wenn bei einem Privatverkauf keinerlei angaben zum gewährleistungsauschluss oder bastlerobjekt usw. gemacht worden sind, muss der Verkäufer mir dann eine gesetzliche Gewährleistung erfüllen?
ebayfrage
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3sekunden googeln... :rolleyes:
"Andernfalls, wenn man nichts angibt,
gilt
auch bei privaten Verkäufen automatisch die normale gesetzliche
Gewährleistungspflicht für zwei Jahre. " -
sehr gut.
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Weia, da hats wohl wieder jemanden Ahnungsloses erwischt!
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möcht ich nix zu sagen, halt son armes würstchen, der mir meint er wäre im recht und müsste mir nem anwalt drohen. hab ich leider zu spät gesehen, das der mehr schlechte als gute bewertungen hat...
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Ebay? Bewertungen? Anwalt? Gewährleistung? Drohen?
Gibts aufm Trödel alles nicht. Wunderbare alte Welt
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Genau deswegen geh ich auch lieber auf Märkte. Sowohl als Anbieter, als auch als Verkäufer. Ebay nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt. ;)
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und auf trödelmärkten gibts currywurst
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Sowohl als Anbieter, als auch als Verkäufer
Also ich hätte das ja eh gleichgesetzt ... :D
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Ich sollte einfach nicht nebenher telefonieren....
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Nenee, anbieten kann jeder, verkaufen ist die nächste Stufe. Nur für Profis ;):):whistling:
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:P ;)
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Das ist ja das Kranke, da gibt es alles.
Was mich an dem Laden stört, wollte ich jetzt hier wieder mal auflisten, hab aber grad keinen Bock dazu, also lass ich's.