nein. spricht nichts dagegen. grundsätzlich wäre nicht einmal etwas dagegen einzuwenden, wenn man z.B. eine rad-reifen-kombi beim Tüv nach 19.3 abnehmen lässt, sich damit das H aberkennen lässt und sich später bei einem anderen technischen dienst das H wiedererteilen lässt. man sollte dann zwar vielleicht nicht mit beiden gutachten gleichzeitig zum amt latschen, aber grundsätzlich kann einem das niemand verwehren. es besteht dann allerdings (wie grundsätzlich immer) die gefahr, dass einem das H wieder aberkannt wird, sei es durch einen durch die polizei, bzw richterlich bestellten Gutachter/Gutachten oder durch einen Prüfer bei einer Hauptuntersuchung. Dann wirds irgendwann spannend und je nach Leidensfähigkeit des Betroffenen gibts lustige Gerichtsverhandlungen, immerhin gehts im schlimmsten Fall um den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.
Alles in allem ist in D (und vielen anderen Ländern genauso) eins sicher: dass nichts sicher ist. solange Richtlinien, Leitlinien, Gesetze, etc nur schwammig geschrieben sind und von der Natur aus halt nicht alle Fälle behandeln KÖNNEN, bleibt einem nichts anderes übrig als das vermeintliche oder möglicherweise tatsächlich vorhandene Recht/Unrecht vor den Gerichten klären zu lassen. Das ist das Grundprinzip unserer Rechtssprechung. Und Grundsätzlich nicht das schlechteste.