Zulassungsstelle zieht alte Papiere ein(?)

  • hab ich auch mal gehört, hatte bei mir aber keinen interessiert
    im zweifelsfall machste dann doch besser vollabnahme

  • jetzt schreib' ich doch was zu dem gequirlten quark hier...


    wenn du (alte) papiere hast: zu einer prüforganisation fahren; HU (§ 29 StVZO) UND H-Begutchtung (§ 21 c StVZO) ZUSAMMEN machen lassen. ende.
    keine "vollabnahme" oder sonstwas...

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  • Erstmal Danke für eure Auskünfte.
    Ich werd jetzt einfach mal das Internet verklagen. Was fällt dem Mistding ein mich zu verarschen?


    Gruß,
    Steffen.

  • Ja aber H Kennzeichen geht in den alten Bundesländern nur beim TÜV! HU kannste machen wo du willst, egal wie lang der wagen abgemeldet ist.

  • Ja aber H Kennzeichen geht in den alten Bundesländern nur beim TÜV!

    Wann war das, 1873? :bla: Alles Quark, ich hüpf' ja mit nem' DEKRA-Prüfer ins Bett und der sollte ja wissen was der täglich macht.

  • Ja aber H Kennzeichen geht in den alten Bundesländern nur beim TÜV! HU kannste machen wo du willst, egal wie lang der wagen abgemeldet ist.


    H-Kennzeichen macht dir mittlerweile jede Prüforganisation.


    Vollabnahme geht in West nur beim TÜV

  • Ja aber H Kennzeichen geht in den alten Bundesländern nur beim TÜV! HU kannste machen wo du willst, egal wie lang der wagen abgemeldet ist.

    NEIN -> Begutachtung nach § 21 c StVZO (H-Gutachten) auch bei Dekra & Co.

  • Nee jawolf, ganz sicher nicht, ich musste extra zu Tüv für die H Zulassung von meinem Opel! Degkra durfte das nicht machen!

  • Ich hab das H-Gutachten auch bei der Dekra machen lassen, solange keine anderen Reifengrössen oder andere Sondereintragungen damit verbunden sind, dürfen die das machen. Diese Aussage gilt für Westdeutschland...im Osten ist es genau andersrum, die haben sich damals darauf geeinigt.

  • ihr habt Recht - und ich meine Ruhe...


    ich lasse (Westdeutschland) meine HU- UND H-Abnahme weiterhin in der kleinen Werkstatt meines Vertrauens von meinem lieben DEKRA-Onkel machen... :uglybeer:


    höchst offiziell und mit der anschl. Zulassung gab/gibt es auch keine Probleme...
    und alte Papiere bekommt man anstandslos wieder mit (mit abgeschnittener Ecke)
    und wenn man leider nur eine Briefkopie* hat - und den originalen leider nicht mehr auffindet - ist es auch kein Beinbruch: dann bekommt amn sowieso den neuen Schiss und findet den alten dann unversehrt doch mal wieder 8)


    *die sollte schon "älter" aussehen...bzw. man er-googelt sich wie man "neu auf alt" trimmt :thumbup::thumbup::whistling:

    3 Mal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Wann war das, 1873? :bla: Alles Quark, ich hüpf' ja mit nem' DEKRA-Prüfer ins Bett und der sollte ja wissen was der täglich macht.


    ich wusste es. endlich hat das rätselraten ein ende. :uglybeer:

  • Hatten wir das nicht schonmal?


    Gutachten nach ehemals §21c StVZO, heute §23 (H-Kennzeichen), dürfen alle zugelassenen Prüfer (aaSoP/PI) machen, egal welcher Organisation sie angehören.


    Eine Vollabnahme wird nur dann fällig, wenn keine alten Papiere oder andere offizielle Dokumente, aus denen die Fahrzeugdaten hervorgehen (zB. COC-Papiere), vorhanden sind. Die 84 Monate bzw. 7 Jahre stellen lediglich den Zeitraum dar, über den die Zulassungsstellen heute die Daten eines bisher zugelassenen Fahrzeugs vorhalten müssen.


    Ein Taunus, der 2003 stillgelegt wurde, kann also mit frischer HU zugelassen werden.


    Das H-Kennzeichen bleibt über den Abmeldezeitraum existent. Du bekommst ja eine andere Schlüsselnummer, die 0098. Erfüllt Deine Karre heute nicht mehr die Anforderungen an einen Oldtimer, dann wird dies als Erheblicher Mangel auf den Prüfbericht aufgenommen und Deine Karre fällt durch.


    ww granada
    Ich informiere mich erst, dann behaupte ich, andere würden hier Falschaussagen treffen.

    Einmal editiert, zuletzt von piratte ()


  • Gutachten nach ehemals §21c StVZO, heute §23 FZV (H-Kennzeichen), dürfen alle zugelassenen Prüfer (aaSoP/PI) machen, egal welcher Organisation sie angehören.


    .



    noch nicht ganz, für die H-abnahme ist ein spezieller Lehrgang notwendig, hat normalerweise jeder Prüfer mitgemacht weil der zum Standartprogramm dazu gehört. Ich kenn da aber auch einen der hat keinen Bock gehabt... Trottel

  • Das mag bei einzelnen Organisationen intern der Fall sein, von Seiten des Gesetzgebers gibt es so eine Zulassung nicht.