Entsorgungspflicht

  • Wo kein Kläger da kein Richter!


    Wenn Du `nen lästigen Nachbarn hast ,dann werden Deine Altkarren mit Sicherheit nicht zu lange im Garten stehen!


    Und der Verlauf vom Grundwasser endet ja nicht unter Deiner Grundstücksgrenze ! :laugh:


    Also hat das Ordnungsamt auch das Recht ,potenzielle Grundwasser-Verunreiniger entfernen zu lassen! Egal wo die stehen!

  • Durch Abstellen auf dem Schotter-Fähnchenplatz wird aus dem Klumpen Bruttosozialproduktsbremse urplötzlich eine Handelsware, an der unser Staat mit 19% beteilligt ist. :whistling:


    Wenn das Ordnungsamt ein Vergehen in einer Tiefgarage entdeckt, könnte der Hausbesitzer die Tür aufgeschlossen haben.....

  • 19% von was? Bei Differenzbesteuerung gemäß 25a UStG ist das u.U. nicht viel. Weiter verhökern viele der Kiesplatzverbrecher nur an Händler die die Karren ausführen und dann gibbet gar nix weil steuerbefreit gemäß §4 UStG. :pinch:

  • Ich hab ja mit Alex schon telefoniert.
    Aber eins möchte ich hier noch anfügen:
    Als ich wegen meines Einspruchs bei Gericht war wurde mir klipp und klar mitgeteilt,dass es ja (im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes!)ausschliesslich um die Betriebsflüssigkeiten gehe,da diese als Abfall eingestuft werden.
    Trockengelegte Karossen darfste eigentlich überall lagern.(Wie bei den Schrottis auch).
    Da kommt jetzt beim Alex die Stückzahl ins Spiel,ihm wird nicht wie bei mir "Verbotener Umgang mit umweltgefährdendem Abfall" sonder"Betrieb einer illegalen Abfallentsorgungsanlage"zur Last gelegt.
    Und selbst wenn die Karren trockengelegt sind(dazu müsstest du ja eigentlich auch noch die Dämpfer ausbauen) kommt widerum ne Störung des Ortsbildes in Betracht,es sei denn es wär dann im Industriegebiet>nennt sich mein ich "Landespflegegesetz".
    Fazit:Man hat wenig Chancen,insbesondere,da ja halt diese Abfalldefinition so wischiwaschi ist.
    Wenn mans genau nimmt ist es doch so.Ich lege den Karren still>ursprüngliche Verwendung weggefallen>ich mach nen Teileträger draus,also ein Ersatzteillager,wäre ja ne neue Verwendung für dich und mich.....
    Die warn ja die vergangenen Jahrzehnte öfter mal bei mir,aber das war einfach entspannter,liegt ja auch viel an dem Heini der rundfährt.
    Ich hab nen Sportkollegen aufm Ordnungsamt,der sagte mir:Normal kommen wir doch erstmal mit ner Beseitigungsverfügung,wenn dann keine Reaktion kommt halt ne Anzeige.
    Aber wird sein wie immer,die Damen und Herren brauchen ja ne Daseinsberechtigung.
    Ohne Anwalt gibts übrigens keine Einsicht in deine eigene Akte :irre: ,ich durfte nie wissen,was der TÜVer geschrieben hat,ergo konnte ich auch nix widerlegen.....
    Hat am Ende 3k€ Geldstrafe+800,-€ für den Einsatz des Trachtenvereins gemacht.Die guten Nachbarn(auch entferntere)hatten natürlich ne Tagesbeschäftigung.
    Wenn ich mich nicht irre steckte da unser Bürgermeister dahinter,kann ich aber nicht öffentlich behaupten,da ich keine Beweise habe.


    Die Ironie danach:Es wird in der Gemeinde ein abgebrannter Aussiedler abgerissen,wird Naturschutzgebiet:Bagger reisst mitm Greifer das Wellasbestzementdach ab,in den offenen Container das Zeug!
    Was brennbar war wurde verbrannt(auch Altöl und Farbreste und Teerpappe ........)
    Ich muss mal Bilder suchen!
    Offizieller Träger der Massnahme : Der Kreis! :irre:
    Lt.inoffizieller Info aus Kripokreisen(ich musste ja da zur Vernehmung noch hin) würde der Abbruchunternehmer verknackt,die Gemeinde sei raus-da frag ich mich wer da die Bauaufsicht hatte...


    Also Alex,da hilft nur schnell weg mit dem Kram,sonst zahlste noch 150,-/Stück fürs Verschrotten.
    LG Ralf