Neues Jahr, neue Farbe: Wer noch mit einer rosafarbenen Plakette unterwegs ist, für den ist es höchste Zeit für einen Termin zur Hauptuntersuchung (HU), denn: wer jetzt noch mit „rosa“ am Kennzeichen unterwegs ist, der hätte 2011 zur HU gemusst. Zudem sollten Autofahrer nicht damit rechnen, durch Hinauszögern des Termins den Prüfturnus verlängern zu können, denn es wird weiter rückdatiert – auf das eigentliche Fälligkeitsdatum. Darauf weist TÜV SÜD ausdrücklich hin. Die Rückdatierung entfällt erst mit der 47. Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die voraussichtlich im Frühjahr beschlossen wird. (Anm. jawolf30: Frühjahr 2012 wird vielleicht etwas beschlossen - ab wann das dann greift steht in den Sternen...)
Quelle: http://www.tuev-sued.de/tuev-s…nt-noch-wird-rueckdatiert
aufhebung der Rückdatierung HU
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apropo tüv: jürgen! PN :)
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Ich war neulich mit Auto (2Mon.überfällig) und Anhänger (3Mon. überf.) hier bei der Dekra.
Stempel bis 03.2014 ohne das ein Wort drüber verloren wurde.
Aber bei 07er muss man hier jedes Jahr Fahrtenbuch vorlegen !. Wie immer alles im ermessen des Zuständigen
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Ich war neulich mit Auto (2Mon.überfällig) und Anhänger (3Mon. überf.) hier bei der Dekra.
Kasper :P;)^^
Im Saarland wurde noch nie zurückdatiert !
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Ach was
Dann war mein Schlechtes Gewissen ganz umsonst
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ich bin nich Süden,
also weiss keiner nix genaues?!
Tüv is mir eigentlich egal, aber ich lass mir lieber sagen dass ich was machen muss wenns warm is und nich im dezember -
Rückdatierung gibs hier im Outback schon 2-3 Jahre nicht mehr !
Ich hab Glück ! Hier gibts nur Hillbillys !
Auch die TÜV Prüfer !
Und wir verstehen uns gut untereinander !
Hatte noch nie Stress mit TÜV !
Sogar die Rennleitung hier ist in Ordnung .................sind auch alles Hillbillys !
Hier bei uns ists eigentlich ganz entspannt und lustig ! -
Wegfall der Rückdatierung ist Teil der HU2012, die ursprünglich 01.01.2012 in Kraft treten sollte, dann auf 01.04.2012 verschoben wurde. Neulichst auf dem Verkehrskongress haben dann diverse Bundesländer gegen Einzelheiten der HU2012 Klage eingereicht, weshalb die Verabschiedung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Rückdatierung bleibt also vorerst wie bisher bestehen.
Und Entfall der Rückdatierung erst bei mehr als einem Jahr Überzug ist Quatsch. Wenn die Rückdatierung entfällt, dann komplett. -
Rückdatierung bleibt also vorerst wie bisher bestehen.
ausser z. B. im Saarland. Welche Bundesländer noch?
edit:
Trotz der bundesweit verbindlichen Vorgabe der StVZO gibt es von der Rückdatierung immer mehr Abweichungen einzelner Bundesländer. So ist die Rückdatierung in Hessen und im Saarland faktisch abgeschafft. Auch in Bayern gibt es Ausnahmen von der Rückdatierung, wenn der Termin für die Hauptuntersuchung sehr lange überzogen wurde.Quelle: http://www.adac.de/infotestrat…ng/hu-und-au/default.aspx
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Wegfall der Rückdatierung ist Teil der HU2012, die ursprünglich 01.01.2012 in Kraft treten sollte, dann auf 01.04.2012 verschoben wurde. Neulichst auf dem Verkehrskongress haben dann diverse Bundesländer gegen Einzelheiten der HU2012 Klage eingereicht, weshalb die Verabschiedung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Rückdatierung bleibt also vorerst wie bisher bestehen.
