hat jemand ne kopie von ner abe oder fahrzeugschein von nem e- lüfter im granada?
danke für ihre aufmerksamkeit
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hat jemand ne kopie von ner abe oder fahrzeugschein von nem e- lüfter im granada?
danke für ihre aufmerksamkeit
nein habe ich nicht.
darf ich fragen wozu? ist nicht abnahmepflichtig.
kein plan is nicht für mich
aber kumpel hatte ein im capri eingebaut und der mußte auch raus ...sagte der tüv...
7 kw Turbine eingebaut, die der Karre nen ordentlichen Röckstoß verleiht?
Wüßte nicht, daß man so nen Windrad abnehmen lassen muß.
ick bis dahin auch nicht aber war ja nur fürn tüv. ist ja jetzt wieder drinne ;)
okok, theoretische leistungssteigerung durch geringeren periphären leistungsverlust. fällt in den bereich der messwerttoleranz bei leistungsmessungen und kann sich unter umständen auf die abgaswerte auswirken.
volltrottel von tüv-mensch.
Oder handelt es sich um jenes Lüfterrad?
neeeeeeee neeeeeeee
Naja, ist halt so ne Sache. In der Regel wird da drüber hinweggesehen, auch über die "Leistungssteigerung". Vor allem wenn der E-Lüfter zusätzlich drin ist.
ABER : Wer sich mal mit Escort RS 2000 (Mk2) beschäftigt hat der weiss das es im RS-Programm einen Bausatz Leistungssteigerung gab. Optional dazu auch einen E-Lüfter bei Wegfall des starren Lüfters. Und im Gutachten stehen explizit unterschiedliche Leistungswerte drin, die, je nach Lüfterversion, einzutragen sind.
In sofern hat der Prüfer da nicht ganz unrecht ...
trotzdem ein blöder erbsenzähler
Sicher...
aber eben in diesem Fall mal nicht ganz unberechtigt.
In anderen Fällen geht mir die Erbsenzählerei viel mehr auf den Sack.
obacht, micha! es gibt toleranzen bei der leistungsmessung! die zusätzliche leistung durch den wegfall des lüfters dürfte unter diese toleranz fallen!
ich hab die toleranzen grad nicht im kopp, sind aber nicht ohne. mal davon abgesehen, dass die V6 zumeist deutlich weniger leistung hatten als die angegebene!
Ich sage ja auch nicht das Du nicht Recht hast, ich wollte nur darauf hinweisen das der Prüfer in diesem Fall berechtigte Zweifel haben kann ...
okok.
achja. prüfer...
na, die können auch nich alles wissen...
8ps nur durch e-lüfter!? krass, ich rüste heute noch alle starrlüfterkarren um
das würde ja bedeuten das kleine lüfterrad fräße ne leistung von 5,88kw. nie und nimmer.
der e-lüfter muß ja zur erreichung der kühlleistung ebenfalls diese energie bringen und ich schätze der lüftermotor hat vielleicht ne leistungsaufnahme von 300watt. da stimmt was nicht
das muss ich ernsthaft mal aufm prüfstand testen.
willliiiiiiiii!!!! ich muss auf deinen prüfstand! ;)
Ich denke bei einem Standard-Motor wird das nicht ganz soviel ausmachen.
Aber bei Alex inner Lehre war auch die Rede von 5-6PS die das ausmachen könnte.
Bei mir hat die Umrüstung vom starren auf E-Lüfter 40kw gebracht
Hing ja auch nen anderer Motor dran.
Seb, der E-Lüfter kommt meiner Meinung mit weniger Leistung aus, da er sich auch bei Leerlauf mit hoher Drehzahl bewegt und dementsprechend kleinere/flacher gestellte Flügel verträgt. Ich arbeite z.B. mit einem blasenden Lüfter, den ich aber hinter dem Kühler montiert und entsprechend umgepolt hab. Der Luftdurchsatz ist wesentlich geringer, als in normaler Drehrichtung und reicht trotzdem aus, um das Temperaturniveau merklich zu senken.
Moin,
das Gutachten find ich ja auch lustich!
Du hast zwei Leistungsvarianten ,aber 5 mögliche Lüftervarianten,wenn man dann noch ne Viscoversion dazu rechnen würde(wobei ich glaub da gibts Platzprobleme hinterm Kühler)wär man schon bei 8...
Aber dass mal ein Prüfer sowas beanstandet hat,nie gehört.
Meiner Erinnerung nach haben die Motoren doch schon +/-5% Leistungsstreuung ab Werk,ausgenommen der QZ,man munkelt,der habe damals nur wegen der Versicherungsklassen nur 150PS im Brief gehabt.
Beim Granni frag ich mich ja auch immer,wo denn der merkbare Unterschied von 160 auf 150PS sein sollte,war ja sogar offiziell wegen der Versicherungsklassen begründet.
(Für die jungen Leute,die jetzt den Kopf schütteln:Damals gab es nur PS-Klassen,die teuerste fing bei 151PS an...)
LG Ralf