Gutachten mitführen oder eintragen lassen?

  • Geilerweise hat mir der TÜVer gestern meine Benzstahl abgenommen :mo:
    Frage nun: MUSS ich zum STVA und die eintragen lassen oder reicht es, das Gutachten mitzuführen?
    TÜVer sagt "eintragen", Werkstattbesitzer sagt "mitführen reicht"...

  • Wenns nicht auf dem Tüvzettel steht,den du bekommen hast,must du es im Schein eintragen lassen,ansonsten Reicht das mitführen.

  • Mitführen reicht, und das sogar in Köln, der Stadt der Schergen ;-)

  • Was steht denn nun in der änderungsabnahme? Wenn Abnahme nach 19.2 änderung der Papiere beim sva, wenn nach 19.3 reicht das mitführen.


    Wird aber eh 19.2 sein,da es eine einzelabnahme war bei Benz-felgen

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  • Geilerweise hat mir der TÜVer gestern meine Benzstahl abgenommen

    Auf H oder normal zugelassen?


    Wenn H, würde mich das Felgenmaß sowie die Reifendimensionen brennend interessieren :rolleyes:


    Sofern er Dir ein entsprechendes Datenblatt ausgehändigt hat, würde ich damit zum Straßenverkehrsamt rennen und es mir schleunigst in Zulassunbgsbescheinigung Teil I und II eintragen lassen.
    Schließlich liegt Dir nur das tecnische Einverständnis des TÜV vor, aber amtlich zugelassen ist das deswegen noch lange nicht :scheissepiek:

  • Ja, auf H. Coupe mit S-Klasse Felgen. 205er / 225er. Dann renn ich da mal lieber schnell hin ;)

  • hab heut für den 100er kleber am wohnwagen auch n fuffi bezahlt...
    hunnert mark für nen kleber.
    die welt ist schlecht.

  • ...langsam wird deutlich, weshalb mein Werkstattkumpel alle Karren vertickt hat und nur noch mit´m Boot auf dem Meer rumballert....

  • hab heut für den 100er kleber am wohnwagen auch n fuffi bezahlt...
    hunnert mark für nen kleber.
    die welt ist schlecht.

    ...wobei es womöglich günstiger ist, wenn die Rennleitung dich mit 120km/h UND 100er-Kleber von der A-Bahn angelt.. :mo: :hexweg:

  • Eine Voraussetzung für 100 km/h ist, daß der Anhänger die 100er Zulassung hat.


    Wenn er die hat, muß noch das Zugfahrzeug dazu passen:


    - ABS
    - Zulässige Anhängelast mindestens so hoch, wie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.


    In der Kombination benötigt man keinen Aufkleber und darf fröhlich mit 100 über die Pisten bügeln.


    Ob es abweichend davon noch eine fahrzeugbezogene Erlaubnis für die 100 gibt, weiß ich nicht.
    Hab das Schild jedenfalls schon lange nicht mehr gesehen.
    Früher hatten die teilweise sogar ein Landessiegel über den Rand des 100er Aufklebers geklebt.
    :sinnlos:

  • Du kannst fast jedem Anhänger nach 1990 eine 100er-Zulassung geben, nur ob es sich dann lohnt in Kombination mit dem Zugfahrzeug ist eine andere Sache (oder ob es technisch überhaupt möglich ist), da:


    - Zugfahrzeug ABV haben muß
    - das Leergewicht des Zugfahrzeugs höher sein muß wie das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers in Verbindung mit einem Faktor (je nach Verbau und Art des Anhängers), hat nix mit der Anhängelast zu tun)


    Desweiteren benötigst du immer erst eine Abnahme durch TÜV, Dekra usw., dann erteilt dir das SVA die Zulassung und händigt das 100er-Schild aus, nur gültig mit dem Landessiegel. Meistens wollen die Leute vom SVA den Anhänger auch sehen, damit das Schild auch am richtigen Fahrzeug landet..... :whistling:


    Ob du nun ein geeignetes Zugfahrzeug davor packst und dann auch 100 fährst, ist Haltersache. Angenommen kein ABS und dennoch Tempo-100-Zulassung und auch 100 gefahren, kann teuer werden.....

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  • Nur mal so Interessehalber : was ist teurer ?
    1. 100 Km/h-Zulassung am Anhänger, nicht geeignetes Zugfahrzeug (also ohne ABS und dementsprechende Freigabe) und 100 Km/h auf der Bahn gefahren oder
    2. Hänger und Zugfahrzeug ohne 100 Km/h-Zulassung und trotzdem 100 Km/h gefahren