untote kann man nich töten.
ab ins bett nun!
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untote kann man nich töten.
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Du uach! Wo hängst Du denn rum?
bei uns am autohof in der spielhölle.
mitm trecker vorhin zu burgerking, ausser dem scheiss deutz hab ich momentan nix was zugelassen ist und fährt...
so, klappt nicht.
ich schaffs am fr mangels fahrbahrem untersatz nicht.
habt ihr keinen Zulassungsdienst?
ruf mal bei so ner Kennzeichenbude an, die können dir sicher jemanden vermitteln der das macht
Scheisse... Was jetzt? Bahnticket, alles gekuft. Ist da draussen wer der mir KzKz besorgen kann und die beim Coyo abliefert?
besorgen kann ich dir welche
abliefern wird wohl etwas weit
Dann fahre ich morgen nach Flensburg.
bist du da wohnhaft?
Ne. Aber in Billundwerde ich wohl kaum deutsche Kz beantragen koennen.
wenn du da keinen wohnsitz hast kannste das vergessen, das ist deutschland
Frag Holgi, ob er die Dinger holt. Oder fahr mit Dänischen KzKs.
Ich habe eben in der Zulassungsstelle angerufen. Soll zum Schildermacher, Versicherung beantragen, Schiler machen und ab dafuer. Ansonsten nehme ich einen Kumpel mit, der ist aus Bonn.
Daenische kommen nicht in Frage weil ich mit dem Karren noch in D rumeiern muss.
ich wohn aufm kaff. selbst zum zulassungsdienst müsst ich hinfahren...
und das geht z.zt nur, wenn ich vadderns auto benutze, was erst nach freierabend oder vor bzw bis 6.30 uhr morgends geht...
Wie gesaht, ein Kölner ist dabei wenn es nix geht. Sollen mich mal am Popo lecken. Ansonsten die Polizeifangkennzeichenalternative. Irgendwie wird es schon passen.
Mädels, ich hab mir jetzt alles durchgelesen, was hier steht. Jeden einzelnen Beitrag in dem Fred. Ich raff es nicht.
1. Ihr werdet mir irgendwie immer sympathischer
2. Ihr habt alle einen am Schwimmer
3. Wegen euch mach ich mir jetzt ein eiskaltes Bier auf und glotze noch ein wenig verliebt die Kombibilder an, vom Anfang bis zum Ende.
Nur mal so angemerkt: Man kann diese Kurzzeitplatten sogar im Internet bestellen. Schickt da irgendwer seinen Personalausweis und eine Vollmacht hin? Wohl kaum! Scheinbar ist das irgendeine Form von Grauzone.
Wenn man selbst zum StVA geht, egal wo in D, muß man einen Personalausweis oder Reisepaß vorlegen. Und eine Meldebescheinigung. Da steht nichts von einer Meldeadresse in Deutschland. Das könnte zur Not aber auch der Zweitwohnsitz bei der Schwester sein. ;)
Alles anzeigenKurzzeitkennzeichen
Das Fahrzeug ist nicht zugelassen. Es soll dennoch im öffentlichen Straßenverkehr für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten betrieben werden.
Die Zulassungsbehörde ist verpflichtet, bei Antragstellung zu prüfen, ob ein konkreter Bedarf an der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens besteht.
Der Bedarf ist daher durch die entsprechenden Kraftfahrzeug-Papiere und/oder beispielsweise Kaufverträge nachzuweisen. Auch ist die Angabe der jeweiligen Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) erforderlich.
Das Kennzeichen darf nur für ein Fahrzeug genutzt werden. Die Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Das Kennzeichen ist ab dem Tag der Ausgabe maximal fünf Tage gültig. Eine Vorabzuteilung ist nicht möglich.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich auch die Überführung eines Fahrzeuges in ein Mitgliedsland der Europäischen Union möglich, ein Rechtsanspruch darauf, dass der ausländische Staat das Kennzeichen anerkennt, besteht allerdings nicht. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beantragung des Kennzeichens bei der zuständigen ausländischen Behörde, wie Botschaft oder Konsulat oder auch bei einem Automobilclub, ob das Kurzzeitkennzeichen im betreffenden Land anerkannt wird.
Diese Unterlagen benötigen Sie
1.Gültigen Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll. Bei nicht im Rhein-Kreis Neuss gemeldeten Antragsteller muss zum Reisepass ggf. eine gültige Meldebescheinigung vorgelegt werden.
2.Wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person.
3.Bei Zulassung auf eine minderjährige behinderte Person ist der Antrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Ausweise der gesetzlichen Vertreter und ggf. des minderjährigen Halters sind vorzulegen.
4.Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister.
5.Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister.
6.Bedarfnachweis, etwa
a.Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II oder
b.Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder
c.Abmeldebescheinigung (wenn Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde) oder
d.Kaufvertrag.
7.eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), speziell für Kurzzeitkennzeichen.
Gebühren
11,00 Euro
Alternativ könnte es auch das Ausfuhrkennzeichen sein. Geringfügig teurer in der Bearbeitung, wobei leider noch die Kfz-Steuer für den Gültigkeitszeitraum dazukommt. Dramatischer ist hier allerdings der gültige TÜV.
Alles anzeigenAusfuhrkennzeichen
Das Kraftfahrzeug soll endgültig ins Ausland verbracht werden. Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens werden die vorhandenen Fahrzeugdokumente, soweit es sich um nach dem 01.10.2005 ausgestellte Dokumente handelt, fortgeschrieben. Die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens wird in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. In dieser wird die Gültigkeit des zugeteilten Ausfuhrkennzeichens vermerkt. Zusätzlich wird auf Wunsch ein Internationaler Fahrzeugschein ausgestellt. Der maximale Zuteilungszeitraum beträgt 1 Monat.
Steuerpflicht ab dem 1. Juli 2010
Durch eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes entfällt die bisherige Steuerbefreiung. Ausfuhrkennzeichen sind dann ab dem Tag der Ausstellung für mindestens 1 Monat steuerpflichtig. Der Antragsteller muss gegenüber der Zulassungsbehörde eine Einzugsermächtigung bei einem inländischen Kreditinstitut oder bei einer inländischen Niederlassung eines ausländischen Kreditinstitutes erklären. Die Steuerpflicht kann auch durch eine zahlungswillige dritte Person erfüllt werden.
Diese Unterlagen benötigen Sie
1.Gültigen Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
2.Wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, nicht persönlich erscheint, deren schriftliche Vollmacht und Ausweis.
3.Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
4.Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
5.Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
6.Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (wenn Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde)
7.die amtlichen Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
8.Nachweis über durchgeführte gültige Hauptuntersuchung (HU)
9.Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Nebenstelle eines ausländischen Kreditinstituts.
Gebühren
ab 33,90 Euro
HE! Seit zwei Stunden verstehe ich den Frust ueber diese 04er. Da steht ja das Datum vom letztem Tag drauf! Votzen!
Aber von Anfang an. Der Coyo kann mir die 04er Schilder nicht besorgen so das ich den Granada abholen kann. Koennte zwar auf Daenischen fahren, aber das ist mir zu link, zumal ich noch etliches erledigen muss, Motoreinstellen, Teile abholen usw. So fuhr ich heute nach FL um mich mit der Zulassungsbehoerde zu streiten.
Um 5.30 wecken, damit ich das auf jedem Fall erledigt bekomme, da hin, erstmal beim Schildermacher die Versicherung und den ganzen Krempel angefragt. Ich kein Wohnsitz in Deutschland, der Herr meint kein Problem, passt alles, kriege alle Papiere usw. das einzige Problem war das ich einen Deutschen Perso habe, zum glueck hatte ich auch den Reisepass und eine "Meldebescheinigung". Ein Anruf beim zustaendigen, alles klar. Und ich dann so, das ich die ab Samstag brauche. Sagt der das es nicht geht. Da muss ich morgen kommen...
Wie? Ja, die gelten ab Tag der Ausstellung. Wie? Was isen das fuer ein Scheiss! Rumgeflucht, ueberlegt. Da hatte der Herr aber auch eine Loesung fuer. Vollmacht ausstellen, die machen alles, Bezahlen, morgen einfach die Schilder abholen lassen.
Gut, erstmal Alle in Flensburg angerufen die ich kenne, damit ich mir morgen die eierei nach FL und zurueck, und am Nachmittag nochmal hin sparen kann. Scheint das ein simples Schilderabholen, also zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr da zu erscheinen und sagen: "Hallo, mein Name ist Sounso, ich wollte die Schilder fuer einen Adam Grabowski holen", die meisten meiner Freunde die hier arbeiten, und mir die Dinger bringen koennten absolut ueberfordert. So habe ich doch Carsten geweckt... :whistling:
So oder so, versicherung 60, Schilder 18, Gebuehren fuer die Zulassungsstelle 10,50. Geht halbwegs.
Wobei, die Idee mit Schilder bestellen ist eigentlich super, haette ich die heute genommen, muesste ich ne Nummer ziehen und bis Mittag warten. So holt man die einfach da ab und jut.
So oder so, Schilder besorgt. Kann losjohn!
Meine Güte, gehts uns gut hier. Wie simpel und problemlos ist das in ********. Noch (daher Unkentlichmachung der zuständigen Zulassungsstelle)