Konzert für´n Arsch!

  • Mahlzeit!


    Mal so Frage zur "normalen" oder auch Rechtslage.
    Hatte mir bei Print Your Ticket im Netz Konzertkarten gekauft.
    Das Konzert ist seitens des Veranstalters abgesagt worden. Vielleicht zu wenig Karten verkauft, keine Ahnung!
    Rechnungsposten:
    3 Karten á 34,05 EUR
    1 VersandBearbeitungspauschale 6,00 EUR
    3 VErsicherung Versand pro Karte 1,00 EUR


    unterm Strich: 111,15 EUR


    Nun bekomme ich eine Email vom Kundenservice der Tickeverkaufsstelle mit folgendem Auszug:


    "...Die Erstattung Ihrer Kartengelder wird in den kommenden Tagen erfolgen. Sollten Sie mit Kreditkarte bezahlt haben, teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit. Wir verweisen auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen


    Bitte beachten Sie:


    Bei Absage bzw. Verlegung einer Veranstaltung erstatten wir lediglich den Nettokartenpreis (ausgenommen Sie haben eine Ausfallversicherung abgeschlossen). Bei einigen Veranstaltungen, insbesondere bei Tourneen, können wir Ihnen im Umtausch oftmals noch Karten für andere Städte anbieten. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, schauen Sie auf unsere Homepage www.printyourticket.de."


    Die Ausfallversicherung wurde aber meines Wissens gar nicht angeboten.
    Nun gab es 84,- Euronen zurück. Mal eben knappe 30 fürn Sand. Ohne Gegenleistung!
    Ist das so Usus, normal, wird das immer so gemacht?
    Bin ich ein Weichei, weil ich nix zu verschenken habe?
    Was ist los?
    Wer weiß was?

  • das der Versand nicht zurück kommt kann ich u.u. verstehen. Die mwst bekommen die doch auch zurück, das ist doch faul

  • netto heisst hier nicht ohne MwSt, sondern ohne die Marge des Kartenverkäufers, die behält er nämlich....die 84 Euro waren sein Einkauf....
    wenn ich das in meinem Büro machen würde, hätte ich morgen keine Kunden mehr - verdienen, auch wenn nix geliefert wird.... S_M


    sollte man überprüfen lassen, meine, das ist nicht zulässig,,auch wenn er das in seinen agbs hat

  • man macht halt immer den haken bei den agb's, liest sie aber nie.





    3. Zusätzlich zu dem abgedruckten Kartenpreis kann ein vom jeweiligen Veranstalter festgelegter Aufschlag für die örtliche oder organisatorische Durchführung, gegebenenfalls zuzüglich einer Pauschale für Fahrt-, Park-, Garderoben- oder ähnlicher Kosten sowie eine Vorverkaufsgebühr hinzugerechnet werden. Nur in Einzelfällen stellt der vom Veranstalter aufgedruckte Preis bereits den Endpreis dar.


    4. Die Rückgabe von gekauften Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht nur für den Fall, dass das Konzert vom jeweiligen Veranstalter abgesagt wurde. In diesem Fall wird der Kartenpreis abzüglich der unter Ziffer 3 genannten Gebühren erstattet. Die Kartenrückgabe bei einer räumlich oder zeitlich verschobenen Veranstaltung bleibt ausgeschlossen und kann nur mit Einverständnis der Veranstalter aufgehoben werden.

  • Ärgern würd mich das auch, aber is doch gut das du wenigstens
    Den Wert der Karte wiederbekommen hast. Wegen 30€ würd
    Ich mir den strezz mit Anwalt sparen...

  • Wie Nick schrob. Wenns dich extrem ärgert, Mail an die Band und den Verkäufer mit dem Problem und dem Hinweis, dass du und deine Freunde Konzerte über diesen Veranstalter/Verkäufer und von dieser Band demnächst meiden werdet. Vllt kriegst ja wenigstens n Album umsonst. Aber zu große Hoffnung würd ich mir nicht machen.

  • Nick, Helene war´s nicht. Die würde ich auch nicht zum Gesang besuchen wollen.
    Und das mit dem Häkchen stimmt wohl leider auch. Womit wieder bewiesen wäre, was für Halunkenvolk sein Unwesen treibt. Oder andersum, wie leichtgläubig man ist.


    Wegen dem Betrag die Erchtschutz in Anspruch zu nehmen, halte ich auch für überzogen. Vor allem, wenn die dann tatsächlich Recht kriegen.
    Ich werde mal noch was Nettes Schreiben und berichten.

  • So hat ´ne Weile gedauert.
    Im Netz bin ichirgendwie nicht wirklich fündig geworden, was die tatsächliche Rechtslage betrifft.
    Folgender Emailverkehr hat sich nun zugetragen.


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe im Zusammenhang, mit dem vom Veranstalter abgesagten Konzert, am 11.02.13 eine Erstattung von 84,00 EUR erhalten.
    Da ich allerdings 111,15 EUR für drei Karten bezahlt habe, macht das eine fehlende Differenz von 27,15 EUR, die ich nun für NICHTS bezahlt habe.
    Auf eine Ausfallversicherung bin ich beim Kauf der Karten nicht hingewiesen worden!
    Einen Ersatztermin hat es nicht gegeben!
    Deshalb möchte ich sie freundlich bitten, mir den fehlenden Restbetrag bis zum 09.03.2013 ebenfalls zu erstatten.


