Hallo,
aus "Die Rheipfalz" vom 06.04.2005 - Autoteil; Rubrik: "Ihr Recht":
...bei Ersatzteil-Bestellung: Benötigt ein Autobesitzer für seinen acht Jahre alten Wagen ein Ersatzteil, kann der Hersteller jedoch nicht liefern, so muss dieser Schadenersatz und eine Nutzungsausfallentschädigung (hier von 2700 Euro) für die Wartezeit leisten. Die Ersatzteilbeschaffung dauerte zwei Jahre; der Autobesitzer hatte seinen Wagen zwischenzeitlich stillgelegt. Da Autofirmen selbst darauf pochen, im Falle eines Defekts nur Originalersatzteile einbauen zu lassen, haben sie eine Lieferpflicht (AG Rüsselsheim, 3 C 769/03).
Handelt zwar von 8 Jahre alten Wagen...aber unsere sind ja nur unwesentlich älter ;) hmmmm...ob wir da mal bei FORD nachfragen sollten? :D:D:D
Feixende Grüsse
Jürgen