Alles anzeigenFür Sofort-Kaufen-Preis.....
Meint das Fahrzeug hat den Besitzer gewechselt für exakt jene Summe, die in der beendeten Auktion als Sofort-Kaufen-Preis angesetzt war. Der Verkauf hat offensichtlich ausserhalb von eBay stattgefunden. Herr B ist gewerblicher Verkäufer und kein Sammler. Wenn er den Karren aus der Auktion rausnimmt, dann vermutlich, weil der Karren nicht mehr zum Kauf zur Verfügung steht und nicht weil er bei den anderen dreissig Autos in seiner Sammlung ist.
Desweiteren ist er niemand Rechenschaft schuldig und uns schon gar nicht.
Szenario: Ich kaufe ein Fahrzeug fernmündlich oder über eine bekannte Auktionsplattform. Wenn ich zu faul war, meinen Arsch dorthin zu bewegen, wo der Eimer steht, muß ich mich nicht wundern, wenn irgendetwas nicht meinen Vorstellungen entspricht.
Es gilt immer "gekauft wie gesehen". Habe ich nicht besichtigt, bin ich selber schuld. Wenn ein Händler diese allgemeingültige Faustformel nochmal explizit in seinen AGBs festhalten muß, ist das ein Zeugnis für den Sittenverfall in diesem Land.
Der Rest wurde schon gesagt.
Dann lies dir seine AGBs nochmal genau durch, dann solltest auch du erkennen, wie es mit gewerblichen Angeboten ausschaut
Manchmal sind Lesen und Verstehen zwei Paar Schuhe.
Evtl. ist es bei gebrauchten Linienmaschinen und Fluggeräten anders, da fehlt mir aber die nötige Erfahrung.
Ferner ist es mir sowat von Latte wer was zu welchen Preisen verkaufen will, wird, konnte oder hat... ... jeder kann wie er will... ...oder auch nicht.
Ansonsten ohne weitere Worte zu dem oben stehenden.
Und allem weiterem noch kommenden ...