07 am Wagen und WoWa dahinter?

  • Mir stellt sich aus aktuellem Anlass die Frage, ob es ohne Probleme möglich ist ein Fahrzeug mit einem 07er Kennzeichen auch mit einem "zeitgenössischen" normal angemeldeten Wohnwagen zu einer Veranstaltung zu bewegen.
    Habe bisher nur sowas wie hier gefunden.
    Demnach solls gehen. Wobei sich hier nicht feststellen lässt, wie sicher diese Aussage ist.
    Werde bei der Zulassung und der Versicherung wohl mal nachhaken.


    Hat schon mal wer Erfahrung mit sowas gemacht?

  • also wir waren in bockhorn mit der 07 und wowa.
    warum nicht, wenn beides oldies sind.
    07 und neuer anhänger is natürlich offiziell nicht gut...

  • Hi,


    ich kenne einige Caprifahrer , die seit Jahren auf Treffen mit Wowa und 07er fahren.
    Meist kleine zeitgenössische Teile,normal zugelassen.
    Habe noch nichts von irgendwelchen Problemen gehört.


    Gruss Diethardt

  • hallo,


    ich habe mir kürzlich sagen lassen, das sei nicht erlaubt, das wisse nur niemand. wenn mans richtig machen will, muss man das ganze als gespann mit auf die 07 nehmen.


    ist mir zwar auch nicht logisch, soll aber so sein. am besten mal beim netten 07-onkel nachfragen.


    gruß, die wibke

  • ..ist nicht gestattet.


    wird zwar meist toleriert, z.t aus unwissenheit, ist aber definitiv lt stvo verboten und wenn was passiert ist derjenige dran. steht aber auch ganz klar in der broschüre die jeder zum erhalt der 07er bekommen hat. bzw bekommen haben müsste.
    kein anhängerbetrieb gleich welcher art mit 07er nummer. selbst wenn der anhänger ein wowa ist und auch auf 07er nr läuft.


    wer erwischt wird bzw einen unfall hat, selbst als unschuldiger, wird rechtich behandelt als würde er ein nicht zugelassenes kfz ohne versicherung betreiben.


    so die rechtliche seite.

  • kein anhängerbetrieb gleich welcher art mit 07er nummer. selbst wenn der anhänger ein wowa ist und auch auf 07er nr läuft.

    Ist ja seltsam, denn vor einiger Zeit wurde in irgendeiner Oldtimerfachzeitschrift noch groß, mit Verweis auf Paragraphen, geschrieben das man bei Oldtimergespannen wo sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger auf 07 gemeldet sind eine 07er vorne ans Zugfahrzeug macht und die andere hinten an den Anhänger. Nur trennen darf man das Gespann auf öffentlichen Straßen dann nicht.

  • der gesetzestext besagt klar, das mit einem kennzeichen bzw einem satz kennzeichen nicht 2 fahrzeuge gleichzeitig betrieben werden dürfen-auch als gespann nicht. sonst könnte ja z.b auch ein händler einen pkw mit anhänger mit seinen händlerkennzeichen betreiben, insofern beide in sein rotes büchlein eingetragen sind.
    die 07er-nummer macht da keine ausnahme.
    einzige möglichkeit wäre ein zugverbund, d.h ein untrennbarer zug wie z.b ein raupenschlepper wie ihn die bundeswehr oder US-armee benutzt hat. ansonsten ist das ganze, wie gesagt, nicht gestattet. auch wenn vielfach drüber hinweggesehen wird.
    wer das macht muss nur mal an den richtigen polizisten mit einer kombination aus fachwissen und schlechter laune geraten oder, auch unverschuldet in einen unfall verwickelt werden und schon seid ihr im sack. :chrischi2:


    muss jeder selbst wissen.

  • Die Argumentation von Martin Kraut (ehemaliger Vorsitzender des DEUVET) aus dem ersten Link von Doc ist nachvollziehbar und einleuchtend.


    Er grenzt ja bewusst einen Campingurlaub mit 07-er Nummer am Zugfahrzeug und neuem WoWa von einem "historischen" Gespann ab, dass den Nutzungseinschraenkungen der 07-er Nummer folgend automobiles Kulturgut auf entsprechenden Veranstaltungen darstellt und bei dem auch der Anhaenger die Anforderungen an eine 07-er Zulassung erfuellt.
    06-er Haendlerkennzeichen haben damit sicher nicht vergleichbar, weder von der Anwendung noch von den Nutzungsbedingungen und -einschraenkungen. Mit 06-er Kennzeichen darf ich ja auch zum Baumarkt fahren ...

  • 06-er Haendlerkennzeichen haben damit sicher nicht vergleichbar, weder von der Anwendung noch von den Nutzungsbedingungen und -einschraenkungen. Mit 06-er Kennzeichen darf ich ja auch zum Baumarkt fahren ...


    Da bin ich mir sicher, dass das nicht erlaut ist. Bekannter hat nämlich eine Werkstatt, wollte auf der Probefahrt das eine mit dem anderen verbinden und hat fix einen zwischen die Hörner bekommen.


    Ich habe mal versucht mich schlau zu fragen, mit dem Ergebnis, dass ich nicht schlauer geworden bin.
    Die Zulassungststelle sagt, dass es eigentlich so sein sollte, dass der Wowa selbst eine normal Zulassung bekommt, da ja nicht zwei Fahrzeuge zur gleichen Zeit mit der 07 bewegt werden dürfen.
    Die Versicherung sagt, dass ein Betrieb mit WoWa nur möglich sei, wenn der Wowa auch auf dieser 07 erfasst wäre.
    Ich habe der netten Dame von der Zulassung jetzt nochmal eine Email geschrieben. Sie will sich beim zuständigen Ministerium schlau machen.
    Bin ja mal gespannt, was dabei raus kommt. :irre:

  • und schon seid ihr im sack


    oh ja, ich fühle auch wieder den kleinkarrierten deutschen Hoden



    man sollten mal ne Kostentabelle erstellen was das alles kostet:



    -fahren mit 07er und 07er Anhänger
    -fahren mit vollem Fahrtenbuch
    -betreiben eines Hängers ohne Zugfahrzeug, Zugfahrzeug aber vorhanden und auf 07er eingetragen
    -rasen mit grüner Nummer und 07er Wohnwagen, blau
    -fahren ohne Verstand mit Führerschein mit 17 mit nicht eingetragenen Beifahrer
    -fahren mit selbstgemalten Nummer ohne Führerschein
    -führen einer Nummer mit Führerschein, betrunken unter 2,5 Promille
    -gurken ohne Nummer über 2,5 Promille ohne grüne Plakette in der Umweltzohne
    -vollgas ohne alles, nackt, blind, rückwärts im stand, eingeschlafen, Schlüssel steckt

  • Mal was anderes....
    Sind Rechtsverdreher oder Versicherungsfachdingens anwesend???


    Ohne Outcoming auch gerne per PN!

  • also,


    unsere versicherungsfrau sagt, dass es versicherungstechnisch kein problem sei ein 07 zugfahrzeug mit einem normal angemeldeten, zeitgenössischen wowa zu einem oldtimertreffen zu bewegen. wie es allerdings stvo-mäßig aussieht wisse sie auch nicht, da müsse man sich erkundigen.


    da wir ja mittlerweile auch einen wowa haben und mein 116er mit 07 als zugfahrzeug dienen muss, werde ich nächste woche mal meinen 07-onkel fragen, der müsste es ja eigentlich wissen :dc:


    ich werde berichten, prost, die wibke

  • Das ist nett von Dir Wibke.
    Da bin ich mal auf de Antwort gespannt.
    Hier weiss der 07-Leut scheinbar nicht hundertprozentig bescheid.
    Dort willl man beim zuständigen Ministerium anfragen, hat aber gleich darauf verwiesen, dass die Antwort "etwas" dauern kann. Wollte erst fragen, ob ich dann in der Zeit vielleicht auch mit den Steuern "etwas" warten kann.
    Deutschland heilig Paragraphenland! :uglyrolleyes:
    Hätt ich das vorher gewusst, hätt ich erst gar nicht gefragt.
    Vielleicht sollte man auch nicht über alles soviel nachdenken. :irre:

    Einmal editiert, zuletzt von DerDoc ()

  • huhu,


    ich war letzte woche beim stv-amt und wollte mich mal schlau machen :irre:


    der chef meines 07-amtes in bochum wusste es aber auch nicht, so ein problem sei ihm noch nie untergekommen. in seinen dicken ordnern ist der "vorgang des ziehens" mit 07 aber nicht explizit verboten, also eine rechtliche grauzone.


    unter uns gesagt sehe er kein problem darin, wenn wir mit einem 07er-kennzeichen einen normal angemeldeten, zeitgenössischen wowa zu einer oldtimerveranstaltung ziehen.
    allerdings würde ihn das gerichtsurteil sehr interessieren, falls wir mit diesem gespann mal in einen unfall verwickelt sein sollten.


    also leider auch keine hieb- und stichfeste aussage :uwe:



    da uns unsere versicherungstante aber grünes licht gegeben hat und wir eine gute rechtschutzversicherung besitzen werden wir weiterhin den wowa ziehen :se:

  • das ist genau so verboten, wie auf einem H-LKW Güter zu befördern. Der Hänger muss auch ein H haben.

  • so, gegoogelt:


    In § 2 Abs. 36 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung steht:
    Zitat:
    Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können im Hinblick auf die mit Inkrafttreten der FZV geänderten Begriffsbestimmungen des Oldtimers auch der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, wenn sie als Transportmittel im Alltagsverkehr eingesetzt werden; BLFA-Fz, 1./2.2.2007, TOP 2a. Die Nutzungsart ist weder durch die o.a. Rechtsvorschriften noch durch die Bestimmungen des § 9 Abs. 4 KraftStG eingeschränkt, sodass Oldtimerfahrzeuge mit H-Kennzeichen auch zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden dürfen.
    Zitat Ende.



    das hilft natürlich nicht bei der 07-frage :michi2:

  • sodass Oldtimerfahrzeuge mit H-Kennzeichen auch zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden dürfen.



    ok.
    Meine Aussage entsprach dem Anfang vom H-Zennzeichen. Da war es nicht erlaubt.

  • Soll ich mal nen Artikel drüber schreiben und die entsprechenden Ämter befragen? Brauche dann aber auch euch und Fotos von euch. Verwirrte Menschen. nackte Wohnwagen, entblößte Stoßstangen und so.
    Dann hat man es amtlich.

  • Gute Idee! Mach das! Mach mal was mit entblößten Menschen, verwirten Wohnwagen und nakten Stoßstangen ! Da bin ich mal gespannt. :mo:

    Einmal editiert, zuletzt von Baur-eta ()