Aufreger der Woche....

  • Meine Anfrage:

    Hallo, ich habe sie nach dem Kauf zweimal angeschrieben, da ich mit den Versandkosten von 25,00 Euro
    nicht einverstanden war/bin. Leider habe ich bisher darauf keine Antwort von Ihnen erhalten.



    Die Antwort darauf:


    das war ein schriebfehler. Versandkosten sind 15euro! Aber du solltest VOR dem auktion fragen!
    Normalerweise was da steht muss du übernehmen!



    Darauf meine Antwort:


    Eine Frage hätte ich noch, fliegen Sie die Teile persönlich mit einem Hubschrauber ein und präsentieren
    sie mir auf einem roten Samtkissen in einer goldenen Schale?
    Ein Päckchen kostet innerhalb von
    Deutschland (von wo aus Sie ja versenden)4,30 Euro - ein Paket bis 5,00kg kostet 7,00 Euro. Wenn ich
    jetzt noch die Verpackung und die Fahrt zum Postamt mit einrechne, so komme ich beim Päckchen auf
    maximal 6 und beim Paket auf 8,50 Euro. Alles Andere ist für mich unakzeptabel! MfG


    Und darum gehts:


    ibäh-wo sonst ;)

  • Hallo!Och Jawolf 30.Das hätte auch dich treffen können.Als wir uns auf der Veterama Ludwigshafen trafen sprachen wir auch über Ebay.Wir haben Teile des gleichen Anbieters ersteigert.Du hattest Teile ersteigert obwohl er Abholung geschrieben hat.Gut es hat wohl doch mit dem Versand geklappt.Irgendwann gibts vielleicht doch mal Probleme.Nun ,die schrottigen Fernscheinwerfer(7964887694 die nach Anfrage (keine Beschädigungen sichtbar)liegen immer noch bei mir rum."frengay" wollte sich Anfang Mai nach meiner Reklamation melden.Bis jetzt nichts gehört.Wer kennt "frengay"?Jawolf 30 hast du ne Telefonnummer von dem?Nun, irgendwann kommts raus.Das ist meistens so.Die Welt ist klein.
    Zu dem Schloßgeraffel fürn Euro:Die Wallung wär mir zu blöd.Der sollte sich das sonst wo hinstecken.Die Strategie liegt ja auf der Hand.Artikel nieder anbieten und die Gefahr nichts zu bekommen mit den hohen Versandkosten auszugleichen oder den anderen über den Tisch zu ziehen.
    Da wär hier so ne Ebay Rubrik nicht schlecht wo die schwarzen Ebay-Schafe in einer Liste geführt werden.
    Gruß,Peter.

  • Hallo Peter,


    frengay hat sich am 04.05. bei mir gemeldet:
    hallo jürgen
    sorry auch für meine verspätete meldung.
    war die letzten 3 Wochen nicht zu hause.
    Ich check noch mal meine Verbindung zu Mannheim aus. (ein kumpel von mir
    studiert dort!) Ich melde mich dann in Kürze bei dir. Ok?
    liebe grüße
    frank

    den Koti habe ich also noch nicht, kann somit auch über den Zustand nichts sagen...wegen den anderen Teilen muss ich dann mit ihm reden/mailen...aber er ist wohl sehr schwer zu kontaktieren!?


    wegen Tel.-Nr.: Du hast doch die EOA-Mail von ebay; sprich Adresse...dann schau mal unter www.teleauskunft.de


    dirk: wegen dem Schlossgeraffel schau' ich mal genauer 8)


    Viele Grüsse
    Jürgen

  • Hallo Dirk,


    falls Du vergnügungssüchtig bist: frage doch bei Olga mal nach:
    - wo denn in ihren Auktionen AGB's (Widerrufsrecht, Impressum etc. ...) zu finden sind (da sie offensichtlich gewerblich (Gewinnerzielungsabsicht) handelt: Pflicht...)
    - dass sie das schnellstens einfügt - denn die WBZ will in jedem Fall 186 Euro für eine Abmahnung (wenn sie denn davon erfährt :O )
    - ob sie ihren (einsehbaren Umsatz von 4866,32 Euro auch schon dem FA gemeldet hat -oder ob Du das für sie übernehmen sollst :O
    - wie denn "ihr Verhältnis" zu janzen4444 ist (Auktionen von olga UND janzen4444 tragen den Vermerk "Privatverkaf ohne Garantie ohne Gewährleistung.") sicherlich Zufall im www :D
    und warum sich die abgegebenen Bewertungen der beiden in orthographischer Hinsicht so aehneln


    und und und...


    Viele feixende Grüsse
    Jürgen

  • Mich ärgern Mondpreise beim Versand auch, allerdings sollte man sich das vorher überlegen.


    Rein rechtlich: Du konntest die Versandkosten vorher einsehen, mit dem Bieten erklärst Du Dich einverstanden mit diesen "Folgekosten"


    Grüsse
    DRL

  • Nein! Überhöhte Versandkosten (was hier ja eindeutig der Fall ist) sind laut ebay AGB unzulässig. Welche §§ genau, kann ich dir leider nicht sagen, aber durchlesen lohnt sich wohl für dich.

  • Aloha,


    ach was? Das wußt ich auch noch nicht. Habe bisher gedacht, wer lesen kann und trotzdem bietet, ist selbst schuld (bin kürzlich auch auf bzw. in sowas getappt)...


    Gut zu wissen! :O


    Liebe Grüße, Bonnie & GXL

  • Zitat

    Original von Tommy
    Nein! Überhöhte Versandkosten (was hier ja eindeutig der Fall ist) sind laut ebay AGB unzulässig. Welche §§ genau, kann ich dir leider nicht sagen, aber durchlesen lohnt sich wohl für dich.


    § 138 BGB


    ebay selbst kümmert sich da wenig drum:
    Grundsätze von ebay

  • @ Bonnie - ich gugg doch immer nur die Bilders an... (Bin ein PISA-Opfer,obwohl ich zu meiner Schulzeit Pisa nur als Stadt in Italien kannte ;) )


    @ all - erstmal Dank für die Tips, aber ich werd garantiert keinen Megahype wegen so´n paar Schlössern machen. Mein Sierra fuhr bislang ganz gut mit dem Werkstattschlüssel und wird es wohl auch weiterhin tun... ;)
    Obwohl, so´n bisschen rumzoffen soll ja ganz gut gegen Langeweile sein. :rolleyes: :P 8)

  • naja, ob überzogene portokosten legal oder nicht sind, spielt hier doch nur die 2. geige. die versandkosten sind klar und deutlich zu lesen, ich hätte bei so nem träumer von anfang an nicht geboten. der verkäufer hat schon recht ,wenn er darauf verweist, versandkosten vor ablauf der auktion zu klären..

  • Stimmt Schmalzi. Ich bin mir sicher, dass stand vor 1 oder 2 Jahren noch in den AGB, so wie ich das gesagt hab, aber jetzt steht bei den Grundsätzen sogar, dass die Olga Recht hätte, da ja die Versandkosten vorher angegeben waren und mit Gebotsabgabe ein Einverständnis abgegeben wurde.


    Wäre vielleicht nen Versuch wert einfach mal per Mail nen Lauten zu machen und dabei Bezug zu nehmen auf $138 BGB.