Ärger mit Ebay ODER Frage an die Österreicher hier....

  • Salut!


    Extra 2 tage früher die Zelte abgebrochen im Urlaub - da der BMW Käufer kommen wollte- lese ich heute morgen die Email...komme nicht...tut mir leid...der TÜv hier sagt das mit dem Wagen geht nicht....


    Was hat Österreich gegen nen 630cs ehemals deutsch und jetzt in Frankreich angemeldet? 1977er


    Oder hat der nur keine Lust auf Abholung?


    Bedankt


    Gruss
    Ak

  • Naja, wenn der den auf ebay ersteigert hat, kann das dir ja egal sein, ob der in seinem Land TÜV kriegt oder nicht. Gekauft ist gekauft. So funktioniert halt ne Auktion.

  • Rechtverbindlicher Vertrag usw.......ist nur die Frage ob du dir das antun magst. son rechtsstreit kann sich prima über nen Jahr hinziehen ( hab sowas mit nem w203 am laufen) und derweil darf der Wagen nicht veräußert werden......zudem haben Anwälte schon...Richter so gar keinen Bock auf solche Sachen

  • Ja mir ist das klar aber Rechtstreit über die Landesgrenzen hinaus....äh nö, werd mir schon einig denke ich aber würde gerne wissen obs da echt Probleme gibt in Österreich wegen TÜV??? Oder Zulassung.....

  • Rechtverbindlicher Vertrag usw.......ist nur die Frage ob du dir das antun magst. son rechtsstreit kann sich prima über nen Jahr hinziehen ( hab sowas mit nem w203 am laufen) und derweil darf der Wagen nicht veräußert werden......zudem haben Anwälte schon...Richter so gar keinen Bock auf solche Sachen


    der Wagen darf auch ohne Rechtsstreit "eigentlich" nicht anderweitig veräussert werden: der Käufer hat einen rechtsgültigen Kaufvertrag ?(8o


    ist immer eine Scheissnummer...

    2 Mal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Ja mir ist das klar aber Rechtstreit über die Landesgrenzen hinaus....äh nö, werd mir schon einig denke ich aber würde gerne wissen obs da echt Probleme gibt in Österreich wegen TÜV??? Oder Zulassung.....


    Wenn die französischen Papier in Ordnung sind und der Käufer seine schweißtechnischen Hausaufgaben (lt. ebay-Text) erledigt hat, sollte er ohne Probleme einen österr. Typenschein bekommen.


    Da der Hobel seinen 30. Geburtstag schon hinter sich, hat fällt auch keine NoVA mehr an...

  • So, der Ösi überweist mir ne Aufwandsentschädigung und der 6er geht an den Nächsten....
    Sowas ärgerliches, immer wieder über Ebay nur Huddel und Stress mit den Autos....


    Nuja, danke euch allen!

  • der Wagen darf auch ohne Rechtsstreit "eigentlich" nicht anderweitig veräussert werden: der Käufer hat einen rechtsgültigen Kaufvertrag ?(8o


    ist immer eine Scheissnummer...

    auch wenn man die Absage-email hat und akzeptiert?


    Er sagt: Ich trete zurück
    Ich sage: ok
    dann kann er doch nicht mehr auf den Wagen pochen, oder?

  • :dc: kaffee fast weggespuckt aufgrund der trockenheit dieses comments :dc:



    kann auch gutgehen bei egay,hab schon 2x ne karre verkauft,wo der käufer ungesehen auf sofortkauf gedrückt hat und nachher hochzufrieden war...allerdings verkaufe ich sowieso nicht gern autos,weil es irgendwie fast nur noch nörgler und kameltauscher gibt..


    aufwandsentschädigung:kann man eigentlich einfach so ne summe einfordern,wie es gern gemacht wird,wenn z.b im text steht "30 % der kaufsumme" oder gibts da grenzen?


  • ist sicher nur eine faule ausrede weil der "käufer" es sich plötzlich anders überlegt hat! leider ist ebay das auch ziemlich egal, normalerweise gehört so einer sofort gesperrt!


    hatte mal den umgekehrten falll. der verkäufer (kfz-händler aus österreich) hat mir auf mehere anfragen geantwortet (knapp und unhöflich formuliert) , daß er das fahrzeug bereits verkauft hat (war offensichtlich zu billig) und es kurz darauf einem guten bekannten für die 5-fache summe angeboten. gesamter schriftverkehr war über ebay nachvollziehbar, hat die aber nicht wirklich interessiert, auf mein ersuchen den betrügerischen verkäufer zu sperren meinte die dame von ebay lapidar: "jeder hat eine zweite chance verdient und sie können ihn eh schlecht bewerten". -TOLL!


    lg h

  • aufwandsentschädigung:kann man eigentlich einfach so ne summe einfordern,wie es gern gemacht wird,wenn z.b im text steht "30 % der kaufsumme" oder gibts da grenzen?

    eine Aufwandsentschädigung ist nach BGB §670 geregelt. Das, was du ansprichst ist im Grunde keine Aufwandsentschädigung, sondern die Einwilligung in eine zu zahlende Strafe, wenn der Käufer den Zusatz mit seinem Gebot bestätigt. Ergibt sich hierdurch. Ich wüsste jetzt nicht das die Höhe der angegebenen Strafzahlung irgendwie begrenzt ist. Soweit ich weiss zumindest ....