    XXX XXX
    KTO XXX
    BLZ XXX
    XXX Bank

    Sollten Sie mich nun auf einen Punkt in Ihren AGB´s verweisen wollen, um sich für den einbehaltenen Betrag rechtfertigen zu wollen, kündige ich im Vorfeld an, dass ich den gesamten Sachverhalt samt Ihren AGB´s dann gerne rechtlich überprüfen lassen werde.


    Vielen Dank für Ihre Mühe.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dirk XXX


    Vorweg, ich habe natürlich etwas auf die Kacke gehauen, würde aber wegen dem Betrag nun nicht wirklich einen Rechtsstreit führen wollen.
    Aber irgendwo geht es doch um´s Prinzip.


    Darauf bekam ich nun folgende Antwort:



    Sehr geehrte/r Frau / Herr XXX,


    vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Unterpunkt 7 abgesagte / verschobene Veranstaltungen) wird im Falle einer Konzertabsage nur der Netto-Kartenpreis erstattet. Dies ist der Kartenpreis ohne Vorverkaufsgebühren. Bei der von Ihnen gewählten Veranstaltung liegt dieser bei 28,00 € Daraus ergibt sich eine Erstattung in Höhe von 84,00 €.


    Unter demselben Punkt wird ebenfalls geregelt, dass weitere vereinnahmte Gebühren ebenfalls nicht erstattungsfähig sind. Darunter fallen Bearbeitungs- und Versandpauschalen.


    Beim Abschicken Ihrer Online-Bestellung bestätigten Sie aktiv unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass eine höhere Erstattung, als die über die Höhe des Nettokartenpreises, nicht möglich ist.


    Vielen Dank für Ihr Verständnis


    Mit freundlichen Grüßen



    Mit freundlichen Grüßen



    Kundenservice "DruckDeineKarte" GmbH


    Ist das echt rechtens? Oder hat noch wer eine Idee? Für was Zahlen ohne Gegenleistung war schon immer irgendwie Scheisse. :scheissepiek:

    2 Mal editiert, zuletzt von DerDoc ()

  • Die Firma Print your Ticket ist ein Dienstleister. Er hat Dir eine Konzertkarte vermittelt und zugeschickt. Das ist es, wofür Du €27,15- bezahlt hast. Es ist also durchaus eine Leistung erbracht worden.
    Daß das Konzert nicht stattgefunden hat liegt nicht im Verantwortungsbereich des Vermittlers.


    Der Haftungsausschluß ist in den AGBs beschrieben. Ich würde sagen, vergiss es!


    Davon ab möchte ich anregen, Namen und Kontaktdaten wegzueditieren.

    Einmal editiert, zuletzt von DC ()

  • Ja, du darfst solche Mails nicht ohne Genehmigung des Autors veröffentlichen! Obacht! ;-)
    Nichtsdestotrotz darfst du hier und in anderen Foren sicherlich deine "persönliche Meinung" über Print Your Ticket veröffentlichen und die Geschichte wahrheitsgemäß darstellen. Letztendlich bist du leider selbst schuld, da du diese bescheidenen AGB akzeptiert hast. Ja, ich weiß, wer liest die schon, mir wär es genauso gegangen wie dir und ich wär stinksauer. Also, überall auf diesen Punkt in deren AGB hinweisen, damit nicht noch mehr Leute da Tickets bestellen. Blöderweise macht die Konkurrenz das glaube ich auch so. Dann muss man eben Konsumverweigerer werden. Ich kaufe mir momentan auch keinen neuen Drucker/Scanner, da diese tollen Multifunktionsgeräte egal welchen Herstellers nie nicht in keiner Funktion funktionieren, wenn ne Tintenpatrone leer ist. Wozu brauch ich zum Scannen ne Tintenpatrone? Sorry für OT ;-).

  • Vielen Dank für den Hinweis.
    Ich überlege noch, mal den Veranstalter selber anzuschreiben. Mal sehen.


    Wenn ich einen Kundentermin mache, kriege ich schließlich auch keine Geld, wenn dieser egal von welcher Seite abgesagt wird. Und Provisionen werden in der Regel auch nur gezahlt, wenn ein Geschäft zustande kommt. Vielleicht nicht ganz zu vergleichen, aber irgendwie hasse ich so Abzocknummern.

  • Ein Makler vermittelt eine Wohnung. Der Mietvertrag kommt zustande, aber die Hütte fackelt ab, bevor der Mieter einziehen kann. Der Makler hat seinen Teil erfüllt und hat somit Anspruch auf die Courtage.
    Der Brand ist höhere Gewalt und nicht in der Verantwortung des Maklers.


    Das Leben ist manchmal nicht gerecht. Ändert nur leider nichts an den Fakten. Sind die €28,- den Stress wert, den Du Dir hierfür antust?


    Nick hat recht!

  • Na ich würd für die 28 Euro auch den Veranstalter selbst anschreiben. Mail ist ja quasi fertig vom Vermittler ;-). Wenn immer noch negativ, Erfahrung lauthals überall kundtun unter Befolgung von Nicks wertvollem Ratschlag. Dann nie wieder was bei so nem Abzockerladen bestellen und weiterhin Nicks Rat befolgen.