Der TÜV und ich......

  • Egal von wann wenn die nicht rissig sind, geht.


    wenn ich vorne 185 70 13 und hinten 185 80 13 drauf mache klaapt das hoffentlich mit meiner keilform, oder?
    Wie ist das eigentlich mit´m eintragen, jemand sowas gefahren.


    Gruß

  • na die felgen hätte er dir doch gleich eintragen können, wenn der tüv-mensch schon ne vollabnahme machen kann ...


    iss nicht - Eintragung ohne Probleme nur mit Gutachten, dass hatte ich nicht mal eben dabei - außerdem sollen die eh nicht draufbleiben...

  • man habt ihr immer nen Punk mit nem Tüv..... Zustand 2 ist heute ehr die Regel, ist verschärft worden....


    Und immer schön nen Tüvver suchen der selbst auch Oldtimer fährt, das hilft.....Viele Ing. haben kaum was je mit Autos zutun gehabt....

  • das mit dem Ingenieure suche, die selber Oldtimer fahren ist banane...


    das Auto kommt aus dem Ausland - das kann nur der TÜV - und den gib´t hier nur einmal....


    sonst wäre ich zu dem Verein nie gegangen....

  • Ich glaub wenn ich hier mein Dekra Bericht reinstelle wie mein Fiesta nen H bekommen hat........ Fahrt doch einfach zur Dekra in Bocholt, die sehens nicht so ernst. :thumbup: Da ist es egal ob der Überrollbügel aus Alu und zudem noch Poliert ist, obwohl es nur einen Stahl in schwarz lackiert gab.Hauptsache der nachgemachte Aufkleber klebt drauf. Mal ganz zu schweigen von der Eintragung "Kotflügelverbreiterung aus Kunststoff" ohne Inizialien oder anderen Merkmalen :thumbsup: Das lässt spiel für neue Ideen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ford Racing ()

  • Wenn man solche guten Quellen (?) hat, sollte man sie meiner Meinung nicht in einem Forum veröffentlichen , sondern nur im kleinsten Kreise weitergeben ,laß das mit deinem Fiesta mal nen Tüvprüfer lesen der nicht so Oldtimer begeistert ist, er hat vermutlich wenig Hemmungen deinen Prüfer ans Messer zu liefern. Nur ein gut gemeinter Tip. MfG Gator.

  • Farbnummer


    farbnummer wird dir glaub ich nicht viel bringen ...


    schraub mal zb. den tankdeckel ab dreh ihn um und halt in an eine einigermaßen gute stelle am auto !


    was siehst du dann !? :paranoid::sad:

  • ok spar es dir ...


    hab ich schon gemacht und nochmehr in ganz saarbrücken GOLDNE farbe gesucht :sinnlos:


    denk solltest beim lacker mal messen und und ne dose lack mischen lassen ...

    Einmal editiert, zuletzt von Onkelbenz ()

  • sülz.
    diese sorte abnahme darf im westen nur der tüv nord


    Warum sollte er den Überrollbügel nicht eintragen wenn der Aufkleber mit der Nummer drauf steht? Schon mal was vom RS Zubehörheftchen gehört? Das darf auch die Dekra :)
    Und bei der Kotflügelverbreiterung stand nur Ford Kotflügelverbreiterung aus Kunststoff. Ich hab sie nachträglich drangebaut und da stehen auch keine sichbaren Nummern drauf. Ist eingetragen und mit H von der Dekra :P

  • was hier schon wieder alles verzapft wird. ich habe auch schon von prüfingenieuren gehört, die mit nem alkoholischen erfrischungsdrink in der hand fahrzeugabnahmen auf der terrasse des kunden machen. mit solchen aussagen ist hier aber keinem geholfen. :sleeping:


    und wer hier irgendwas von zustand 2 oder 3 schreibt, sollte sich den geänderten anforderungskatalog genau durchlesen und auch verstehen.
    das ist alles sowas von schwammig formuliert und mit massenhaft schlupflöchern versehen, dass jetzt quasi jeder prüfer noch mehr machen kann was er will.
    http://www.oldtimer-markt.de/_…+Oldtimerrichtlinie-1.pdf

  • natürlich "kann" der Prüfer mehr durchgehen lassen als vorher, er "kann" aber eben nun auch strenger sein als vorher.
    Und zumindest die Ing. vom TÜV sehen das nun (meistens) strenger.
    Wie schon geschrieben, genau das wurde mir heute erst beim TÜV mitgeteilt - ohne das ich überhaupt danach gefragt hätte sondern allein aufgrund des Fahrzeugalters.

  • Egal von wann wenn die nicht rissig sind, geht.


    wenn ich vorne 185 70 13 und hinten 185 80 13 drauf mache klaapt das hoffentlich mit meiner keilform, oder?
    Wie ist das eigentlich mit´m eintragen, jemand sowas gefahren.


    Gruß




    :laugh:
    SOWAS hat bestimmt noch keiner gefahren....

  • sowas von schwammig formuliert


    "nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren (Patina ja, aber Fahrzeug nicht verbraucht)"


    Schon allein die Aussage in diesem Satz lässt eine riesige Lücke - zwischen leichten Spuren und verbauchtem Zustand :irre: ist ja wohl ein himmelweiter Unterschied....

  • Warum sollte er den Überrollbügel nicht eintragen wenn der Aufkleber mit der Nummer drauf steht? Schon mal was vom RS Zubehörheftchen gehört? Das darf auch die Dekra :)
    Und bei der Kotflügelverbreiterung stand nur Ford Kotflügelverbreiterung aus Kunststoff. Ich hab sie nachträglich drangebaut und da stehen auch keine sichbaren Nummern drauf. Ist eingetragen und mit H von der Dekra :P

    und was hat dein kram damit zu tun, daß die dekra nun mal keine vollabnahmen darf, sprich dierks auto aus frankreich schlichtweg nicht mit ´ner deutschen zulassung versehen...


    mir hat ja mal...
    :bla:
    kartoffelkartoffelkartoffel :bla:

  • Spricht eigentlich irgendwas dagegen, die §21 Abnahme beim TÜV durchführen zu lassen und später mit dem normal zugelassenen Kfz eine andere Prüforganisation für das H-Gutachten aufzusuchen?


    Außer den höheren Kosten für 2 Gutachten und den StvA Kosten natürlich...


    Die Ermessenspielräume sind halt von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich. Da gibt es auch nix dran zu meckern. Aber bei Importfahrzeugen müsste man so doch auch woanders sein H her bekommen, oder?