Kriegt man eine LPG Anlage mit H-Zulassung eingetragen

  • hab mal gehört daß man das nicht zusammen eingetragen kriegt weil nicht zeitgemäß oder so ein Blödsinn. Ist da was dran?

  • War auch schon x-mal Thema hier.
    Ja, Du darfst keine moderne Gasanlage mehr in H-Fahrzeuge einbauen. Bzw. wird mit Gasanlage dann kein H zugeteilt.
    Eine entsprechend alte Gasanlage dürftest Du auch in Verbindung mit H betreiben. Allerdings dürfen gebrauchte Gasanlagen eigentlich nicht wieder eingebaut werden.
    Soll heissen : Hat die Karre schon seit Ewigkeiten eine Gasanlage stehen Deine Chancen gut. Bei einer Nachrüstung tendieren sie gegen Null

  • Danke, ich werd dann wohl mal schauen was der Tüvfutzi sagt. Sorry aber ich und die Sufu stehen auf Kriegsfuß.


    Das mit dem Holzvergaser hab ich mir auch schon überlegt... Aber ich weiß nicht ob das nicht noch mehr Probleme mit H gibt..

  • Zur Gasanlage:


    Seit diesem Jahr gibt´s kein H mehr mit (neuer, bzw nachgerüsteter) Gasanlage.


    Hab einen Opel Kapitän mit Gasanlage von 2007, da gabs 2007 schon große Probleme das auf H einzutragen.
    Hab mehrere TÜV, DEKRA usw Stellen angefragt, nix zu machen, TÜV Bonn hat´s dann aber anstandslos eingetragen.
    Vielleicht da einfach mal anrufen, wer weiß u.U. wissen die ja noch nix von der neuen Regelung.

  • ganz einfaches ding: benutzt man eine gasanlage, die neu ist geht das unter folgender voraussetztung: die anlage muss entsprechend lange schon produziert werden, d.h mindestes 20 jahre bzw länger.
    ich darf diese gasscheisse einbauen, mach das auch ab und an, hab die gsp/gap prüfung und behaupte auch n bisschen bescheid zu wissen. neulich n diplo mit ner italienischen tartarini-vernturigasanlage nachgerüstet, die seit 65 so in der form produziert wird, was der hersteller auch bestätigt, somit ist es zeitgenössisches zubehör und H-fähig.ist auch ohne mogeln one beanstandung durch den tüv gegangen.


    wer sich die H richtlienie durchliest, erkennt auch warum.umbauten müssen zeitgenössisch sein, das ist der knackpunkt.
    n moderner common-rail-diesel aus nem transit passt auch in n taunus,ist auch eintragungsfähig, bekommt aber ebensowenig h.

  • fakt ist dass solche anlagen in verbindung mit h nicht mehr nachträglich eingetragen werden dürfen, es sei denn es kann belegt werden dass die anlage schon seit x jahren verbaut ist, z.b. wenn das fzg sehr lange abgemeldet war oder aus dem ausland kommt.


    allen anderen (aktuellen) umbauen, mit egal wie zeitgenössischen teilen, müsste der tüv laut seinen eigenen erst letztes jahr herausgegebenen richtlinien eine absage erteilen.
    ich schreibe "müsste", weil wir hier ja in deutschland sind und jeder sein eigenes süppchen kocht.
    in hessen wird die hu nicht rückdatiert, überall anders aber doch, im kreis lippe wollen sie 100 euro extra, wenn sie für amis ein kleines kennzeichen hinten rausrücken sollen, bei uns geht das ohne aufpreis einfach so, in anderen landkreisen werden dafür grundsätzlich keine kleinen kennzeichen rausgegeben, dann gibts den treckertüv in pusemuckel der immer noch gasanlagen mit h einträgt usw.
    bei diesem kack föderalismus macht doch eh jeder was er will, deshalb versteh ich die ganzen anfragen zum thema h-kennzeichen hier auch nicht. der eine trägt sogar das leopardenfell mit h ein, der andere schreibt nen riss in der mittelarmlehe als geringen mangel auf :stupid: hier kommen eh keine allgemeinverbindlichen antworten bei raus. geh zu deinem nächsten tüv, such dir einen halbwegs kompetenten menschen und der wird dir verklickern was geht und was nicht.

  • Alles klar. Danke, ich werd mal beim Herrn Tüff anfragen. Wenn der da kein Bock drauf hat werd ich halt seine Familie entführen müssen, oder zumindest die Katze