montach quatsch ick mitn anwalt....
aber der tip mitn finanzamt is gut....... als drohung z.b.
denk auch über n anzeige wegen betrug nach.
wenn wir uns einig werden das bin ich zufrieden. leben und leben lassen
danke für die anregungen.
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montach quatsch ick mitn anwalt....
aber der tip mitn finanzamt is gut....... als drohung z.b.
denk auch über n anzeige wegen betrug nach.
wenn wir uns einig werden das bin ich zufrieden. leben und leben lassen
danke für die anregungen.
Alles anzeigen@Ralf »stanley_motors«
das, was ich gerade getippt hatte -> habbisch gelöscht...*heftig ausschnauf* -> aber das was Du da schreibst, kann er gerade NICHT brauchen...
allein schon Dein letzter Satz: Und wenn er die dann zurückgenommen hat mal wirklich das Finanzamt informieren(wenn ich dran denk was ich mit denen fürn Stress hab...tüdelü)
sorry..aber was für ein Ar...loch muss man(n) sein um so etwas zu tun - anderen solchen Ärger anzutun !!?!? wenn er sie zurückgenommen hat ist der Käse gegessen....Nachtreten aus sicherer Deckung !? Du offenbarst mit dieser Einstellung vieles !?
@Jim: schreib' Deinem VK auf keinen Fall irgendetwas bevor Du nicht GENAU weisst, was Du tust...
sorry...paar Bier'kens..
Also ich habs mal so aufgefasst,als wenn der VK das wirklich ja in vollem Bewusstsein gemacht hat.(den Beschiss!)
Dafür muss man ein A....loch sein!
Nicht dafür ,sich angemessen zu wehren und anderen damit vielleicht ähnliche Ungemach zu ersparen!
Dafür kann man auch aus sicherer Deckung! :thumbup:
Wer so bescheissen will hat viele Nachtritte verdient!!!
Ich hab ja nix gegen seriöse"Semi-privat-Verkäufer",solange sie fair bleiben.
Ich hab z.B.auch über ca.25 Jahre mein Zeug angesammelt,also Privatvermögen,und trotzdem kommt das Finanzamt an und fragt.
Der Vogel aber scheint ja An-und Verkauf unter dem privaten Deckmantel zu machen,also-illegal!
Und am Ende zahlen wir das ja alle.
Aber für mich ist der Punkt:Er hat definitiv beschissen,wenn das alles so ist wie die J-Gans beschreibt,und das muss nicht sein,so einer hätte dann alles schlechte verdient.
Und wenn J-Gans sagt dass das Teil kaputt ist ,dann ist es wohl nicht funktionsfähig
@Jawolf:Du hast doch soweit ich weiss selbst ein Gewerbe,was passiert dir denn,wenn du was anders anpreist als es ist...????
Du hast 2 Jahre Gewährleistung auf dem Zeuch......
Gerne noch ein Bier,Prost(und nix für ungut,aber so Arschlöcher müssen erstmal weg,kann doch nicht sein,dass sie was zurücknehmen und den nächsten wieder damit bescheissen ,hab sicher auch schon Differenzen gehabt in der Bucht und auch hier,aber ich hab nie bewusst falsch beschrieben,und ich denke mal du auch nicht...)
Der liebe Ralf
moin moin...
nach noch'n Biers:
@Jim: warte ersma ab mit Anwalt...gibt preiswertere Vergnügen...
@Ralf: ok - hast Du in manchen Punkten ja Recht - aber ;-)
besänftigte Grüße
Jürgen
(PS: ich habe kein Gewerbe - ich kauf' nur alle zur Verfügung stehenden Kotflügel auf...will einen TOP-2009-er Christbaum daraus bauen *ggg*)
Nimmst du auch Flügel als Leihgabe?
Und welche,nur IIer?
Würd ja schon gerne an ner Guinessbookskulptur helfen ;)
LG und gute Nacht!
Ralf
Ich würd jetzt hier erstmal runterkommen, Feuer auspusten, beruhigen, durchatmen usw. usf.
Und dann das tun, was eigentlich ganz normal und üblich ist, egal ob bei eBay, im Geschäft, auf nem Oldiemarkt oder sonstwo: Einfach mal kurz sachlich melden und sagen "Hab xxx bei dir/Ihnen gekauft, folgende Mängel / Defekte liegen vor. Bitte um Rückmeldung. MfG".
