werden die preise für die HU denn dann nicht angehoben? die herren in grün, blau und rot sind doch immer ganz wild drauf die preise anzuheben. bei ner HU mit OBD2 is klar eh drin, aber wegen der alten AU gibts doch mehraufwand. das wäre für die doch nen willkommener grund
AU-Plaketten Wegfall 2010
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Die Preise für die HU sind immer unabhängig von der AU gewesen, das einzige was angeglichen wird sind die Preise für die AU.
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Wenn Du absolut sicher gehen willst, dann lass im April eine AU machen.
Da die AU ab 1.1.2010 Bestandteil der HU ist und Deine HU bis Ende 2011 gültig ist, brauchst Du nach meiner Rechtsauffassung aber keine neue AU. Vll kann ich Euch da die Tage aber mehr zu sagen.
Ich würd da erstmal so rangehen: Irgendwann im Zeitraum zwischen Januar und April fällt Dir ja vielleicht durch einen dummen Zufall die AU Plakette vom vorderen Kennzeichen (am Besten mit nicht allzu auffälligen Kratzspuren). Ab Januar werden keinerlei AU-Plaketten mehr geklebt, also auch keine Ersatzplaketten. Eine Pflicht, einen AU- oder HU-Bericht mitzuführen, besteht auch nicht. Es gibt also kein direktes Indiz für eine abgelaufene AU. Wenn Du dann nach April tatsächlich in irgendeinem Zusammenhang aufgefordert werden solltest, Deine AU-Bescheinigung irgendwo vorzulegen, kannst Du diese u.U. immernoch verloren haben und in diesem Fall eine neue AU machen lassen müssen.
Diese Information zerstört sich in 30 Sekunden selbst.
P.S. Die AU/UMA darf nicht maximal einen Monat alt sein, sondern darf frühestens aus dem Vormonat sein. Damit kann sie bis zu 60 Tage alt sein.
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Ist doch Quatsch !
Er muß im April bei der HU eine gültige AU vorweisen (die maximal aus dem Vormonat stammen darf), somit hat er mit der achso ungläubig verlorenen AU-Plakette nix gewonnen.
Er muß es nachweisen, daher schlechte Karten. -
Ich habe es so verstanden, dass er erst Ende 2011 wieder zur HU muss. In diesem Fall muss er im April auch nichts vorweisen.
Wenn er schon im April zur HU muss, bleibt mir der Sinn dieses Threads verborgen...
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"Habe gehört das ab 1.Januar die AU Plakette entfällt. Meine läuft im April ab"
War mir erst auch nicht mehr sicher, erstmal neues Glas einschenken...
Paßte aber.... 8)
Wenn es so wäre wie du geschrieben hast, wäre das auch mein Vorschlag zu dieser ganzen schwachsinnigen Änderung...
Aber vielleicht kriegt man dann die Werkstätten dazu, die AU´s VOR der HU auch erledigt zu haben..... ;)
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Jetzt geb ich auch mal meinen Senf dazu!
Das mitführen der AU Testprotokolls ist sehrwohl Pflicht ! In Bayern zumindest! Es macht nur Keiner ! Manche Nasen werfen den Zettel auch einfach nur weg!
Fakt ist daß bei einer Verkehrskontrolle , wenn einer ganz scharf drauf ist , auch der Prüfzettel der AU verlangt werden kann!
Wenn man den Zettel verloren hat, dann ist der Laden in dem die AU gemacht wurde in der Beweispflicht!
Auch wenn`s eh Keiner glaubt aber genau mit dem Scheiss hatte ein Freund von mir kürzlich richtig Ärger! Richtig!!
Geht doch einfach zum nächste Automechaniker der `ne AU durchführen darf! Der weiß das 100%ig! Die Werkstätten werden jede Woche mit ca.70-150 Seiten News,Updates ,Gesetzesänderungen usw., von der KFZ-Innung bombardiert! AU Betrieb muß das wissen dann braucht hier nicht spekuliert werden!
Ausserdem geht von Euch eh keiner am 01.01.10 zur AU-Prüfung!
Prost Jungs!
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Jetzt geb ich auch mal meinen Senf dazu!
Das mitführen der AU Testprotokolls ist sehrwohl Pflicht ! In Bayern zumindest! Es macht nur Keiner ! Manche Nasen werfen den Zettel auch einfach nur weg!
Prost Jungs!
Auch Bier vor der Nase...Nicht nur bei dir ist das mitführen von der AU Pflicht, bundesweit. Und den Wisch von der HU mußte auch dabei haben.
