Neue Führerscheinregelungen ab 19.01.2013

  • Ah, ok, aber ich darf bis 4250 Gzg Zug? Das reicht ja trotzdem bei 2100 Benz und 1900 Anhängelast, das kann ich dann voll ausnutzen?

  • Mit B96 kannst Du das ausnutzen, wenn der Anhänger nicht mehr als 2150Kg zulässiges Gesamtgewicht hat.

  • Ja, nee, darf ja eh bloß Hänger mit 1900 in dem Fall, das passt dann schon. Tauscht jemand nen Kinderhänger gegen nen richtigen, am besten mit 1900kg GZG

  • Im Zweifelsfall kannst Du einen eigenen Hänger ja auch beim TÜV ablasten lassen.
    Wenn Du z.B. nur einen mit 2500 Kg zGg bekommst dann lässt Du Dir den zum TÜV bringen und machst dort eine Ablastung ohne techn.Änderung auf Dein Wunsch-zGg.
    Das wird dann in die Papiere eingetragen und schon darfst Du den Hänger ziehen.

  • Stimmt, meiner hat aber 700 oder so, ich glaub nicht dass ich den aufgelastet krieg... Muss ich das also jetzt in meinen Führerschein eintragen lassen dass ich sowas fahren darf, oder hab ich das falsch verstanden?

  • Den 700Kg-Hänger darfst Du so fahren, kommst ja nicht über 3,5t.
    Für die andere Geschichte gehst Du zur Fahrschule, machst da irgendeinen Theoriekram und bekommst dann einen Wisch fürs Straßenverkehrsamt.

  • Relevant is nur was inne papiere steht (zulässiges Gesamtgewicht)
    Nich was du darfst oder was effektiv dranhängt.
    Das isja das paradoxe

  • Ja, gut, Micha, soweit hab ich das verstanden, das mit dem 700kg Hänger war eher ironisch gemeint, den fahr ich ja schon immer in der Gegend rum. Der stand auch in Kottenhain falls du dich erinnern kannst, stand ca 15 meter oder weniger von deinem Auto weg.
    Das mit den zulässigen Geweichten war ja schon immer so, das wusste ich, nur dass ich ohne ne Fahrprüfung auf 4250 darf wusst ich nicht, ich werd mal anfragen. Danke erstmal.