Durch andern Fred draufgekommen(H-Zulassung)...

  • ...wodurch kann ich nachweisen,dass mein Umbau schon min.20 Jahre alt ist?
    Reichts wenn der Rentnernachbar bestätigt,dass ich ihn damals mit Flex und Schlagschrauber so genervt hab,dass er schliesslich Frührentner wurde?
    Oder etwa ein 20 Jahre alter Kaufvertrag,in dem die Umbauten aufgeführt sind?


    Fragen über Fragen...


    Danke für sinnvolle Antworten!
    LG Ralf

  • Soweit erstmal danke,
    aber es kann ja auch mal sein,dass son Brief im Laufe der Jahre und nach mehreren Umzügen verloren geht,oder dass z.B.beim rückgeführten Auto aus Frankreich garkein Brief dabei ist...
    Wir ham doch hier auch TÜVer :rolleyes:
    Bisschen Ermessensspielraum wird ja wohl sein,da steht ja auch ,dass du v/h keine unterschiedlichen Reifengrössen fahrn darfst,wenn nicht ab Werk(sind hier nicht welche die sowas haben mit H?)
    LG Ralf

  • Du könntest ja anhand festgerosteter Schrauben versuchen zu belegen, daß die seit über 20 Jahren nicht bewegt wurden. Sollte Dir ja nicht schwer fallen....

  • Gute Idee Dirk,aber was wenn ich z.B.Bremsenteile erneuert hab?
    Ein Schippchen Kaliberge abtragen und ne prima Salzlösung zur Beschleunigung der Korossion ansetzen?


    :gruebel:

  • ein nostalgisches ambiente herrichten, den onkel mit hornbrille und schlaghosen nebens auto stellen, altes kennzeichen montieren, mit der polaroid ein paar fotos machen und auf die heizung legen bis sie vergilben :evillaugh:

  • Muss denn der Umbau 20 Jahre alt sein? Ich dachte immer, es reicht, wenn die Teile alt genug sind, um einem "zeitgenössischen Umbau" zu entsprechen.

  • Aha. TÜV Süd sagt dazu:


    Ausnahmen:
    - Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
    Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
    - Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es
    sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der
    bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
    - Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher
    Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung
    positiv zu begutachten.

  • Mensch, Ralf.... wenn du einfach so Bremsenteile erneuerst, ist das doch nicht eintragungspflichtig. Oder hast du schonmal neue Bremsbeläge eintragen lassen? :irre:


    Wenn du die Bremse veränderst (größere Bremse etc.) eben schon. Dann kann man die damalige Eintragung als Nachweis vorlegen. Denn das hätte auch vor 20 Jahren schon eingetragen werden müssen. Wenn man den Umbau erst jetzt macht, kommt es eben auf den guten Willen bzw. das Interesse des Prüfers an. Vieles kann, nichts muss!


    Dann hat man nur die Möglichkeit, anhand von alten Prospekten etc. nachzuweisen,dass so ein Umbau damals schon möglich gewesen wäre. Bzw. auch an ähnlichen Fahrzeuge gemacht und abgenommen worden ist. Aber auch dann muss der Prüfer gar nix bzw. nur das, was im Katalog steht.


    Ist doch alles nichts Neues, oder?! :wonder:


    Kommt gleich auf die Elends-Liste, das Thema! :paranoid:

  • [quote='Bonnie',index.php?page=Thread&postID=571030#post571030]Mensch, Ralf.... wenn du einfach so Bremsenteile erneuerst, ist das doch nicht eintragungspflichtig. Oder hast du schonmal neue Bremsbeläge eintragen lassen? :irre:


    Wenn du die Bremse veränderst (größere Bremse etc.) eben schon. Dann kann man die damalige Eintragung als Nachweis vorlegen. Denn das hätte auch vor 20 Jahren schon eingetragen werden müssen. Wenn man den Umbau erst jetzt macht, kommt es eben auf den guten Willen bzw. das Interesse des Prüfers an. Vieles kann, nichts muss!


    Hi Bonnie,das hört sich son bisschen nach Swingerclub an
    :thumbsup:


    Nee Scherz beiseite,das mit der Bremse war ja nurn Rejoke auf Dirks Beitrach...
    Aber so schlecht ist ja das Beispiel dann auch garnicht mehr,obwohl nicht so geplant!Oft ist ja auch wirklich nix an Papieren mehr da,also auch kein alter Eintrag,obwohl der Umbau alt sein kann...


    Alte Motoren darf ich also später einbauen,wenn ich aber jetzt aktuell nen Knud auf belüftete Bremse umrüsten wollte wär es ja eigentlich wegen nicht original nicht mehr zulässig :gruebel:
    Nen 108 PS dürfte ich aber auch nicht durch nen 114PS einfach so ersetzen(obwohl ja jetzt schon 30jahre alt),da ich die 5% Leistungssteigerung überschreite(macht halt nur 113,4PS,wobei ich da schon den Prüfern zutraue nicht sooo sehr PS-Zähler zu sein,könnte ja auch aus nem Klimaauto stammen,also schwächer)
    Da ist wohl noch einiges Wischiwaschi,kann man aber ja auch als Chance sehen.


    Ich hab da ja z.B. den V4-Motor mit den 2 Doppelwebern +++,dazu hab ich ein Schwarzweissfoto,wo der eingebaut im Capri 1 zu sehen ist.
    Bleibt mir fürn P6 wohl nur ne Zulassung ohne H :sad:
    Mal schauen...oder noch gute Tips kriegen :spitze:


    LG Ralf

  • so möchte er doch bitte mit der entsprechenden prüfstelle und den sntsprechenden prüfer darüber sprechen.


    das ist nicht pöse gemeint, sondern lediglich ein tipp. schlussendlich wird es sehr schwierig über verschachtelte sätze herauszufinden was der herr vor hat. ausserdem kommt immer mehr dazu. da auch der prüfer den h-katalog auslegen kann wie ihm gut dünkt so empfehle ich ein persönliches gespräch. anrufen termin machen reden klären gut is.

  • Größere Bremse? Aus Gründen der Sicherheit oder des Umweltschutzes sind auch bei H-Abnahmen Ausnahmen möglich (z.B. nachgerüstete Anschnallgurte). Ermessensspielraum eben. Guten Prüfer suchen, irgendeiner aus dem Verein muss ja n bissl Vernunft haben.