Frage an die Saarlandfranzosen hier

  • Mahlzeit!


    Bräuchte mal ein paar Infos wie das Importieren ausm Franzakenland funktioniert. Ich hab' bisher immer nur in Holland gekauft und da isses ja bei angemeldeten Karren etwas schwieriger, bzw. am WE unmöglich, da der RDW zu hat.


    Also, was muss ich bei angemeldeter Karre alles befolgen um nicht 2 mal in das Land der Baguettes zu fahren? :thumbsup:


    CheeRs
    Seinfeld

  • Du brauchst nen Kaufvertrag, die Carte Grise (ähnlich unserem Fahrzeugbrief) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bestätigung, dass für das Fzg. keine Steuerschulden vorliegen bzw. keine Delikte damit begangen wurden). Die Bescheinigung kann normalerweise auf jeder besseren Gemeindeverwaltung vom Verkäufer kostenlos beantragt und abgeholt werden.


    Das sollte reichen.


    Abmeldung bzw. Abmeldebescheinigung gibt es meines Wissens in Frankreich nicht.

  • Danke Bonnie,


    Wie heißt denn die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf Französisch? Der Verkäufer spricht nämlich kein deutsch und ich kein Franzmännisch ...


    CheeRS
    Seinfeld

  • Certificat de non gage, das meinte ich.


    Laut meiner Recherche benötigt man wohl noch "certificat de cession d'un véhicule" oder "acte de vente" in 3 Ausführungen (für den Käufer, den Verkäufer und die Behörde), wobei das m .E. nur der Verkäufer zum Nachweis des Verkaufes braucht.


    Wichtig für die Wiederzulassung in D ist vor allem die Carte grise, der Kaufvertrag und das Certificat non gage.


    Mein Wissensstand, dieser beruht auf Recherchen von vor 4 Jahren. Vielleicht kann der Saartaunus das so bestätigen oder ergänzen.

  • Super, danke schonmal.


    Es dreht sich zwar um einen Frontkratzer :sad: , aber so ein RS1600i ist ja auch nicht allzu häufig anzutreffen :se:


    CheeRS
    Seinfeld

  • hach :inlove:
    die hab ich als halbwüchsiger mit meinem papa aus dem werk geholt.
    wie die ihre ersten meter im leben erlebt haben... :evillaugh: