Zulassung eines KFZ bei fehlendem KFZ-Brief
[SIZE=1]Quelle: http://www.knoop.de/ersatzbr.htm [/SIZE]
Besondere Probleme bestehen, wenn zu dem zuzulassenden Fahrzeug kein Fahrzeugbrief mehr vorhanden ist. Im Rahmen der normalen Zulassung ist nmlich gem. 23 StVZO der Fahrzeugbrief vorzulegen.
Ist dies nicht mglich, muss ein etwas umfangreicheres Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt werden. Der Fahrzeuginhaber muss nmlich dann eine zweite Ausfertigung des Fahrzeugbriefes beantragen. Mit diesem Antrag auf Erteilung einer zweiten Ausfertigung ist eine Bescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes darber vorzulegen, dass das Fahrzeug im zentralen Fahrzeugregister weder eingetragen ist, noch das es gesucht wird. Die Eintragungen im Fahrzeugbrief richten sich nach 25 StVZO. Anhand des vom Kraftfahrtbundesamt herausgegeben Datenblattes zu dem betreffendem Fahrzeug sind dort die Eintragungen vorzunehmen.
Vor der Erteilung einer zweiten Ausfertigung des Fahrzeugbriefes ist ein sogenanntes Aufbietungsverfahren gem. 25 II StVZO durchzufhren. Hierzu ist eine Verffentlichung einer Anzeige im Verkehrsblatt mit der Aufforderung erforderlich, Berechtigungen an dem Fahrzeug geltend zu machen, zu dem eine zweite Ausfertigung des Briefes erstellt werden soll. Das Nhere zu diesem Aufgebotsverfahren wird in einer Verwaltungsanweisung geregelt.
Ferner kann die Straenverkehrsbehrde gem. 5 StVG die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ber den Verbleib des Briefes verlangen. 5 StVG sieht vor, dass eine eidesstattliche Versicherung ber den Verlust oder das sonstige Abhandenkommen abgegeben wird. Die Versicherung an Eides statt muss hierbei ernst genommen werden. Sofern nmlich in der eidesstattlichen Versicherung fahrlssig oder gar vorstzlich falsche Angaben gemacht werden, macht derjenige sich strafbar, der die falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Weitere Voraussetzung fr die Erteilung eines zweiten Briefes bestehen nicht. Daher ist die Verwaltungsbehrde gezwungen, bei Vorliegen dieser Voraussetzungen einen Zweitbrief zu erteilen. Weitere im Gesetz nicht vorgesehene Voraussetzungen kann die Verwaltungsbehrde von sich heraus nicht aufstellen. Insbesondere kann sie nicht verlangen, dass Kaufvertrge o.. ber das Fahrzeug vorgelegt werden. Erst mit Abschluss des Verfahrens ber Erteilung der Zweitausfertigung des Briefes kann das Fahrzeug zum Straenverkehr zugelassen werden. Verweigert die Straenverkehrsbehrde die Erteilung eines Zweitbriefes ist hier erst ein weiteres Verfahren (sogenanntes Widerspruchsverfahren) durchzufhren. Bleibt auch dieses erfolglos, msste ein Klageverfahren durchgefhrt werden.
Verweigert die Straenverkehrsbehrde die Ausstellung eines Zweitbriefes, ist in jedem Fall um einen rechtsmittelfhigen Bescheid zu bitten. Gegen diesen Bescheid ist dann innerhalb eines Monats der sogenannte Widerspruch bei der Behrde einzureichen, die die Erteilung des Zweitbriefes verweigert hat. Sofern daraufhin in dem sogenannten Widerspruchsbescheid keine Abhilfe erfolgt, ist Klage auf Erteilung des Zweitbriefes zu erheben.
Auch wenn dieses Verfahren recht langwierig ist, ist eine vorherige Zulassung des Fahrzeuges vor Austeilung des Zweitbriefes bedauerlicherweise nicht mglich.
Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollten Sie im Vorfeld fr eine gute Beweislage sorgen. Sofern Sie ein Fahrzeug ohne Brief ankaufen, sollten Sie als Erwerber von vornherein vom Kufer eine bergabebesttigung verlangen und die Bescheinigung, dass das Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief bergeben wurde. In dem Kaufvertrag sollte dann auch gleich die Verpflichtung des Verkufers zur Erteilung einer eidesstattlichen Versicherung aufgenommen werden.