Zulassungsstelle zieht alte Papiere ein(?)

  • Ahoi-Hoi,


    mein Taunus Coupé wurde 2003 stillgelegt und somit muss ich beim ja bei TÜV eine Vollabnahme nachen lassen und dann mit der neuen HU-Bescheinigung zur Zulassungsstelle. Werden dann meine alten Papiere eingezogen und gegen die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I & II) getauscht?


    Wenn Ja: Gibt es eine Möglichkeit die Papiere zu behalten?


    Gruß,
    Steffen.

  • Die alten Papiere werden entwertet, danach kannst Du sie mitnehmen. Ist zumindest bei uns so. Musst aber ansagen, dass Du sie behalten willst, obwohl sie Dein Eigentum sind. :irre:

  • Was eine verrückte Welt.
    Ich versuch dann erstmal lediglich eine Kopie der Papiere vorzulegen und nur im Fall das Sie doch fragen rücke ich meine richtigen heraus. :D

  • Du benötigst auf jeden Fall die Original Papiere bei der Neuzulassung. Das ist ja dein Eigentumsnachweis. Die alten Papiere werden entwertet, nicht eingezogen. Bei mir wurde ne Ecke abgeschnitten und ein Stempel draufgehauen... so is das halt.

  • Was eine verrückte Welt.
    Ich versuch dann erstmal lediglich eine Kopie der Papiere vorzulegen und nur im Fall das Sie doch fragen rücke ich meine richtigen heraus. :D

    ohne das original geht da nichts
    gleich zu anfang sagen das du den alten brief zwecks historie wieder zurückmöchtest
    und wennn du eintragungen im alten karton hast,z.b. reifen,dann das auch mitteilen zum eintrag in die neuen papiere,sonst steht nur eine größe drin

  • Mach dir mal kein Kopp. In ST kennen die das wohl, hab hier ne Menge entwerteter Briefe von denen liegen ;)

  • Perfekt. :)
    Werde mir dann einfach mal alle wichtigen Dinge aus den Papieren notieren, damit die bei der Zulassungsstelle nicht irgendwie eine Radgröße oder ähnliches vergessen. ;)


    Danke an alle ;)


    Gruß,
    Steffen.

  • nein überall gleich
    es wird eine ecke abgeschnitten
    fertig aus, mehr nich
    wenn du die behalten willst musst du vollabnahme machen und sagen du hast die verloren (was aber ein rechtlich gesehen strafbar ist)

  • Ist es nicht eigentlich so, dass ein Fahrzeug, welches länger als 2 Jahre stillgelegt ist eine erneute Vollabnahme braucht?
    Laut Papieren hatte der Taunus bereits H-Zulassung vor der Stilllegung.
    Die Stilllegung wurde im Kraftfahrzeugbrief vermerkt und der Fahrzeugschein wurde bei der Stilllegung eingezogen.


    Gruß,
    Steffen.

  • nein das war mal vor was weiß ich wie vielen hundert jahren so
    jetzt sind wir eu und haben alles anderes
    TÜV machen und gut
    wobei ich nich weiß wie lange so ein h hält

  • Zitat

    Für vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge gelten seit dem 1. März 2007 neue Bestimmungen für deren Wiederzulassung. In der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wird die Differenzierung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Außerbetriebsetzung aufgehoben. Dadurch reicht die bestandene fällige Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 der Straßenverkehrzulassungs-Ordnung (StVZO) anstelle des Vollgutachtens nach Paragraph 21 als Voraussetzung für die Wiederzulassung. Bisher galt: Wenn ein Fahrzeug bisher länger als 18 Monate abgemeldet, also endgültig stillgelegt war, erlosch die Betriebserlaubnis. Ein Vollgutachten nach Paragraph 21 bei einer Technischen Prüfstelle war für die erneute Inbetriebnahme erforderlich. Durch die Neuregelung entstehen wesentlichen Vorteile für Fahrzeughalter und Gebrauchtwagenhändler: Die Kosten reduzieren sich um etwa ein Viertel und die Wahl der Prüforganisation bzw. des Prüfers kann nach dem Entfall des TÜV-und DEKRA-Monopols frei erfolgen.

    Den Kram hab ich grade gefunden.
    Dann hat sich das ja erledigt. ;)


    Besten Dank


    Steffen.

  • Stimmt, einfach TüV machen und gut ist, kann jetzt sogar die Dekra machen, die dürfen nur die H-zulassung nicht machen.
    In den neuen Brief tragen die bei uns garnichts ein, du musst eine Kopie mit allen eintragungen im Auto dabei haben, ist aber überall anders.
    Den alten Brief bekommst du aber bei uns zurück.
    Hans georg

  • Zitat

    Außerbetriebsetzung: Nach wie vor ist es möglich, ein Kraftfahrzeug durch Abmeldung stilllegen zu lassen, doch seit dem 01. März 2007 nennt sich diese Amtshandlung nicht mehr Stilllegung, sondern Außerbetriebsetzung. Doch nicht nur die Bezeichnung hat sich geändert, sondern auch die Frist für eine Außerbetriebsetzung weicht im erheblichen Umfang von der einer vorübergehenden Stilllegung ab und beträgt nun nicht mehr 12 bzw. 18 Monate, sondern ganze 7 Jahre. Wie bei der einstigen Stilllegung, werden auch bei der Außerbetriebsetzung die amtlichen Siegel von den Kennzeichen entfernt und der Kfz-Brief verliert nach Ablauf von 7 Jahren seine Gültigkeit, wenn das Kraftfahrzeug bis dahin nicht erneut zugelassen wurde. Eine erneute Zulassung ist innerhalb der Siebenjahresfrist auch ohne ein neues Vollgutachten möglich. Zumindest reicht die normale Hauptuntersuchung aus, wenn das Fahrzeug bereits in Deutschland zugelassen war. Etwas verworrener sieht die Regelung mit den Kennzeichen aus. Die Kennzeichen können für einen nicht einheitlichen Zeitraum reserviert werden oder werden von Amtswegen reserviert. Eine einheitliche Regelung gibt für die Reservierung von Kennzeichen nicht.

    Jetzt hab ich grade noch das hier gefunden...
    Das besagt ja, falls ich alles richtig verstanden habe, dass die Frist nur verlängert wurde und jetzt bei 7 Jahren liegt.


    Welcher Quelle darf ich denn nun Glauben schenken?


    Also in erster Linie vertraue ich voll und ganz auf eure Aussagen, jedoch macht mich das ein wenig stutzig.


    Steffen.

  • ich kann nur sagen daß ich keine vollabnahme brauchte als ich vor 2 jahren mit ´nem zu dem zeitpunkt 11 jahre abgemeldeten granada bei der dekra vorfuhr.
    ganz normal HU+H, anmelden, neuen brief bekommen, abfahrt