Hallo miteinander,
ich weiß - ähnliche Themen wurden schon x-mal besprochen, aber ich hatte die Möglichkeit, einen "Herrn in grün" danach zu fragen, wie die Sachlage aktuell ist, ein nicht-angemeldetes Fahrzeug abzuschleppen.
Seiner Aussage nach geht das, wenn das gezogene Fahrzeug auf den ersten Blick nicht aus eigener Kraft fahren kann, so dass es zur nächsten Werkstatt :rolleyes: gebracht wird. Wenn man also z.B. den Verteilerfinger versehentlich in die Hosentasche steckt, ist das durchaus in Ordnung. Im Falle des Falles haftet die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs.
Gruß,
Jürgen