Ist schon seit immer Standard hier und wird es auch bleiben.
Wobei ich das jetzt nicht verteidigen will oder für sinnvoll halte :)
Bei historischen KFZs gibts auch bei uns den 2-Jahres-Intervall:
§ 57a KFG:
Zitat(3) Die wiederkehrende Begutachtung ist jeweils zum Jahrestag der ersten Zulassung, auch wenn diese im Ausland erfolgte, oder zum Jahrestag des von der Behörde festgelegten Zeitpunktes vorzunehmen:
....
4. bei historischen Fahrzeugen alle zwei Jahre
Eine Änderung ist bei uns momentan kein Thema.
Dafür wird das Sommerloch in den österr. Zeitungen mit den ASFINAG-Toiletten gestopft. :rolleyes: