Der liebe TÜV hat mal wieder ne neue Möglichkeit gefunden mich zu ärgern:
wollte heute meine Mangels eintragen lassen (erster Versuch wurde abgeschmettert: Vorderreifen zu schmal, müssen 205er sein).
Und siehe da: schlägt man das Lenkrad komplett nach rechts ein, touchiert am rechten Vorderrad der Felgenkranz den oberen Querlenker.
Nicht eintragungsfähig!
Lösung wäre laut Prüfer eine "Lenkeinschlagsbegrenzung" die es auch mal für den Taunus gegeben haben soll...
Kennt Ihr sowas? Oder gibt es Alternativen? (eine wäre natürlich zu nem andern TÜV zu fahren...)
Gruß
spastonaut