Und dann erstmal abwarten, was für eine bzw. ob eine Reaktion kommt.
Ommmmmmmmmmmmmmmm......
und
Ihm ist die Bühne auf den Kopf gefallen.
Ihm ist die Bühne auf den Kopf gefallen.
Acta est fabula
und wenn:
Anwenderfehler
viele ideen sind ja schön, aber bei einem kaufvertrag hat man sich ans gültige recht zu halten. als käufer wie als verkäufer.
geregelt ist das alles im bgb. in der auktion wird vom verkäufer ein funktionstüchtiger zustand zugesichert. ist dieser nicht vorhanden, kann der käufer nachbesserung oder wandlung vom verkäufer verlangen. sollte der verkäufer mängel arglistig verschwiegen haben, ist wandlung sowieso möglich und zusätzlich schadenersatz.
der gewähleitungsausschluss trifft immer nur dann zu, wenn der gekaufte artikel bei übergabe die zugesicherten eigenschaften auch aufweißt.
Zitatund
hab n bühnen techniker da gehabt, der hat bestätigt was ich bereits bemängelt hab
kva material: 800 - 900,-
hab mit anwalt telefoniert. hat ähnliche sachen gesagt wie ihr
über den rechtsweg stehn die chancen ganz gut......... aber das würde laange dauern
vorsätzlich is aber nicht wirklich nachzuweisen. wenn ich pech hab, läuft das aufn vergleich raus und ich hab mehr geld fürs verfahren & gutachten bezahlt als die bühne zu reparieren
hab mit verkäufer telefoniert. tut unwissend, hat haarstäubende erkärungen, spielt auf zeit
gedroht hab ich ihm noch nich - war ganz nett zu ihm
hab bei ibay n problem gemeldet -> nachricht an verkäufer: gleichen vorschlag gemacht wie am tefelefon: abholen & geld zurück oder beteiligung an reparaturkosten.
nach ibay-regln hat er jetzt 10 tage zeit zu reagieren
in der zwischenzeit geb ich mich ganz meinen depressionen hin. fehlt nich mehr viel dann mach ick den laden dicht
wünsche starke Nerven - von ibäh hasste jedenfalls nix zu erwarten ausser blöde Allgemeinplätze...
Setz dem klipp und klar ne Frist in der er sich gemeldet haben muss, wenn bis da nix passiert ab zum Anwalt. Und vergiss diesen Mist mit Ebay Problem melden usw. das bringt nix ausser das du dir Arbeit machst damit.
wenn ich pech hab, läuft das aufn vergleich raus und ich hab mehr geld fürs verfahren & gutachten bezahlt als die bühne zu reparieren
Hat er doch geschrieben das es mit einem Anwalt auch nicht so das wahre ist. Recht bekommen ist teuer.
Wenn Du allerdings gewerblicher Käufer bist (bist Du selbständig im KFZ Gewerbe???) dann hast Du die Verpflichtung, den Artikel sofort bei Kauf zu prüfen.
Falsch!!!!!!!! Nur beim Handelskauf, d.h. wenn beide Seiten - Verkäufer und Käufer - Unternehmer sind!!!!!!!!!
Laß ihn das Ding zurückholen(was willste mit Schrott?),war selbst für nicht defekt doch eindeutig zu teuer.
Besseres kann dir da nicht passieren,fast jeder hier hat ja schonmal was zu teuer gekauft,aber du hast die Chance es wieder wegzugeben!
Nicht nachlassen!
Ralf ;)
Falsch!!!!!!!! Nur beim Handelskauf, d.h. wenn beide Seiten - Verkäufer und Käufer - Unternehmer sind!!!!!!!!!
gaaanz falsch: Handelskauf ist ein Kauf, bei dem mindestens eine der Vertragsparteien Kaufmann ist - sosieddasnämlichaus
ich bin aber kein kaufmann :D
kein Handelsgebwerbe angemeldet? - dann iss ja gut - dann gelten beide Parteien als Privatleute
ich hab ein gewerbe ....... aber kein handelsg.
bin dienstleister
zumindest auf dem papier...