moin,
wenn ich ein auto aus holland hole,
so brauche ich wohl ein ausfuhkennzeichen(sagt mir google)
kzkz gelten angeblich nicht in holland.
dieses ausfuhrkennzeichen soll angeblich 14 tage gültig sein.
weiß da jemand genaueres?
gruß andreas
Frage an die niederländer hier - ausfuhrkennzeichen
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also ich hab mal mit norman nen torino geholt, mit deutschen kzk.
da ich etwas wild von einer tankstelle fuhr, hielten mich die bullen an.
sind dann einmal ums auto, daumen hoch und weg... -
nach dem 2:1 kannste das nun erstmal vergessen mit daumen hoch.
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dann nimmt man halt ne schusswaffe mit.
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Ich hab beim Muhstang KzKz per Kurier zum unserem Agenten schicken lassen, die da drann gespaxt und dann schön brav bis zur Reichsgrenze mit 110 Km/h durch Kaaskoppja gezuckelt, habe ein paar Kaasköppe in denn " Politie " oder wars " Policie " ? Autos gesehen, hatte aber keinen Ärger mit denen...
Wie Nick schon schrub - Meinungsverstärker Grösse Magnum mitnehmen und Karre holen...
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deutsche kzkz sind in NL nicht zulässig-wenn was passiert ist das wie fahren ohne zulassung.
wenn.
die meisten polizisten wissens nicht oder sehen drüber hinweg.
wenn ihr n ami in rotterdam am hafen holt, vergesst es, da liegen sie auf der lauer und warten auf die doofen deutschen dies versuchen. regelmässig. und das kost richtig asche, weiterfahren is natürlich auch nicht, kzkz werden beschlagnahmt. -
kaum kann der sich alleine der A . . . . abwischen schon will er Karren importieren man man
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Willst auf eigener Achse fahren? Dann bei denen auf der Zulassungsstelle ein entsprechendes Kennzeichen holen. Ich hab mal einen Escort auf'm Hänger geholt udn brauchte (logischerweise) die Kennzeichen nicht, wohl aber deren Ausfuhrbescheinigung. Sonst wird dat nix mit deutschem Brief. Frag mich aber nicht, wie das alles bei denen heißt ...
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was hier schon wieder alles geschrieben wird...einfach mal googeln
zitat:
"Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!"wohl aber kann man mit kzk von deutschland aus ins ausland fahren.
ich hab 2 mal ein fahrzeug mit kzk aus rotterdam geholt, gab keine probleme. allgemein bekommt man oft zu hören, dass die holländer das dulden.
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"In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt." Quelle ADAC
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Holland sollte nicht zu Europa gehören! Weil es das aber tut, kann man dort auch mit unseren Kurzzeitplatten fahren.
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VERBRINGUNG EINES KRAFTFAHRZEUGS IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT
Ein Kraftfahrzeug kann grundsätzlich nur mit amtlichem Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Außerdem muss das Fahrzeug haftpflichtversichert sein. Es empfiehlt sich für den Halter, als Versicherungsnachweis die „Grüne Karte“ mitzuführen.
Das amtliche Kennzeichen gilt auch als Versicherungsnachweis. So können Kraftfahrzeuge mit einem europäischen amtlichen Kennzeichen innerhalb der EU frei verkehren, ohne dass beim Grenzübertritt kontrolliert wird, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Fahrzeug legal in einen anderen Mitgliedstaat zu überführen: mit einem Händlerkennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen.
•Kraftfahrzeug mit Händlerkennzeichen
Mit dem Händlerkennzeichen können Kfz-Händler Fahrzeuge kurzzeitig im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, ohne dass sie offiziell zugelassen werden müssen. Die meisten Mitgliedstaaten stellen eine Bescheinigung aus, die als Nachweis der Beziehung zwischen dem Kennzeichen und dem Halter dient, oder verlangen vom Inhaber des Kennzeichens, ein Fahrtenbuch zu führen.•Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen
Mit der Kurzzeitzulassung kann ein Kraftfahrzeug vorübergehend gefahren werden, bis es die endgültige Zulassung erhält. Die Freizügigkeit von Kraftfahrzeugen mit Kurzzeitzulassung kann nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, bei Fahrzeugdiebstahl oder bei Ungültigkeit der Zulassungsbescheinigung eingeschränkt werden.Die Versicherung muss im Bestimmungsland abgeschlossen werden.
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schon mal dankeschön.
normalerweise würde ich da drauf kacken und kzkz nehmen.
ich fand aber die möglichkeit,14 tage mit den hölländerplatten zu fahren sehr reizvoll.
morgen mal acdc fragen. -
@punregistriert:schnauze :P
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Du musst wenn die Karre noch angemeldet ist eh zum RDW und denen die Kennzeichen (in NL Staatseigentum) abgeben und n Exportantrag ausfüllen, sonst könnts Ärger bei der Zulassung hier in D geben. Geht normalerweise aber recht schnell. Die Ausfuhrkennzeichen kosten glaub ich nicht die Welt, weiß ich aber nicht, hatte eh n Trailer dabei.
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mit den holländerplatten darfste aber hierzulande nicht länger als nötig rumfahren, sonst ist das wiederum steuerhinterziehung.
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Papp hinten nen Sticker " Frau Antje ist Käse aus Holland " dran und Alles wird gut...
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RDW hießt es, genau! Danke Tommy. Ich hab da ne halbe Stunde gestanden, und dann war alles Tacko! Der Karren war seinerzeit aber schon abgemeldet ... Ich braucht nur noch von denen so einen Wisch zu hier zulassen ...
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scheiße - auto schon weg. ;(
holland bleibt interessant. -
Während Du noch überlegt hast, ist ein anderer mit deutschen Fünftagesplatten nach Holland gefahren und hat die Karre geholt.
Ein amtliches Kennzeichen ist auch unser Kurzzeitteil.
ZitatDie Versicherung muss im Bestimmungsland abgeschlossen werden
Dieser Satz sagt eigentlich alles! Stell Dir doch mal vor, Du stehst mit einem deutschen Versicherungsnachweis in der niederländischen Zulassungsstelle.
Europa hebelt viele nationale Bestimmungen aus, was noch nicht jeder Dorfpolizist mitbekommen hat. Gesetzestext aus dem Link oben in Landessprache ausdrucken und mitnehmen. !
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Während Du noch überlegt hast, ist ein anderer mit deutschen Fünftagesplatten nach Holland gefahren und hat die Karre geholt.
Ein amtliches Kennzeichen ist auch unser Kurzzeitteil.
Dieser Satz sagt eigentlich alles! Stell Dir doch mal vor, Du stehst mit einem deutschen Versicherungsnachweis in der niederländischen Zulassungsstelle.
Europa hebelt viele nationale Bestimmungen aus, was noch nicht jeder Dorfpolizist mitbekommen hat. Gesetzestext aus dem Link oben in Landessprache ausdrucken und mitnehmen. !
...nö,war eher so,daß nen idiot nicht in der lage war,sein inserat zu löschen.
steht immer noch drin. :thumbdown: