Autohaus liefert Teile nicht...

  • Hallo zusammen! :)


    Vielleicht kann mir von euch jemand einen Tip geben.


    Ich hab bei einem Chrysler Autohaus per Telefon 3 Teile bestellt (Klimakompressor- Riemen, Getriebeölfilter und Dichtung).


    Normalerweise bestelle ich ja immer über Rockauto, aber es war dringend und bei Autohäusern ist es ja meistens so, daß am nächsten Tag die Bestellung in der Regel da ist.


    Der Riemen und die Dichtung sind auch da, aber auf den Filter warte ich nun schon fast 3 Wochen... Bei Anruf immer die gleiche Geschichte, daß seitdem es über Fiat geht die Teileversorgung nicht mehr so klappt und sie sich bei mir melden. Das ist nun auch schon wieder einige Tage her...


    Vorgestern habe ich angerufen und wollte vorschlagen, daß ich den Riemen und die Dichtung abhole und die die Bestellung für den Filter stornieren sollen, in der Zeit hätte ich schließlich das Teil aus den USA dreimal bekommen, und das per Schiff, nicht Flugzeug! Das wurde aber abgewiesen mit der Begründung, daß das nicht ginge und ich denen den Filter nun abnehmen muss wenn er da ist.


    Meine Frage lautet nun, wie lange ich den Scheiß noch mitmachen muss...?!? Ist nicht mein Auto, aber ATF-Wechsel wäre langsam echt mal notwendig und die Getriebeölwanne ist auch undicht, heißt, die Zeit drängt... :scheissepiek::festedruff:

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  • Bin kein Rechtsverdreher, aber haben die Dir vorher erzählt, wie lange sie brauchen die Teile zu beschaffen?
    Ich meine, bei drei Wochen, muss man da nicht mehr drauf warten.
    Hast Du schon was bezahlt?
    Meines Wissens kannst Du doch von Deinem Rücktrittsrecht gebrauch machen, zumal der "Vertrag" ja auch noch nicht beidseitig erfüllt ist.

  • Ich würd beim Autohaus auf die Homepage gehen und die AGB's lesen. Da steht dein Rücktrittsrecht geschrieben.


    Gruß
    Matthias

  • chrysler-teile dauern immer länger, als bei anderen autos.
    ich hatte mal n kaufpotenten kunden, der 3 monate auf nen querlenker gewartet hat. als kunde würd ich denen was husten. solange du nicht vorkasse geleistet hast (wovon ich nicht ausgehe), frag sie, ob sie lieber die teile verkaufen wollen, die sie jetzt da haben, oder keine...

  • Du hast den Scheiß doch nur telefonisch bestellt, scheiß drauf, so wie ich das sehe können die dir garnichts. Ach ja, vor die Tür kaken ist wohl ne gute Idee, würd ich auch so machen.

  • Einfach mal googeln. Müsste eigentlich zutreffen. Ist j ein per Telefon mündlich abgeschlossener Vertrag.


    Gesetzliches Rücktrittsrecht


    Eins vorweg: Das Recht, innerhalb von 2 Wochen von jedem beliebigen Vertrag zurücktreten zu können, in Fachkreisen auch bekannt als "Allgemeines Rücktrittsrecht", gibt es nicht. Das ist ein Mythos, der sich leider hartnäckig hält. Entstanden ist er vermutlich durch das Widerrufsrecht, das bei einigen besonderen Vertragstypen 14 Tage lang besteht (insbesondere bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften). Für alle anderen Verträge gilt der alte Rechtsgrundsatz: Pacta sunt servanda ("Verträge sind einzuhalten").


    Das Gesetzliche Rücktrittsrecht, welches in erster Linie in den Paragraphen 323 und 324 BGB sowie in einigen ergänzenden Sonder- reglungen verankert ist, kommt immer nur dann ins Spiel, wenn die vertragliche Vereinbarung nicht oder nur mangelhaft erfüllt wurde und die Nacherfüllung der vereinbarten Leistung bzw. die Behebung von Mängeln fehlgeschlagen ist. Juristen bezeichnen dies als vertragliche Leistungsstörung. Der Begriff der Leistung bzw. der vertraglichen Leistungspflicht, der auch im BGB verwendet wird, kann dabei die verschiedensten Sachverhalte betreffen:


    die Lieferung einer Ware zum vereinbarten Termin,


    den Bau eines Hauses,


    die Übergabe eines mängelfreien Elektrogerätes im Ladengeschäft,


    die Reparatur einer defekten Heizung,


    die Überweisung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises


    uvm.


    Was eine Leistung ist, bestimmt also der jeweilige Vertragsgegenstand. Eine Leistungsstörung liegt vor, wenn beispielsweise


    die Ware nicht geliefert,


    das Haus nicht gebaut wird,


    das Elektrogerät Mängel aufweist,


    die Heizung weiterhin defekt ist oder


    der Kaufpreis nicht bezahlt wird.


    Frist


    Bevor ein Rücktritt in diesen und anderen Fällen erklärt werden kann, bedarf es nach § 323 einer Fristsetzung für die nachträgliche Erfüllung der Leistung bzw. die Behebung der Mängel. Dies stellt zugleich eine Mahnung dar. Die Aufforderung zur Vertragserfüllung kann mündlich (ggf. telefonisch) oder schriftlich (per Brief oder Email) erfolgen. Es ist zur Beweissicherung empfehlenswert die schriftliche Form als Brief per Einschreiben mit Rückschein zu wählen. Das Schreiben sollte auch den Hinweis enthalten, dass nach Ablauf der Frist der Rücktritt vom Vertrag erfolgt. Die Länge der Frist muss angemessen sein und sollte mindestens 7 Tage betragen, bei komplexen Vertrags- gegenständen auch mehrere Wochen* (z. B. Lieferung eines Neuwagens) oder Monate* (z. B. Hausbau). Läuft diese Frist ergebnislos ab, kann per Rücktrittserklärung vom Vertrag zurückgetreten werden (siehe § 349 BGB). Die Rücktrittserklärung kann mündlich erfolgen, sollte aber zur Beweissicherung schriftlich verfasst werden.


    Variante zwei: Einfach ignorieren und Teile woanders bestellen. Wie wollen die dir nachweisen, was du am Telefon gesagt/bestellt hast? Dürfen ja nicht aufzeichnen. Kannst ja wegen sonstwas angerufen haben...

  • Hi!


    Ja, wiegesagt, ich hab ja gesagt ich hole das was da ist und den Rest können die stornieren, sind aber gleich komisch geworden...


    Da denke ich auch, leckt mich halt am Arsch... Mehr als meine Telefonnummer haben die ja auch net...

  • setz ihnen einfach ein angemessene nachfrist, ist die frist zur nacherfüllung verstrichen kannst du den kaufvertrag wandeln sprich wegen nicht erbrachter leistung zurück treten.

  • kauf den Kram bei mnf.de und gut . Verschleißteile haben die für die gänigen Karren auf Lager