OT - Alltagsschleuder kaltverformt

  • hmmmm...als er 3 Jahre alt war, kam er zu uns; seitdem habe ich ihn 10 Jahre lang gehegt und gepflegt; Frauchen hat ihn gefahren...bis heute mittag - als diese Arschlochdeppsau von links kam ;(
    armer Peugeot


    mal gespannt, wie das ausgeht: das Ganze spielte sich auf einer Strasse ab, die durch das Verkehrszeichen
    "Verbot für Fahrzeuge aller Art - Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei" gesperrt ist...(warum sie dort fuhr: Abkürzung :D )
    ihr "Gegner" hatte eine bessere Ausrede: er besuchte seine Freundin, die dort auf einem Aussiedlergehöft wohnt...

    die hinzugerufene Rennleitung war/ist sich nicht sicher, wollte "Kriegsrat" halten und sich dann wieder melden...schau'n mer mal ?(


    Mit traurigen Grüssen
    Jürgen


    (zum Glück hatte sie heute nicht das Krabbeltier...)

  • naja, besser als der Krabbler allemal - aber unfälle sind immer scheisse, insbesonders wenn man schuld ist. oder teilschuld. und kaltverformung mag ich aus prinzip nicht. naja... es sei denn es ist ein Golf...

  • Hallo jawolf 30,


    mein Beileid zur "Kaltverformung". So etwas ist immer mit Ärger, Laufereien, Schreikkrams usw. verbunden. Ich kenne die genaue Unfallsituation, Unfallstelle usw. nicht, aber dennoch gilt rechts vor links. Es ist egal, ob du berechtigt warst, diese Straße zu befahren oder nicht. Stell dir vor, du parkst im Parkverbot und jemand fährt dein Auto an. Derjenige hat dann auch zumindest eine große Teilschuld, egal ob du im Parkverbot parkst oder nicht. Bei eurer Kaltverformung ist es wohl einwirtschaftlicher Totalschaden .
    Zur Bezifferung des Fahrzeugschadens muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden, der die Schadenhöhe, sprich Reparatukosten und Wiederbeschaffungswert und Restwert festlegt. Falls du wegen der evtl. unklaren Schuld- und Rechtslage kein Kostenrisiko einghehen willst, empfehle ich Dir,Deinen Anspruch bei der gegnerischen Versichereruzng (formlos un dem Grunde nach) geltend zu machen und ein Sachverständigen-Gutachten von denen in Auftrag geben zu lassen. Damit tragen die die Gebühren für das Gutachten. Die Haftungsfrage
    steht auf einem "ganz anderen Blatt"


    MfG
    Heinz

  • Morgen


    Ich stimme mal der Kiste II vollkommen zu.
    Auch auf verkerhsbeschränkten Straßen gilt uneingeschränkt die StVO.


    Von Amtswegen springt höchstens ein Verwarngeld für deine Frau heraus.



    Gruß

  • Hallo miteinander,


    so - es ist vollbracht


    Gestern lernte der 309er eine Blackhawk Richtbank und einen 5-Tonnendozer kennen. Ich hatte den Eindruck, die haben sich prächtig verstanden ;)


    Ergebnis könnt ihr hier beäugen:
    http://www.pixum.de/viewalbum/?id=1737342


    noch nicht ganz fertig....heute abend wieder...


    Viele Grüsse
    Jürgen


    achso - die Eckdaten:


    Peugeot 309 EZ '92; 177800 km
    Schaden lt. Gutachter: 3947 Euro
    Rest/Wiederbeschaffungswert: 800 Euro


    Teile vom Schrott: 2 Scheinwerfer, 2 Blinker, Haube, Koti li., Stoßfängerträger, Scheinwerfermaske, Kühlergrill, Quertraverse, Kleinteile: 80 Euro
    Richten/Ziehen: 220 Euro
    Kleinkrams: Farbe, Dichtmasse etc. 50 Euro