgewinn darstellte...
Von den sequentiellen Blinkern an den Thunderbirds damals ganz zu schweigen. Dafür wär man beim TÜV ja fast in die geschlossene eingewießen worden. Inklusive Prüfer...
Aber wenn das eines Tages die deutsche Automobilindustrie so baut, geht das plötzlich ...