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Na sag ich doch! Wenigstens Einer der mir zustimmt!
Prost Bruno!
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Dann lest mal in der StVZO nach => keine Mitführpflicht !
§ 29 Abs. 10 StVZO: "Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren...."
§ 47a Abs. 4 StVZO (AU) sagt: "Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie ... auf Verlangen zuständigen Personen ... auszuhändigen."
Zuständige Personen sind das SVA und die Prüforganisation, keine Polizei, obwohl die gerne meinen die gehören dazu.Keine Mitführpflicht, Nachweis bei einer Kontrolle durch den Eintrag (Stempel) im Fahrzeugschein und die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen.
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Und zu Bayern sag ich nix....die haben ihre eigenen Regeln, die dürfen sogar zurück-datieren.... :whistling:
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Da hast Du wohl recht, hier läuft alles a bisser anders! Hier gibt`s sogar Südfrüchte die scheinbar Taunus fahren!
Ich hab ja gesagt in Bayern ist das so!
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:)
Dann lest mal in der StVZO nach => keine Mitführpflicht !
§ 29 Abs. 10 StVZO: "Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren...."
§ 47a Abs. 4 StVZO (AU) sagt: "Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie ... auf Verlangen zuständigen Personen ... auszuhändigen."
Zuständige Personen sind das SVA und die Prüforganisation, keine Polizei, obwohl die gerne meinen die gehören dazu.Keine Mitführpflicht, Nachweis bei einer Kontrolle durch den Eintrag (Stempel) im Fahrzeugschein und die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen.
Ich werd das morgen prüfen, war ja erst im November mit dem W201 beim TüV Nord.
Und wenn du mich beschissen haben solltest, lad ich dich zum aufräumen vom Handschuhfach ein... :)
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Na da bin ich ja mal froh, daß ich mit dem TÜV Nord nichts zu tun habe...... :P
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Na da bin ich ja mal froh, daß ich mit dem TÜV Nord nichts zu tun habe...... :P
Ich kann über die Leute nicht meckern. Vorher war ich beim Dekra-Mann, der meinte beide äusseren Spurstangenköpfe seien inne Rüben.
Der linke hatte etwas Spiel, das wuste ich. HU dann kostenlos(!!!) an der Stelle abgebrochen und zum TüV gefahren.
Ergebnis: HU ohne Mängel. Hinweis an den Halter: Spurstange links leichtes Spiel.
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Ich mecker eh über niemanden , ist (wie heißt das genau?) Ermessensspielraum. 8)
Wobei ich sagen muß, wenn irgendein noch so leichtes Spiel in der Lenkung ist (vor allem bei den Spurstangenköpfen) ist das eigentlich tot, alles andere ist nur Schönrederei, vielleicht in dem Moment toll für den Kunden, aber langfristig (und das kann schon nächste Woche sein) unverantwortlich.
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Geht doch einfach zum nächste Automechaniker der `ne AU durchführen darf! Der weiß das 100%ig! Die Werkstätten werden jede Woche mit ca.70-150 Seiten News,Updates ,Gesetzesänderungen usw., von der KFZ-Innung bombardiert! AU Betrieb muß das wissen dann braucht hier nicht spekuliert werden!
Auf das "Wissen" mancher Werkstatt würd ich nicht so viel geben...
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Mit der Mitführpflicht HU & AU hast du recht, die gibt´s nicht:
http://www.verkehrsrechtsforum…emitfuehrungspflicht.html
Der linke Kopf hat leichtes Spiel, werd den auch in Kürze austauschen. Neuteil liegt schon drei Wochen parat...
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[quote]Auf das "Wissen" mancher Werkstatt würd ich nicht so viel geben...
500km Entfernung, aber 100% einer Meinung !
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Für eine soo doofe Frage"laut der schlauen Hexe" sind hier recht viele verschiedene Meinungen. Vielen Dank.
Also
AU abgelaufen April 2010. HU bis Okt.2011. Eine Pflicht eine Au
Bescheinigung mitzuführen gibts nicht.Seit dem diese Din A4 größe
haben.Früher zur quasi Kassenbonzeit war das Pflicht. Bei der sonst
üblichen HU wollte nie ein Prüfer die Bescheinigung sehen. HU machen
und fertig.
Werde die jetzt wohl im April auslaufen lassen und Arsch geleckt.
Und meiner Meinung sind Werkstätten und Polizei noch weniger informiert als Forumsmitglieder 8)