07er Bestandsschutz Frage in neuer Variation

  • Auch wenn es zum obigen Thema schon tausende Threads gab,
    so beschäftigt mich folgende Frage(falls schon Thema gewesen werde ich mich steinigen):


    -ein Freund will meinen Sierra kaufen und richtigen Bock hab ich auf diese
    07er Scheiße eh nicht mehr,letztens haben sie mich mit 24 kmh zu viel mit dem Ding geblitzt
    und nur mein seriöses Auftreten in Verbindung mit dem gepflegten Erscheinungsbilds des Camel-Sierras :dc:
    konnten Schlimmes verhindern


    -kann ich jetzt den Wagen schon abmelden und bleibt dann der 07er Status erhalten (ist ja nirgends vermerkt,
    das rote Scheinchen gibt man ja wieder ab,oder?)
    oder steht mein Kollege dann gearscht da wenn er ihn in Essen anmelden will?Nach dem Motto:ist ne normale alte Karre! weil noch nicht 30?
    genaugenommen ist meine Zulassung zeitlich befristet gewesen und schon abgelaufen,da ich das eh
    nicht verlängern wollte hat es mich nicht gejuckt ich dachte er wird nahtlos umgemeldet und
    jetzt kriegt er das seit vier Wochen mit seiner Zulassungsbehörde nicht auf die Kette(oder spielt lieber irgendwelche onlinegames :seuffearbeit: )


    hat wer eine Idee oder schon Erfahrungen demacht mit bereits abgemeldeten Bestandsschutz Fahrzeugen die noch nicht 30 Jahre sind?

  • Den roten Schein darftste vorher nicht abgeben, zumindest Kopie behalten sagte man mir hier, daß sei der Beweis, das der Wagen auf 07 lief wg. Bestandsschutz.
    Er soll die Nr. Beantragen, Du gibst ihm den Wagen mit Tüv (noch gültig evtl) und dann gehts. So wars doch bei uns oder?

  • Du hattest ihn mit einer neuen "fährt-bremst-lenkt"Bescheinigung
    aber noch auf Deiner Nummer laufend abgetreten und ihn erst hinterher austragen lassen
    wenn die Kopie reicht,dann wär es ja gut,aber der Arsch kümmert sich um nichts,
    rückt keine Infos raus und fragt auch nicht mal bei seinem Amt nach wie die es
    gerne hätten-ist doch nicht meine Sache die Scheiße umzumelden


    verdammt,bevor ich ihn abgebe muß ich ihn nochmal saubermachen.
    tut mir leid Pascal,daß ich unsere Bemühung,das verdreckteste Klo zu fahren,zunichte machen muß
    ich hab wirklich alles dafür getan Dein Werk fortzuführen

  • Beispiel:
    In Niedersachen gilt der Bestandschutz. Heisst, Unterlagen komplett kopieren und mitgeben. Hatte der Wagen vor dem Datum X (als die Gesetze diesbezüglich geändert wurden, keine Ahnung wann das war) schon die 07, braucht der neue Besitzer es "nur" neu zu beantragen. Allerdinsg auch mit Führungszeugnis und dem restlichen Programm.
    In Bremen gilt: bei Halterwechsel muss ein neues Oldtimergutachten gemacht werden, was schon flach fällt, wenn der Wagen noch keine 30 Jahre alt ist.


    So unterschiedlich wird das ganze beurteilt. Also am besten bei der Stadt oder im Landkreis direkt nachfragen, denn das scheint nicht einheitlich geregelt zu sein. Viel Erfolg!

  • ey du sack, der war nicht verdreckt! Ich habe Dir einen Top gepflegten 1. Hand Sammlersierra übergeben, den Du innerhalb von wenigen Wochen zu einer Hure gemacht hast!
    Neuer Tüv wird übrigens an den vorderen Federn scheitern ;)

  • aber der Arsch kümmert sich um nichts,


    dann drauf geschissen..gib ihm papiere und schlüssel und nimm du das geld...und du hast deine ruhe...soll er sehen wo er bleibt.. :stupid:

  • meinst Du Dein Gutachten gilt nicht auch 2 Jahre?
    Na Ja,das ist dann wirklich nicht mehr mein Problem
    er arbeitet ja bei ATU,soll er dort mal wen schmieren


    Sammlerzustand!!! :wonder:


    :dc::dc::hexweg:

  • doch müsste 2 jahre gelten.


    Ja Sammlerzustand. Der Camel Sierra ist Legende und hat mich als Vorbesitzer, noch Fragen? Wenn er nicht will frag beim Louvre an.

  • ich hab da auch nen Plan mit der heiligen Karre-ich laß ihn jetzt erstmal
    auf 07er rumeiern und wenn er in ein paar Jahren keinen Bock mehr drauf hat
    kauf ich die Kiste wieder zurück und mach H drauf


    los lies Deinen Verkaufthread

  • Es heisst "Das hat Sinn". Sinn "machen" ist falsches Deutsch und resultiert aus dem englischen "to make sense", das gedankenlos eingedeutscht wurde.


    Wollte ich nur mal erwähnt haben.

  • Hatte der Wagen vor dem Datum X (als die Gesetze diesbezüglich geändert wurden, keine Ahnung wann das war) schon die 07, braucht der neue Besitzer es "nur" neu zu beantragen. !


    *Knackpunkt* ist der 01.03.2007 :uglyrolleyes::pinch:

  • hier in DO wollten sie den rosa schein vom vorbesitzer sehen und haben dort bei der zulassungsstelle angerufen, ob er dort noch drauf ist und dass sie ihn nun streichen müssen, weil er auf meine 07 kommt. gültigen tüv/au brauchte er natürlich auch...
    bj. 83 karre, letztes jahr.