Tagung des Parlamentskreises vom 23.02.2011 - oder auch: Sesselpupser und Amtsschimmel in ihrer natürlichen Umgebung

  • Tagung des Parlamentskreises vom 23.02.2011


    Am 23.02.2011 tagte der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut in Berlin und ich möchte Sie hiermit gerne über die besprochenen Punkte informieren.


    Als erstes wurde der Status der Einführung von Wechselkennzeichen/kleines Sonderkennzeichen für Motorräder vom Parlamentarischen Staatssekretär, Herrn Dr. Andreas Scheuer aufgegriffen.


    Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat einen entsprechenden Verordnungsentwurf erstellt, der in Kürze dem Bundesrat zugeleitet werden soll. Danach ist in der Breite ein Mindestmaß von nur noch 18 cm und eine Höhe von 20 cm vorgesehen. Willy Hof vom VFV wies darauf hin, dass diese Änderungen nicht als ausreichend empfunden werden können. Die Höhe der Kennzeichen sei entscheidend. Ausleuchtung und die Befestigung sind bei den größeren Kennzeichen problematisch, nicht allein die Optik. Wünschenswert wäre die Größe 24x13. Herr Dr. Scheuer wurde gebeten, dies noch einmal aufzunehmen. Dieser berichtete, dass die Verordnung am 18. März durch den Bundesrat gehen soll. Den Prüfauftrag aus dem Kreis zur angestrebten Kennzeichengröße nahm Dr. Scheuer auf.


    Zum Wechselkennzeichen berichtete Herr Dr. Scheuer, dass das Bundesministerium Verkehr, Bau und Stadtentwicklung konzeptionell mit den Vorbereitungen zur Einführung fertig sei. Angedacht war zunächst die Einführung des Kennzeichens zum Start der Saison 2011. Dies lässt sich nicht realisieren, der Start ist nun für Mitte des Jahres/Herbst 2011 angedacht. Die Ressortabstimmungen haben begonnen. Probleme werden seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gesehen. Es ist unklar, ob Mehrwertsteuereffekte die prognostizierten Steuerausfälle auffangen können. Eine Rabattierung von 75 % auf das zweite und dritte Fahrzeug ist geplant.


    Anschließend stellte Herr Dirk Köhler, zuständig für den Bereich Geschäftsentwicklung, in einer Präsentation zum einen die Total GmbH vor und berichtete zum anderen über den Biokraftstoff E10 und die Herausforderungen, die sich mit der Einführung des Kraftstoffs ergeben. Die Teilnehmer der Sitzung schätzen den Kraftstoff generell als problematisch für Oldtimer ein. Für das Betanken der Oldtimer wird im Kreise der Anwesenden zum bisherigen Kraftstoff geraten, um technischen Problemen vorzubeugen. Von einigen Mitgliedern wurde auf die große Verunsicherung der Autofahrer hingewiesen. Michael Eckert, Oldtimeranwalt und Vorstandsmitglied der Initiative Kulturgut Mobilität, beklagte unzureichende Informationen seitens der Hersteller und sprach den Produkthaftungsbereich an. Herr Köhler verwies dahingehend auf die Vorschrift seitens des Gesetzgebers zur Einführung des Kraftstoffs. Der Parlamentskreis soll sich für eine Bestandsgarantie für E5 über 2013 hinaus einsetzen. Herr Köhler bot an, sich in einer Gesprächsrunde zusammenzufinden, um zu besprechen, ob es die Möglichkeit gebe, einen ethanolfreien Kraftstoff (E0), z.B. in einem Oldtimerzentrum, zur Verfügung zu stellen. Dies könnte aber nur ein spezielles Angebot sein und nicht an Tankstellen zur Verfügung gestellt werden. Als Fazit bleibt festzuhalten, daß sich der Parlamentskreis für die Erhaltung des E5-Kraftstoffes über 2013 hinaus einsetzt und trägt dieses Anliegen an die politische Seite heran. In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter per Verordnung verpflichtet, E5-Super weiterhin anzubieten – und zwar zeitlich unbefristet.


