OT, zulassung von altkarren in den niederlanden

  • ...wie war denn das? alles über 20 jahre is oldtimer?


    konkret gehts darum, das meine schwester demnächst in utrecht studiert, ihr komischer fiasko die strecke bis nach hessen aber nicht so oft packt, wie sie gerne fahren möchte. alternativ hab ich nochn 82er golf 1 (hallo nick!), den sie fahren würde, steuerlich hier allerdings nicht zahlen kann.


    deswegen zulassung in den niederlanden.
    ummeldung sollt kein ding sein, durchn tüv (oder wasimmer die da haben) sollt er durchkommen, fragt sich nur, wie ist das mit der besteuerung/versicherung da drüben? wer weiss was?

  • soviel ich weiss entweder 20 oder 25 Jahre - wäre beim 82er Golf ja beides gegeben - die sind steuerbefreit - aber der NL TÜV könnte ne Hürde sein.
    Hab mal mit einem Holländer darüber diskutiert - seine Aussage war: Autos, die nach Holland importiert werden, werden megastreng geprüft.
    also, der Golf sollte schon gut sein...keine Schweiss-Pfuscherein und so...



    @edith: also dann 25 Jahre

  • ich habe am donnerstag mit einem holländer gesprochen auf einem oldtimertreffen, der sagte mir, das alle karren, die über 25 jahre alt sind als oldtimer dort gelten und keine steuern zahlen brauchen.
    die versicherung ist dort drüben auch einiges günstiger als hier. da sollte man sich übers inet vielleicht mal erkundigen.



    greeetz

  • top.


    golf is original, ungeschweisst und nich verpfuscht. da find auch kein holländer was dran.


    danke für die info!

  • 25 Jahre für die oldtimierzulassung in NL ist richtig. Hat sie denn einen festen Wohnsitz in NL? Den braucht sie für die Zulassung. Nach 20 Jahren fällt die anteilige Luxussteuer bei Import eines KfZ auch nicht mehr an.

  • jo, hat sie ab demnächst....sie wohnt ja da.