find ich schick.
bei ausgeblichenen rückleuchten geh ich mit normaler autopolitur drüber, die werden auch wieder wie neu....
rein rechtlich kann der tüff bzw die rennleitung nix dagegenhaben, da weder die funktion beeinträchtigt wird, noch sich die farbe ändert....?
(neue eu-richtlienie, welche genau muss ich nachschauen. reich ich aber nach!)
is nich alles wie früher, wo der tüv nazimässig die eintragung von fliegenkot auf der motorhaube verlangen konnte.....