wohnmobil oder Lkw?

  • moin


    hab mir ja den lecker rostigen T3 gezogen und wie sollte es anders sein damit auchn paar probleme!
    fakt is das ding is im Schein als Lkw geschlossener Kasten eingetragen.
    das problem... es isn kompletter campingausbau drin, keine Trennwand und eine voll funktionsfähige Rücksitzbank!


    soll eigentlich alles so bleiben nur was werden wohl tüv und zulassungsstelle sagen?


    hat wer ne idee?



    grooce


    grete :rock:

  • moin
    dem tüv und der zul.-stelle ist das völlig wurscht. Das Finanzamt versteuert den eh erstmal als normalen PKW - wenns nen Diesel ist wirds richtig teuer. Dann musste da anrufen, Karre vorführen und die schauen dann ob es den Kritierien eines LKW oder Womo entspricht
    Gruß
    flo

  • ich hab mir für meinen transit darüber ein wenig gedanken gemacht und bin auf folgendes gekommen:
    vorteil lkw: steuern
    vorteil womo: steuern
    versicherung immer gleich
    fähre und womo: sehr teuer
    fähre und lkw: sehr teuer
    nervscheiss mit hänger auf der autobahn mit lkw zulassung: sehr teuer


    fazit: pkw kombi und gut.


    war für mich am einfachsten und kostet ca. 40€ mehr steuern im jahr. (o.k. benziner)

  • isn diesel


    laut papiere nen 1.7er is aber nen 1.9er drin!


    vorbesitzer sachte er hat das ding so zugelassen mit 140€ steuern im jahr mit laut FZS 2400kg zul.GM


    is trotz seiten und heckscheibe eingetragen als kastenwagen gechlossen... vielleicht muss ich beim vorführen nur die gardinen zuziehen?!

  • Wenn das Ding lt. Papiere ein LKW ist und immer war, dann wird das Finanzamt vermutlich erstmal keine Fragen stellen. Haben sie hier jedenfalls nicht.
    Was anderes ist es, wenn man einen PKW auf LKW hat umschreiben lassen.
    Dafür wollte mir der TÜV die LKW-Zulassung streichen, weil im Transit eine Bank drin war (hab ich rausgeschmissen, nutze das Ding ja auch als Transporter).
    Allerdings war auf der Bank nur ein Gurt und vorne hat die Kiste Einzelsitze. Es sind auch drei Sitzplätze eingetragen! Ich war übrigens nur wegen einer Wiederauflastung beim TÜV !!

  • Kastenwagen geschlossen hat übrigens nichts mit Fenstern zu tun sondern besagt nur das die Ladefläche geschlossen ist und nicht offen wie bei einer Pritsche.

  • leider kenne ich das Finanzamt CE. Völlig egal was es war und was im Brief steht, es wird pauschal erstmal alles als PKW versteuert. Dann muss vorgeführt werden... und dann wirds leider kompliziert....
    Jedes Finanzamt kann da sein eigenes Süppchen kochen. Von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.
    habe ähnliches grad hinter mir

  • naja meine leiche hamse ohne probleme als LKW durchgehen lassen


    und der T3 war oder is immernoch hier als LKW angemeldet!


    vielleicht sollte ich den dann nur ummelden und die ganze scheiße entfällt?!

  • Wenn der bei Dir im Kreis als LKW läuft/gelaufen ist und Du den nur ummeldest, dann sollte das Finanzamt eigentlich keine Probleme machen. Immerhin ist das Fahrzeug dort ja schon als LKW geführt.

  • Soweit ich weiss hängt LKW Zulassung mit der Trennung zwischen Fahrerkabine und Laderaum zusammen. Als ich noch Transit Neuwagen verkaufte konnte man eine geschlossene Trennwand ohne Fenster in Laderaum und mit Fentser in Laderaum bestellen wenn man ne LKW Zulassung wollte. Aber ein Durchgehen nach hinten geht halt nicht bei LKW Zulassung. So wie der jetzt aussieht (mit Camping und Durchgang nach hinten) macht dir irgendeiner auf dem Weg bis zum Zulassen daraus nen Strick. Wenn du LKW weiter haben möchtest, kanns sein das nur eine Trennwand reinbauen ausreicht. Wie siehts denn dann mit Sonntagsfahrverbot aus?

  • Sonntagsfahrverbot gilt bis 7,5t nur mit Anhänger.
    Trennwannd kam irgendwann mal auf, Fahrzeuge die davor gebaut wurden brauchen das nicht.
    Dann gibts natürlich wieder regionale Unterschiede. Bei manchen reicht eine halbhohe Trennwand, andere wollen eine ganze. Wieder anderen reicht eine Trennwand rechts und links, in der Mitte ist ein Durchgang gestattet. ISt ja z.B. bei Paketfahrzeugen so üblich.
    Unser Transit hatte nie eine Trennwand. In den 70ern war das halt so. Trotzdem ist er ja auch ganz offensichtlich ein LKW und das wurde auch nie angezweifelt.

  • ne womo zulassung bekommst du nicht, die haben die stehhöhe erhöht


    lkw is auch nich doll, da du dann sonntags nich mit anhänger fahren darfst, musst du halt wissen

  • Stimmt. LKW, egal wieviel tonnage, darf sonntags nicht mit Anhänger fahren. Auch wenn's nur ein kleiner Hundefänger ist.

  • leider kenne ich das Finanzamt CE. Völlig egal was es war und was im Brief steht, es wird pauschal erstmal alles als PKW versteuert. Dann muss vorgeführt werden... und dann wirds leider kompliziert....
    Jedes Finanzamt kann da sein eigenes Süppchen kochen. Von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.
    habe ähnliches grad hinter mir


    Machst Du Dir mal die Mühe und schickst denen eine nette Anfrage: sie mögen Dir bitte die Rechtsgrundlage benennen :whistling:


    Greetz
    Jürgen

  • Moin Jürgen,
    mir ist es den Stress nicht wert mit denen nen Streit anzufangen.... das Ganze ist recht schwammig formuliert und wenn es hart auf hart kommt und man mehr als 2 Sitzplätze eingetragen hat kann einem unterstellt werden dass das KFZ auch der Personenbeförderung dienen kann und somit kein LKW mehr ist.

  • mit deinem führerschein darfst du dann meiner meinung nach gar keinen anhänger an ner karre mit lkw zulassung ziehen