Und Entfall der Rückdatierung erst bei mehr als einem Jahr Überzug ist Quatsch. Wenn die Rückdatierung entfällt, dann komplett.danke fürs Konkrete
wo kann ich denn nu Hinfahrn wenn ich den April als Monat haben will
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Ist doch eh scheissegal !
Ist a Auddo gut ................TuV nix Problem
Ist a Auddo nix gut .........TuV Problem .................musse rebbariere
Wenn a rebbariere nix lohnt kummt a Auto furt !
Scheiss drauf !!!
Egal ob umdatieren, rückdatieren oder sonst was :
Ein Auto mit einem Defekt an sicherheitsrelevanten Bauteilen gehört nicht in den Strassenverkehr ,bis es repariert ist !
Auch wenn es noch 18 Monate TÜV hat !! -
bin mal gespannt was er mir am samtag auf den anhänger klebt, der im januar abgelaufen ist.
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Ist doch eh scheissegal !
Ist a Auddo gut ................TuV nix Problem
Ist a Auddo nix gut .........TuV Problem .................musse rebbariere
Wenn a rebbariere nix lohnt kummt a Auto furt !
Scheiss drauf !!!
Egal ob umdatieren, rückdatieren oder sonst was :
Ein Auto mit einem Defekt an sicherheitsrelevanten Bauteilen gehört nicht in den Strassenverkehr ,bis es repariert ist !
Auch wenn es noch 18 Monate TÜV hat !!Mir is ja vieles latte
und vorab, ich red hier von nem daisy driver und nich ne endverpflegte, durchpolierte PrestigekarreWenn Tüv im Dezember und der will was, is in Halle kalt, das doof, bin gemütlich...
Lieber Frühling, dann kann man zur Not noch durchn Sommer fahrn und dann wegschmeissen.
Mehr Tüv im allgemeinen für mich imma gut. So die Gedanken
Und Tüv und Sicherheit kann man bei manchen sagen ja und bei manchen wen störts?
Son alta Ford fällt ja nich gleich auseinander, wenn man da irgendwo mit nem Schraubenzieha nen Loch reinprokeln kann... -
01.04.2012edith hat nun erst pirattes beitrag gesehen.
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dulle, meld den wagen ab.
dann tüv, dann wieder anmelden.
im juli. nacktschrauben. -
hier wird munter zurückgedreht das rad. 11-13 steht jetzt dran.
dafür gabs komischerweise von der rennleitung nur ne mängelkarte.
und damits gans komisch wird, steckte die sorgfältig verpackt in plastetüte unterm wischer.die moral? irgendwo gibts so aufkleber für unterm rechten wischiwaschiwischer, da steht drauf: "Pfoten weg, Zetteltante!"
Haben will. -
ah die Eule
solang nicht so wie beim goose is soll mir egal sein -
...verdammte Schweinebacken....
Irgendwelche Dampfkessel-Überwachungsfuzzies stellen am Tag X die Verkehrssicherheit eines KFZ fest.
Und sind im Rahmen dieser Untersuchung der Meinung, die Karre wird´s noch 2 Jahre machen...
WER, WIE, WAS ermächtigt diese Leute, diesen Zeitraum in irgend einer Art und Weise einzukürzen?
Also: ohne erkennbare Mängel begutachtet und trotzdem n´ halbes Jahr zurückdatiert...?
WARUM?
Wenn die Rennleitung nach zwei Monaten drüber n´ Knöllchen austeilt - O.K.
Aber n´ Überwachungsverein maßregelt??
Was kommt denn als näxtes...:
...der Dampfkessel-Onkel liest das Steuergerät aus und stellt fest:
Dulle ist in den letzten zwei Jahren 2846mal besoffen gefahren und hat dabei zwölf mal pro Fahrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten...
Macht nach dem vorletzten, letzten und dem gültigen Bußgeldkatalog dann dreimal die Höchststrafe - zahlbar in Bar in der nächsten Dienststelle...
...is doch alles krank...
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das hätt ich nie gedacht vom dulle.
schämen soll er sich. -
das hab ich nicht gewusst,deswegen plediere ich auf Unzurechnung