Hola! Ich hatte es schon im Thread "Wer hat den ältesten Taunus" erwähnt:
Mein T1 Coupe steht im Brief als Taunus 17 M, Erstzulassung 1957 drin. Da haben die irgendwann mal Mist gebaut bei der Zulassung. Ich brauch ja nun keine AU, da vor 07.69 zugelassen. Als ich 'ne AU machen wollte sagte der Werkstatt-Typ: "Baujahr 57??? Da mach ich dir keine AU drauf, spar dir das Geld, brauchst eh keine..." Irgendwie wird's mir langsam zu heiß, weiß da jemand wie's rechtlich aussieht mit Falscheintragungen?
Zumal noch'n *hüstel* 2.0 OHC drin ist... Gibt's eigentlich irgendjemanden hier der's geschafft hat den H-technisch eintragen zu lassen? (...Ja ich weiß!) :)
Wenn jetzt irgendwas eingetragen ist (Motor, Felgen etc. - was üblicherweise vielleicht nicht rein-/ rangehört und evtl. sogar noch 'n Fehler des Prüfers war - gilt das dann generell trotzdem als rechtmäßig und übertragbar?
Linke Hand