Geht um Spesen und den lästigen Abzug der Frühstückspauschale.
Mal angenommen, ich war auf einer Dienstreise mit Übernachtung. Üblicherweise wird mir ein gesetzlich festgelegter Satz von meinen Spesen abgezogen, weil das Frühstück ja nicht mehr als Verpflegungsmehraufwand anzurechnen ist. Schließlich hat der AG das zusammen mit der Übernachtung bezahlt.
Wie aber sieht es aus, wenn das Hotel von dritten (Kunde) gebucht und bezahlt wurde. Gewissermaßen habe ich dann ein unentgeltliches Frühstück erhalten, wofür ein Betrag rund €1,50- zum Abzug zu bringen ist.
Ausserdem hat der AG nichts vom Frühstück bezahlt. Ist es in dem Fall rechtens, den Spesensatz um €4,80- bzw 20% (Auslandsreise) zu kürzen??