Eine Freundin meiner Schwiegermutter hatte im Herbst einen kleinen Unfall.
Kotflügel rechts und Tür im Ar..., Tür ging auch nicht mehr richtig auf.
Polizei gerufen : Schuldfrage erstmal unklar.
Also zum Anwalt, irgendwann dann auch seitens der Polizei die Bestätigung: der andere hat Schuld.
Dann zum Schadensgutachter. Ermittelte Reparaturkosten ca. 2000,- Euro.
Heute wunderte Sie sich dann über einen Geldeingang in Höhe von 500,- Euro von der gegnerischen Versicherung.
Noch bevor Sie dort nachfragen konnte kam dann ein Anruf von Ihrem Anwalt.
Dem hatte die gegnerische Versicherung mitgeteilt das seine Mandantin in einen kleinen Ort in der Nähe fahren solle. Dort gäbe es eine kleine, freie Werkstatt, die diesen Schaden für 500,- Euro beheben würde.
Naja, der Anwalt hat denen wohl ne kurze Frist zur Restzahlung gegeben und Ihr gleich gesagt das er im Falle einer Nichtztahlung den Fall direkt vors Gericht bringen wird.
Ich frage mich nur wie die Versicherung überhaupt auf eine solche Idee kommt ?