Beschaffenheitsvereinbarung beim Oldtimerverkauf

  • ach Du scheiße! Wenn die Verkäuferin da nicht geschummelt hat bei der H-Zulassung, dann kann sie hoffentlich den TÜV belangen. Aber was ist das denn bitte für ein Käufer? Kauft ne Karre, die ja scheinbar in gutem Zustand zu sein schien und dann 18000 wert war, und lässt die dann für 34000 restaurieren???? Hoffe die Verkäuferin hat ihn im Gegenzug direkt auf Unzurechnungsfähigkeit verklagt... verklagen verklagen verklagen, alle wollen immer nur verklagen. verklagen ist das neue vertragen.

  • Alles richtich gemacht...... der BGH!!!


    Das Problem ist nur, dass wir alle keine Prüfer mehr finden werden, die ein Auge zu drücken beim Zustand unserer Karren.


    Neue Marktlücke:
    1. Karre zum H schummeln
    2. Karre an Kumpel verkaufen.
    3. Kumpel verklagt Verkäuferkumpel auf Schadensersatz
    4. Verkäuferkumpel nimmt Regress beim Prüfer.
    5. Kumpels freuen sich über first-class-restaurierte Karre und saufen Bier!

  • Grundsätzlich ist die Frage aber auch, wo fängt "zudrücken" an und wo hörts auf. ?(


    Wenn ein Wagen eine andere Tür bekommen hat, weil die alte durchgerostet war, und diese noch nicht in passender Farbe gelackt wurde, der Rest des Fahrzeugs aber einen sauberen Eindruck macht und auch technisch in Ordnung ist, spräche für mich nix gegen eine positive Bewertung im Sinne des "H", wenn allerdings Schweller durchgerostet und nur zugemumpt sind, stellt sich mir nicht die Frage. Scheißegal ob's oben glänzt.
    :pazzi:
    Wenn, wie im besagten Fall, tatsächlich Durchrostungen an Innenschweller und Radläufen vorhanden waren (die ja auch nicht innerhalb der 2 Jahren plötzlich aufgetreten sind) und nachweislich zugekleistert wurden, hört für mich auch der Spaß auf. Zumal wenn ich dann auch noch knapp 18 Mille hinlege um dann festzustellen, dass ich nicht mehr durch den nächsten TüV komme. Wir reden ja nicht von endverbrauchten Nutten die noch eine 2 Jahres Gnadenfrist bekommen. :uwe:


    Nungut, das angebliche Gutachten von knapp 33 T€ ist meiner Meinung nach aber auch etwas überzogen. :stupid: Am besten ist wohl, wenn man zusätzlich zum H ein Oldigutachten des DeuVet oder Classic Data hat. Zumal man dann auch im Falle eines Unfalls nicht groß mit der Versicherung rumhampeln muss. :spitze:


    Und wenn ich den Hobel auch noch beim Händler gekauft habe, würd ich's warscheinlich genauso machen. : mo-tz


    Just my 2 Cents ...

  • Ich sehe da nix negatives. Gerade Linie für Verkäufer und Käufer=versuchter beschiss verjährt nicht!

  • Wer 18000 für nen 280 SE hinlegt, sollte selbst wenn nichts besonderes im Vertrag steht einen Anspruch auf ein gut erhaltenes Auto haben. Und auf Klapse :-P

  • Auch wenn es sicherlich darum geht betrügerischen Handeln einen weiteren Riegel vorzuschieben....Es wird jede Menge Klugscheisser geben, die sich auf dieses Urteil berufen werden.
    ,,,ich frage mich nur, ob die Rechsprechung zwischen 18000,- und 2000,- Euro Autowagen unterscheidet???

  • nein, rechtlich gesehen macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen 2 und 200000€. Ist auch gut so. Nur muß der Verkäufer halt bei einem 2000€ im Vertrag deutlich machen, weshalb denn das Auto X auch nur die 2000€ wert ist. Wenn ich für solch einen Oldtimer (wie im Beispiel) richtig Kohle liegen lasse will ich auch sicher sein, bei entsprechender Pflege (die ich jetzt mal voraussetze) die nächsten Jahre den Oldifahrspaß zu haben und nicht nach 2 Jahren mit einer Vollresto neu beginnen muß. Einfach gesunden Menschenverstand einschalten.

  • @ ichbins


    Jetzt vergiss mal den "gesunden Menschenverstand". Hier geht es um Rechtschrechung!!!!!!!!!!!! Und jeder der sich nicht mit den aktuellsten Formulierungen im Kaufvertrag schütz, wird früher oder später auf ein Arschloch treffen - gilt für beide Seiten Verkäufer/Käufer - und darüber hinaus... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.....