Wer von euch hat Erfahrung mit einem Auto aus dem EU Ausland ?

  • Wer von euch hat Erfahrung mit einem Auto aus dem EU Ausland ?


    Hi,


    habe einen Granada aus Holland geholt. Der soll später H Zugelassen werden.
    Mir hat schon jemand gesagt, wenn das Auto aus dem Ausland käme, ginge das nur beim TÜV.
    Am letzten Wochenende war ich auf der Retro Klassik in Stuttgart, bei einem Stand der DEKRA. Dort gab man mir die Auskunft, wenn es EU Ausland ist, und das Fahrzeug eine ABE hat, geht es bei ihnen.
    Also bin ich jetzt bei der DEKRA gewesen, der Prüfer dort sagte mir, er kann mir das H-Gutachten machen, eine Abnahme nach Paragraph 21.
    Ich sollte aber in der Zulassungsstelle nachfragen, ob ich eine Abnahme nach Paragraph 23 benötige, diese kann nur der TÜV machen. Die Zulassungsstellen würden das unterschiedlich handhaben.
    Datenblatt bekäme ich von ihm, es wäre aber auch gut, wenn ich eine Briefkopie hätte.


    ??
    Bin jetzt verwirrt, kann mir die Zulassungsstelle die Zulassung verweigern, wenn ich von der DEKRA die Gutachten habe ?
    Weis hier jemand, ob ich zum Zulassen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötige, wie bei der Einfuhr aus den USA ?

  • Ich hab jetzt 2 mal ein Wagen aus dem Ausland zugelassen. Belgien und Schweden. Beide Male hab ich ganz normal Tüv gemacht und das Oldtimergutachten nach Paragraph 21. Damit und dem Fahrzeugbrief aus dem Ausland dann zur Zulassungsstelle und fertig. Gab da nie irgendwelche Probleme...

  • probier es doch so einfach aus, wenn die halt unbedingt auf was anderes bestehen sollten musste das noch nachreichen

  • Blöde Frage: Wieso fragst du nicht bei der Zulassung, was die gerne hätten? Ist doch IMO das einfachste, oder?

  • Alles was keine EG-Betriebserlaubnis hat (zu sehen z.B. auf dem Typenschild) und/oder noch nie in deutschland zugelassen war, braucht eine 21er (Vollabnahme). Wenn schon irgendwann mal hier zugelassen (kann auch ewige Jahre her sein) reicht eine HU.
    Wie immer bei 21ern im Osten die Dekra, im Westen der TÜV.

    Einmal editiert, zuletzt von Christian ()

  • ruf einfach auf der zulassungsstelle an und frag ob ihnen ne normale hu reicht. es geht dabei nur um die daten der jeweiligen fahrzeuge.
    aber bei nem granada sollte die zulassungsstelle die daten im rechner haben. schwierig wird das nur bei fahrzeugtypen die nicht in ihrem
    programm gespeichert sind.


    hatte das gerade beim capri, der seit 96 abgemeldet war. da reichte auch ne normal hu. vollabnahme war nicht nötig. ist natürlich auch viel günstiger dann.

  • Also bin ich jetzt bei der DEKRA gewesen, der Prüfer dort sagte mir, er kann mir das H-Gutachten machen, eine Abnahme nach Paragraph 23.
    Ich sollte aber in der Zulassungsstelle nachfragen, ob ich eine Abnahme nach Paragraph 21 benötige, diese kann nur der TÜV machen. Die Zulassungsstellen würden das unterschiedlich handhaben.

    Oldtimer (H-Abnahme) ist §23 StVZO
    Betriebserlaubnis ist §21 StVZO


    §23 kann auch die DEKRA, $21 macht im Westen der TÜV und da nicht mal jede Prüfstelle, sondern nur solche, die sich einen aaS (amtlich anerkannten Sachverständigen) halten.
    :uwe: glaub dem Christian!


    §23 bei der DEKRA machen zu lassen und §21 beim TÜV ist meines Erachtens totaler Bullshit, weil der Tüffer sich dann, zu recht, verarscht vorkommt und das möglicherweise in seinem Urteil über die Karre wiedergeben wird.

  • ...alles oben gesagte richtig,
    im osten 21er bei der dekra

    §23 bei der DEKRA machen zu lassen und §21 beim TÜV ist meines Erachtens totaler Bullshit, weil der Tüffer sich dann, zu recht, verarscht vorkommt und das möglicherweise in seinem Urteil über die Karre wiedergeben wird.

    ...eigentlich auch richtig ,aber auch möglich.
    so beim monza gemacht.
    erst 23er beim küs,dann au beim hinterhoffritzen
    und dann 21er(weil ichs vorher auch nicht wußte)
    beim tüv.der hatte nur das küs gutachten ausgelacht aber anerkannt.
    fahrgestellnummer auch vom tüver eingehämmert.