    Abschließend bleibt von den Änderungen durch die neue Oldtimer-Richtlinie zu berichten. Rainer Süßbier von der GTÜ verdeutlichte mit einer Gegenüberstellung in seiner Präsentation die Historie und die Neuerungen und stellte wesentliche Unterschiede dar. Ab 2011 gibt es einen neuen Anforderungskatalog für die Begutachtung eines Fahrzeugs zur Einstufung als Oldtimer (einheitliche Anforderungen und Beurteilungskriterien). Dieser liegt vor, ist jedoch noch nicht veröffentlicht. Im April soll die Ankündigung/Veröffentlichung im Bundesverkehrsblatt erfolgen. Dann sollen die verschiedenen Gruppen dazu tagen. Die kontroverse Diskussion im Kreis zeigte hier großen Abstimmungsbedarf. Herr Halder bot aufgrund der fortgeschrittenen Zeit an, das Thema noch einmal auf die nächste Agenda zu setzen.


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    Anhang 1 - was ist ein Sesselpupser
    Anhang 1 - Amtsschimmel in ihrem Revier

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  • Abschließend bleibt von den Änderungen durch die neue Oldtimer-Richtlinie zu berichten. Rainer Süßbier von der GTÜ verdeutlichte mit einer Gegenüberstellung in seiner Präsentation die Historie und die Neuerungen und stellte wesentliche Unterschiede dar.


    na, ob da nich nochn paar überraschungen auf uns zukommen :sad:

  • von ner anderen seite kopiert:


    "Rainer Süßbier (GTÜ) berichtete von den Änderungen durch die neue Oldtimer-Richtlinie, die bis voraussichtlich April dieses Jahres umgesetzt werden soll. Grundsätzlich werde die neue Richtlinie der Oldtimerszene entgegenkommen, da nun bundesweit einheitlich gültig. So soll beispielsweise nicht mehr nur das Erstzulassungsdatum eines Fahrzeuges bei der Einstufung als Oldtimer gelten, sondern beispielsweise auch das Produktionsdatum oder andere Nachweise. Das käme z.B. Fahrzeugen zugute, die nie zugelassen waren und heutigen Standards nicht mehr standhalten würden oder Importfahrzeuge, deren EZ-Datum nicht mehr nachvollziehbar ist. Auch zeitgenössische Umbauten werden mit einbezogen. Bislang mussten diese ja innerhalb der ersten zehn Jahre ab Zulassungsdatum erfolgt sein, um anerkannt zu werden. In Zukunft dürfen solche Umbauten auch neueren Datums sein, wenn das Fahrzeug damals auch so vom Band hätte laufen oder anderweitig so zu erwerben hätte sein können. Dabei dachte man an erster Linie an Veredler wie Irmscher, AMG etc."


    wirklich viel neues erkenne ich da jetzt nicht. zeitgenössische umbauten in jüngerer vergangenheit waren schon immer möglich. und wenn das fahrzeug damals so hätte vom band laufen können, ist das für mich kein umbau im eigentlichen sinne. wir werdens ja sehen, was die da ausgeheckt haben :wacko:

  • von ner anderen seite kopiert:


    So soll beispielsweise nicht mehr nur das Erstzulassungsdatum eines Fahrzeuges bei der Einstufung als Oldtimer gelten, sondern beispielsweise auch das Produktionsdatum oder andere Nachweise. Das käme z.B. Fahrzeugen zugute, die nie zugelassen waren und heutigen Standards nicht mehr standhalten würden ...:


    Das wäre ja mal ne vernünftige Regelung. Das betrifft dann zB die Autos, die nie zugelasssen waren und deswegen aufgrund der heutigen Umweltvorschriften auch nicht mehr zugelassen werden können. Wir hatten hier im Forum doch auch schon mal diesen nagelneuen 2er Taunus auf dem Autohaus.